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Ärztlicher Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen

Ärztlicher Beirat NRW verabschiedet 11 Forderungen zu einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten (eEPA)

Düsseldorf/Münster, 28.5.2018. Der Ärztliche Beirat NRW unterstützt die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung der einrichtungs- und sektorenübergreifenden elektronischen Patientenakte für alle Versicherten. Damit die eEPA im Versorgungsalltag eine hohe Akzeptanz bei Patient und Arzt erfährt, hat der Ärztliche Beirat elf Anforderungen an eine moderne eEPA formuliert. Einen Schwerpunkt sieht der Beirat in der Nutzung von Tools, die dem Arzt über die reine Ablage von Diagnosen und Behandlungsempfehlungen auch eine Mustererkennung von Krankheitsdiagnosen anbieten und so entscheidungsunterstützend fungieren. Zukünftig  müsse es  darum gehen, die Möglichkeiten der Technik besser zu nutzen,  um eine intelligente Verknüpfung und Analyse der eingestellten Patientendaten zu erreichen.

Die Stellungnahme zur eEPA mit einem elf Forderungen umfassenden Katalog wurde bereits im April an die Gesellschafter der gematik und die Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder versandt und auf der Sitzung  des Beirates am 23.5.2018 nochmals bekräftigt. Der Katalog fasst die Erwartungen an eine moderne und für Patienten und Arzt gleichsam hilfreichen Nutzung der eEPA zusammen.

Dr. Christiane Groß, Vorsitzende des Ärztlichen Beirats aus der Ärztekammer Nordrhein erläutert: „Um das Potenzial der eEPA auszuschöpfen, müssen alle relevanten Behandlungsdaten vollständig und ausreichend detailliert erfasst und vom System intelligent verknüpft werden. Je vollständiger und umfangreicher die Daten sind, desto hilfreicher sind sie im Alltag. Wir müssen uns aber auch vergegenwärtigen, das ein Spannungsfeld zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten und dem Einsatz der eEPA als zentrales Versorgungsinstrument besteht und dies Einfluss auf die Nutzbarkeit der Karte haben kann“.

 „Um eine höhere Akzeptanz der eEPA bei den Ärzten zu erreichen, muss sich ihr Mehrwert zu den bisherigen Archivierungssystemen, die derzeit  von den Krankenkassen als elektronische Patientenakten angeboten werden, direkt erschließen. Wir müssen die eEPA vom reinen Archiv zum Dialogpartner für die Ärzte machen“, ergänzt Dr.Dr. Hans-Jürgen Bickmann, Vorsitzender des Beirats aus der Ärztekammer Westfalen-Lippe.

Der Beirat spricht sich weiter dafür aus, für jeden Eintrag beziehungsweise jedes Dokument ersichtlich zu machen, wer es wann und in welchem Kontext eingestellt hat und welche Informationen zu welchem Zeitpunkt für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin einsehbar waren. Zudem müsse die eEPA in der Lage sein, Behandlungsdaten  in ihrem Kontext zu präsentieren.

Sie können den Forderungskatalog und die Stellungnahme des Ärztlichen Beirats im Wortlaut abrufen:

Forderungen des Ärztlichen Beirats zu einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakten (eEPA) (55,15 KB) Stand: 11.4.2018

ÄkNo/ÄkWL


Der  Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in NRW begleitet den Aufbau der elektronischen Vernetzung des Gesundheitswesens und bringt den Sachverstand der kurativ tätigen Ärztinnen und Ärzte ein. Die sogenannte Telematik-Infrastruktur soll nach dem Willen des Gesetzgebers zum Beispiel Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen elektronisch vernetzen. Dem Beirat gehören neben Ärztinnen und Ärzten aus Praxis und Krankenhaus auch Zahnärzte, eine Vertreterin der Psychologischen Psychotherapeuten, Vertreter der Krankenhausträger und des NRW-Gesundheitsministeriums an. Die Geschäftsführung liegt bei der Ärztekammer Nordrhein.

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