Arztsuche: Verkehrsmediziner
Hinweis
Es werden nur Ärzte mit der entsprechenden Qualifikation aufgeführt, die einer Veröffentlichung ihrer Daten im Internet zugestimmt haben.
Gutachten nach § 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung können erstellt werden von:
- Ärztinnen und Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
- Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes oder anderen Ärzten der öffentlichen Verwaltung,
- allen Ärztinnen und Ärzten mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin,
- Fachärztinnen und -ärzte für Rechtsmedizin und
- Ärztinnen und Ärzte in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, die die Anforderungen nach Anlage 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllen.
Augenärztliche Gutachten nach § 12 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung können von jedem Facharzt für Augenheilkunde erstellt werden.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung finden Sie im Internet zum Beispiel bei
Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf
Postfächer 30 01 42 und 30 01 61, 40401 Düsseldorf
Claudia Hufschmidt
0211 / 4302 5222
hufschmidt(at)aekno.de