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Häufig gestellte Fragen und Antworten


  • Ab wann sollte man sich um Bewerbungen kümmern?

    Mit der Approbation (Berufserlaubnis) geht es mit dem Bewerben los.

    Auch ohne Approbation kann eine Bewerbung erfolgen:

    Die Unterlagen müssen schnellstmöglich beim künftigen Arbeitgeber nachgereicht werden. Ohne Approbationsurkunde darf keine Tätigkeit als Arzt oder Ärztin aufgenommen werden.

  • Muss ich mich nach dem Abschluss arbeitssuchend melden, wenn ich nicht direkt anfange zu arbeiten?

    Es besteht die Möglichkeit, sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

    Dies sollte frühzeitig, jedoch spätestens drei Monate vor Abschluss des Studiums erfolgen.

    weitere Informationen

  • Wo bekomme ich Infos zur Weiterbildungsbefugnis meines zukünftigen Arbeitgebers?

    Die Ärztekammer Nordrhein führt eine Liste der Weiterbildungsbefugten in Nordrhein.

    Datenbank der Weiterbildungsbefugten in Nordrhein

  • Welche Ärztekammer ist zuständig? Wohnort oder Arbeitsort?

    Entscheidend für die Zugehörigkeit zu einer Landesärztekammer ist grundsätzlich der Arbeitsort der Ärztin oder des Arztes.

    Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Approbationsurkunde muss eine Anmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein persönlich erfolgen.

    Erstmalige Anmeldung bei einer deutschen Ärztekammer

  • Was muss ich bei der Facharztweiterbildung beachten?

    Die ärztliche (Facharzt-)Weiterbildung erfolgt nach der Approbation durch eine mehrjährige Berufstätigkeit unter Anleitung durch zur Weiterbildung ermächtigten Ärztinnen und Ärzte.

    Im Rahmen der Facharztweiterbildung werden eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten erworben.

    Die Grundlage dafür bilden die so genannten „Weiterbildungsordnungen“ (WBO) der jeweils zuständigen Ärztekammern – in Nordrhein ist dies die Ärztekammer Nordrhein.

    Die Ärztekammern organisieren den Ablauf der Weiterbildungsprüfungen (Zulassung, Einladung, Prüfungstermine) und wirkt auch beim Aufbau und der Unterstützung von Weiterbildungsverbünden mit.

    Einige wichtige Hinweise:

    • Keine Zeiten vor Approbation
    • Weiterbilder braucht eine entsprechende Befugnis der Kammer
    • 3-Monatsabschnitte einhalten
    • hauptberuflich / Teilzeit vorher bei Kammer beantragen
    • Bei einigen Fachgebieten: Basisweiterbildung VOR Spezialisierung

    Weiterbildung

       
  • Was ist das Versorgungswerk? Wie melde ich mich dort an?

    Die Ärzteversorgung ist ein berufsständisches Versorgungswerk. Sie gehört zum System der Alterssicherung für den ärztlichen Berufsstand. In Nordrhein wurde die Nordrheinische Ärzteversorgung im Jahr 1958 als Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein gegründet.

    Sie hat die Aufgabe, ihren Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten sowie deren Angehörigen Hinterbliebenenrenten nach den Bestimmungen der Satzung zu gewähren.

    In der Regel sind alle Ärztinnen und Ärzte - unabhängig von ihrer Nationalität -, die Angehörige der Ärztekammer Nordrhein werden, auch Pflichtmitglieder der Nordrheinischen Ärzteversorgung.

    Nordrheinische Ärzteversorgung

     
  • Muss ich mich von der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen?

    Die Ärzteversorgung ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung.

    Bisher haben nahezu alle angestellten, versicherungspflichtigen Ärztinnen und Ärzte Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt, um eine Doppelversicherung und damit eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden.

    Voraussetzung für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist stets, dass eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird.

    weitere Informationen