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Arztsuche: Verkehrsmediziner


Hinweis

Es werden nur Ärzte mit der entsprechenden Qualifikation aufgeführt, die einer Veröffentlichung ihrer Daten im Internet zugestimmt haben.

Gutachten nach § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung können erstellt werden von:

  • Ärztinnen und Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
  • Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes oder anderen Ärzten der öffentlichen Verwaltung,
  • allen Ärztinnen und Ärzten mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin,
  • Fachärztinnen und -ärzte für Rechtsmedizin und
  • Ärztinnen und Ärzte in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, die die Anforderungen nach Anlage 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllen.

Augenärztliche Gutachten nach § 12 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung können von jedem Facharzt für Augenheilkunde erstellt werden.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung finden Sie im Internet zum Beispiel bei

www.verkehrsportal.de.

 

Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf
Postfächer 30 01 42 und 30 01 61, 40401 Düsseldorf

Claudia Hufschmidt

0211 / 4302 2222
0211 / 4302 5222
hufschmidt(at)aekno.de