Erstmalige Anmeldung bei einer deutschen Ärztekammer
Voraussetzungen für die Anmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein
- Die ärztliche Approbation oder Berufserlaubnis für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in Nordrhein liegt vor.
und
- Der ärztliche Beruf wird im Landesteil Nordrhein (Regierungsbezirk Köln und Düsseldorf) ausgeübt. Wird der ärztliche Beruf nicht ausgeübt, liegt der gewöhnliche Wohnort im Landesteil Nordrhein.
Erstanmeldung
Die Erstanmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein muss persönlich erfolgen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Ärztekammer Nordrhein darum, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Das gilt sowohl für die Erstanmeldung in einer Kreisstelle als auch in der Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf.
Meldepflicht
Eine Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer Nordrhein liegt dann vor, wenn die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Approbationsurkunde beziehungsweise der Berufserlaubnis muss eine Anmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein persönlich erfolgen. Das schreibt das Heilberufsgesetz NRW sowie die Meldeordnung der Ärztekammer Nordrhein vor.
Bei Ihrer persönlichen Anmeldung in Ihrer Kreisstelle oder dem Servicepoint in der Hauptstelle erhalten Sie einen Arztausweis. Ebenfalls geben wir Ihnen weitere wichtige Informationen zur Ärztekammer Nordrhein in Form eines Begrüßungsordners mit.
Checkliste für Ihre Anmeldung
Bitte beachten Sie vor Ihrer persönlichen Anmeldung bei der Ärztekammer Nordrhein folgende Punkte, die Sie auf die benötigten Unterlagen bei der Anmeldung hinweist.
- Meldebogen ausfüllen und Ausdrucken
Der Meldebogen ist im Vorfeld auszufüllen. Hierfür nutzen Sie bitte die elektronische Meldebogenplattform der Ärztekammern. Nachdem Sie den Meldebogen vollständig ausgefüllt haben, drucken Sie diesen bitte für Ihre persönliche Anmeldung aus.
Hinweis: Der Meldebogen darf bei der persönlichen Anmeldung nicht älter als 14 Tage sein.
- Termin vereinbaren
Die „erstmalige Anmeldung“ bei einer deutschen Ärztekammer erfolgt immer persönlich. Bitte melden Sie sich für die persönliche Anmeldung bei der zuständigen Kreisstelle der Ärztekammer Nordrhein in deren Bereich der ärztliche Beruf ausgeübt wird. Wird der Beruf nicht ausgeübt, richtet sich die Zuständigkeit der Kreisstelle nach dem Wohnort.
Um Wartezeiten zu vermeinden, bittet die Ärztekammer Nordrhein darum, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Das gilt sowohl für die Erstanmeldung in einer Kreisstelle als auch in der Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf.
Checkliste - Unterlagen, die zur Anmeldung im Original mitzubringen sind
- gültiger Personalausweis / Reisepass (ersatzweise Aufenthaltstitel) - im Original
- Meldebogen der Ärztekammer Nordrhein - im Original
- Approbationsurkunde / Berufserlaubnis - im Original
- gegebenenfalls akademische Grade / Titel* - im Original
Titeländerung
Weitere Hinweise zur Anmeldung
- Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Approbation
Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Approbation können bei den Bezirksregierungen in Köln beziehungsweise in Düsseldorf die ärztliche Approbation oder eine Berufserlaubnis gemäß § 10 der Bundesärzteordnung beantragen.
- Elektronischer Arztausweis light
Der elektronische Arztausweis light kann bei der zuständigen Kreisstelle, dem Servicepoint im Haus der Ärzteschaft oder über das Portal "Meine ÄkNo" beantragt werden. Für die Ausstellung wird benötig:
- ein Passfoto und
- gültiger Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass
Bei Verlust des Arztausweises, ist eine umgehende Meldung an die zuständige Kreisstelle erforderlich.
Servicepoint Mitgliederbetreuung im Haus der Ärzteschaft,
Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
Ansprechpartnerinen:Verena Wirsen, verena.wirsen(at)aekno.de
,
Heike Goertz, , heike.goertz(at)aekno.deÖffnungszeiten
Montag – Freitag 8.30 – 13.00 Uhr
Mittwoch 13.30 – 17.00 Uhr - Kammerbeitrag
Die Ärztekammer finanziert die ihr nach dem Heilberufsgesetz NRW zugewiesenen Aufgaben überwiegend durch Kammerbeiträge der Mitglieder. Die Höhe der Beiträge wird durch die Beitragsordnung bestimmt, die von der Kammerversammlung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erlassen wird. Die Einstufung erfolgt im Rahmen einer Selbstveranlagung mit der Nachweispflicht der ärztlichen Einkünfte. Vordrucke hierfür gehen Ihnen einmal jährlich zu. Die Betragssätze sind seit 1991 stabil.
- Mitgliedschaft im Versorgungswerk
Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein sind grundsätzlich auch Pflichtmitglieder bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Ansprechpartner des Versorgungswerkes, die auf den Internetseiten der Nordrheinischen Ärzteversorgung in der Rubrik "Ansprechpartner" zu finden sind.
Informationen zur Befreiung von der Angestelltenversicherungspflicht finden Sie auf der Homepage der Nordrheinischen Ärzteversorgung in der Rubrik "Wissenswertes".
- Hinweise zum Datenschutz