Über die Gutachterkommission
Die 1975 gegründete Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler ist eine unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammer Nordrhein. Ihr obliegt die Aufgabe festzustellen, ob einer Ärztin oder einem Arzt, die der Ärztekammer Nordrhein (Zuständigkeitsbereich: Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) als Mitglied angehören, ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie vorzuwerfen ist, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder voraussichtlich erleiden wird. Die Gutachterkommission wird auf schriftlichen Antrag eines Beteiligten (Patienten oder Arzt) tätig.
Das Begutachtungsverfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei. Die Beteiligten tragen ihre Kosten einschließlich der Kosten einer eventuellen anwaltlichen Vertretung selbst.
Mehr als 100 ehrenamtliche Mitglieder (Ärzte und Juristen) wirken in der Gutachterkommission mit. Der Sachverhalt wird aufgrund des Vorbringens der Beteiligten und der beigezogenen Krankenunterlagen gutachterlich gewürdigt. Zu jedem Fall wird zunächst ein Sachverständigengutachten eingeholt, soweit nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich, auch mehrere. Das Gutachten wird den Beteiligten zugestellt. Verlangt hiernach ein Beteiligter eine weitere Überprüfung oder hält die Gutachterkommission eine solche selbst für erforderlich, erstattet sie ein abschließendes Gutachten, an dem je ein ärztliches und ein juristisches Kommissionsmitglied mitwirken.
Die Teilnahme am Begutachtungsverfahren ist freiwillig. Die gutachtlichen Feststellungen der Kommission sind für die Beteiligten nicht rechtsverbindlich. Sie sind aber sehr häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Erledigung von Arzthaftpflichtstreitigkeiten.
Neue Verfahrensordnung
Am 1. Dezember 2020 tritt die neue Verfahrensordnung der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler in Kraft
Anhängige Verfahren
Für anhängige Verfahren gilt weiterhin das Statut der Gutachterkommission, das für Verfahren ab dem 1. Dezember 2020 von der Verfahrensordnung abgelöst wird.