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Aktuelles zur WBO 2020


Merkblätter erläutern elektronische Logbücher


Die elektronischen Logbücher (e-Logbücher) sind eine der großen Änderungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein finden sich zwei Merkblätter zum Führen und Bearbeiten der e-Logbücher sowohl für Weiterbildungsassistenten (WBA) als auch für Weiterbildungsbefugte (WBB). Neben dem Login-Prozess, der über das Mitgliederportal „meineÄkNo“ (www.meineaekno.de) erfolgt, erläutern die Merkblätter, wie ein e-Logbuch angelegt, gepflegt, wie Inhalte dokumentiert oder Dokumente hinzugefügt werden können. Auch die Freigabe des e-Logbuchs oder wie das Logbuch beim Wechsel der Ärztekammer mitgenommen werden kann, werden erklärt.

elektronisches Logbuch

Stand: 13.8.2020

Zwei Gutachten sind am Prüfungstag mitzubringen


Nach der neuen Weiterbildungsordnung 2020 sind Kenntnisse in den „Grundlagen ärztlicher Begutachtung“ zu erwerben. In einigen Gebieten stehen darüber hinaus spezielle Gutachten zum Teil inklusive Richtzahlen, die zu erstellen und vom Weiterbilder im Logbuch zu bestätigen sind.

Die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein hat entschieden, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller am Prüfungstag zwei Gutachten (echte oder Lehrgutachten) mitzubringen hat. Damit soll der Prüfling darlegen, dass die Kenntnisse über die Grundlagen medizinischer Begutachtung erworben wurden. Dies gilt für den Erwerb des ersten Facharztes.

Stand: 27.7.2020