Rheinische Ärzteschaft wendet sich gegen Aufbau bürokratischer Doppelstrukturen im Rahmen des Entlassmanagements.
Düsseldorf, 23.3.2019. Die rheinische Ärzteschaft fordert Bund und Länder auf, das im Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Verzeichnis der Ärztinnen und Ärzte aller zugelassenen Krankenhäuser und deren Ambulanzen in die Zuständigkeit der Landesärztekammern zu überführen. „Die Führung von Ärzteverzeichnissen ist im deutschen Gesundheitswesen originäre Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung“, heißt es in einer am Samtstag, 23. März gefassten Entschließung der Kammerversammlung.
Der parallele Aufbau eines weiteren, bundesweiten Verzeichnisses in der Hand von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft bedeute eine bürokratische Doppelstruktur und widerspreche dem Prinzip der Datensparsamkeit: „Dieses Vorgehen ist den Krankenhausärztinnen und -ärzten in Deutschland nicht zuzumuten.“ Werde beispielsweise im Rahmen des Ent-lassmanagements für die Verordnung von Medikamenten eine Arztnummer benötigt, sei eine solche bei den Ärztekammern bereits vorhanden.
Anlässlich des gesetzlich vorgeschriebenen Entlassmanagements müssen Klinikärzte ab dem 1. Juli 2019 eine persönliche Arztnummer aus dem bundesweiten Verzeichnis verwenden. Ab dem 1. September 2019 sind in das Verzeichnis auch alle klinisch tätigen Ärzte in Weiterbildung aufzunehmen, ab Januar 2020 alle übrigen im Krankenhaus tätigen und approbierten Ärzte. Im Ergebnis soll so ein umfassendes Register aller Klinikärzte entstehen.
Entschließung der 11. Kammerversammlung zu diesem Thema
ÄkNo
11. Kammerversammlung am 23. März 2019 - Pressemitteilungen und Entschließungen im Wortlaut
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