Ärztlicher Beirat Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
Über den Ärztlichen Beirat Digitalisierung NRW
Der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW begleitet den Aufbau der elektronischen Vernetzung des Gesundheitswesens und bringt den Sachverstand der kurativ tätigen Ärztinnen und Ärzte ein.
Die sogenannte Telematik-Infrastruktur soll nach dem Willen des Gesetzgebers zum Beispiel Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen elektronisch verbinden.
Dem Beirat gehören neben Ärztinnen und Ärzten aus Praxis und Krankenhaus auch Zahnärzte, ein Vertreter der Psychologischen Psychotherapeuten, Vertreter der Krankenhausträger und des Gesundheitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen an. Die Sitzungsleitung obliegt den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe und dem Landesgesundheitsministerium. Die Geschäftsführung liegt bei der Ärztekammer Nordrhein, stellvertretend bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Der Ärztliche Beirat Digitalisierung NRW spricht Empfehlungen aus an:
Pressemitteilungen
Ärztlicher Beirat stellt Anforderungen an elektronische Patientenakten: Strukturiert, durchsuchbar und ärztlich validiert
(gemeinsame Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe, 26.10.2018)
Ärztlicher Beirat NRW verabschiedet 11 Forderungen zu einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten (eEPA)
(gemeinsame Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe, 28.5.2018)
TI Finanzierung: Ärztlicher Beirat NRW fordert Nachverhandlungen
(gemeinsame Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe, 4.4.2018)
(gemeinsame Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe, 2.11.2017)
Medikationsplan mit Patienteninformationen begleiten
(gemeinsame Pressemitteilung der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe, 11.3.2016)
Empfehlungen, Stellungnahmen und Beschlüsse
Stellungnahme des Ärztlichen Beirates Telematik NRW zu den Elektronischen
Gesundheitsakten der Krankenkassen Stand: 26.9.2018
Forderungen des Ärztlichen Beirats zu einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten (eEPA) Stand: 11.4.2018
Memorandum des Ärztlichen Beirates zum Medikationsplan nach § 31a SGB V Stand: 11.3.2016
Anforderungen an die einrichtungsübergreifende elektronische Fallakte (eFA) Stand: 8.11.2013
Stellungnahme des ärztlichen Beirates zur vorgezogenen Lösung
für die Telematikinfrastruktur und stufenweisem Aufbau Stand: 29.2.2012
Stellungnahme des ärztlichen Berats zum Notfalldatenmanagement Stand: 15.04.2011
Anforderungen an den elektronischen Arztbrief aus ärztlicher Sicht Stand: 27.10.2010