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Deutscher Krankenhaustag

Krankenhausreform: NRW und Bund verfolgen unterschiedliche Strategien

Karl-Josef Laumann auf dem 47. Deutschen Krankenhaustag
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sprach sich auf dem 47. Deutschen Krankenhaustag für das Krankenhausreform-Gesetz des Bundes aus, allerdings mit Nachbesserungen. © Jürgen Brenn

Düsseldorf, 12.11.2024. Das vor etlichen Wochen für den Deutschen Krankenhaustag festgelegte Motto "Orientierung in der Revolution" bekam angesichts der zerbrochenen Koalition der Bundesregierung eine neue Bedeutungsebene. Darauf wies die diesjährige Kongresspräsidentin Dr. Sabine Berninger zur Eröffnung des 47. Deutschen Krankenhaustags im Rahmen der Medica am 11. November 2024 in Düsseldorf hin. Im Zentrum stand die Frage, wie es mit dem Gesetz zur Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministeriums weitergeht.

Der online zugeschaltete Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach machte seinen Standpunkt deutlich: "Lieber keine Reform, als eine schlechte Reform", sagte der Minister mit Blick auf die Diskussion, wie die Bundesländer im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens im Bundesrat das Gesetz noch verändern könnten. Beim Thema Qualität lasse er nicht mit sich reden. Die Qualitätskriterien, die das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorschreibe, müssten unverändert bleiben, um ein wesentliches Ziel der Krankenhausreform zu erreichen, nämlich Qualitätsdefizite in der Patientenversorgung auszugleichen. Mit Blick auf die Änderungswünsche der Länder sagte Lauterbach: "Das sind keine Verbesserungen, das sind Verwässerungen."

Dem NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann schwebt ein entgegengesetzter Umgang mit der geplanten Krankenhausreform des Bundes vor. Mehrmals betonte der Minister, er wolle das Bundesgesetz nicht scheitern lassen, aber Veränderungen seien nötig. "Es ist nicht alles schlecht, was in dem Papier steht." Als größtes Problem in der derzeitigen Fassung sehe er den fehlenden Gestaltungsspielraum der Länder bezüglich der Facharztquoten und Fallzahlen. Wenn die Länder vor Ort nicht auf die konkrete Versorgungssituation eingehen könnten, werde die Versorgungssicherheit in der Fläche gefährdet, warnte Laumann. Er hoffe, dass am 22. November im Bundesrat eine Mehrheit der Länder für ein Vermittlungsverfahren stimmen werde.

Durch den Bruch der Ampelkoalition sei aus dem zustimmungsfreien Gesetz de facto wieder ein zustimmungspflichtiges Gesetz geworden, sagte Laumann mit Blick auf die im Bundestag fehlende Kanzlermehrheit, mit der die Koalition bis vor dem Bruch eine Empfehlung des Vermittlungsausschusses hätte überstimmen können.

bre


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