Entschließungen der Kammerversammlung am 9. März 2013 im Wortlaut
Eine gute ärztliche Versorgung braucht eine gute Finanzausstattung
Die Kammerversammlung stellt fest, dass die gravierenden Finanzierungsdefizite im Gesundheitswesen den Anspruch der Menschen auf eine bedarfsgerechte Versorgung zunehmend weiter gefährden:
- Für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben zuletzt Vertreter mehrerer Facharztgruppen in Nordrhein angekündigt, dass sie sich ohne ausreichende Finanzierung gezwungen sehen, gegen ihre eigene Berufsauffassung Beschränkungen in der Patientenversorgung vorzunehmen.
- Die Kammerversammlung sieht diese Entwicklung mit großer Sorge, zumal auch andere Facharztgruppen und die hausärztliche Versorgung in Nordrhein sich in einer schwierigen Situation befinden.
- Für die stationäre Versorgung hat eine Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer aktuell eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch Finanzierungsprobleme festgestellt. Die Autoren dieser Stellungnahme, deren Fokus auf der Universitätsmedizin liegt, haben betont, dass die angesprochenen Problemfelder im Bereich der Finanzierung auch die nicht-universitären Krankenhäuser betreffen.
- Den Ärztinnen und Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst fehlt weiterhin ein eigenständiger Tarifvertrag, der eine angemessene, mit anderen angestellten Ärzten des öffentlichen Dienstes vergleichbare Bezahlung sichert. Dies ist jedoch eine elementare Voraussetzung für eine ausreichende ärztliche Ausstattung dieses wichtigen Versorgungsbereiches.
- Deutschlandweit bestehende Finanzierungsprobleme in allen Bereichen des Gesundheitswesens treffen Nordrhein besonders hart, denn die finanziellen Rahmenbedingungen für die ärztliche Versorgung sind in Nordrhein im ambulanten und stationären Bereich auch weiterhin schlechter als in anderen Regionen. Die berechtigten Forderungen der Ärztinnen und Ärzte nach einer weiteren Konvergenz der Vergütungen und nach einer Transparenz der Finanzströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben daher aktuell.
Beschluss
- Die Kammerversammlung unterstützt die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein bei ihrem Bemühen um eine auskömmliche Vergütung, die ihnen eine angemessene Versorgung aller Patientinnen und Patienten ermöglicht.
- Die Kammerversammlung fordert, die Unterfinanzierung der Krankenhäuser zu beenden und eine vollständige Refinanzierung der Tarifverträge in den Krankenhausbudgets sicherzustellen.
- Die Kammerversammlung unterstützt die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen in ihrer Forderung nach einem eigenen Tarifvertrag mit einer angemessenen, mit anderen angestellten Ärzten des öffentlichen Dienstes vergleichbaren Bezahlung.
- Die Kammerversammlung wiederholt ihre Forderung an Politik und Krankenkassen, für eine weitere Konvergenz der Vergütungen im Bundesvergleich zu sorgen. Die Kammerversammlung erneuert ihre Forderung nach Transparenz der Finanzströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die Kammerversammlung unterstreicht, dass es bei diesen Forderungen nicht nur um berechtigte Forderungen von Ärztinnen und Ärzten, sondern auch und wesentlich um die Basis für eine gute Patientenversorgung geht. Deshalb werden die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein die vorgenannten Forderungen solidarisch und entschieden vertreten und bei allen zu ergreifenden Maßnahmen das Patientenwohl in den Mittelpunkt stellen.
Patientenrechtegesetz
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein beantragt, das Patientenrechtegesetz in den bestehenden Ausschuss "Berufsordnung, allgemeine Rechtsfragen und Europa" zur Beratung zu überweisen, da im Hinblick auf die Alltagstauglichkeit eine Reihe von Stolpersteinen mit entsprechendem Diskussionsbedarf besteht.
Honorararztwesen
Die Kammerversammlung wünscht das Thema Honorararztwesen als eigenständigen Tagesordnungspunkt in die 10. Sitzung der Kammerversammlung am 23.11.2013 aufzunehmen.
Der Kammerversammlung sollen dazu Lösungsvorschläge, insbesondere zu folgenden Thematiken vorgelegt werden:
- Mitgliedschaften / Zweitmitgliedschaften / Meldewesen / Ärzteversorgung / Beitragswesen
- Weiterbildung / Anerkennung der Tätigkeit als Honorararzt auf Weiterbildung und Fortbildung
- Möglichkeiten der Kommunikation der 17 Landesärztekammern zur besseren Abstimmung in diesen Problematiken
Eine gute ärztliche Versorgung braucht eine gute Finanzausstattung