Wichtiger Hinweis
Wir bitten höflich um eine schriftliche Mitteilung, wenn Ihre Veranstaltung nicht stattfinden kann oder verlegt werden soll.
Ansonsten behalten wir uns vor, Ihnen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
- Hinweise für Veranstalter
Hinweise für Veranstalter
Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein, die berufliche Fortbildung der Kammerangehörigen zu fördern und zu betreiben sowie geeignete Fortbildungsmaßnahmen Dritter anzuerkennen. Hierzu hat sich die Ärztekammer Nordrhein eine Fortbildungsordnung gegeben, die von der Kammerversammlung am 23.11.2013 beschlossen wurde.
In Umsetzung von § 6 Abs. 4 und § 9 Abs. 1 Fortbildungsordnung hat der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein am 6.7.2016 eine Richtlinie zur Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen und zum Anerkennungsverfahren beschlossen.Die in der Richtlinie festgelegten Regelungen zu den Voraussetzungen einer Anerkennung, Antragsfristen und zu den mit dem Antrag einzureichenden Dokumenten sind nachfolgend wiedergegeben.
Heilberufsgesetz (HeilBerG) NRW
Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Richtlinie zur Fortbildungsordung der Ärztekammer Nordrhein
Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung
- Anforderungen
(1) Die Grundlagen der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen sind:
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 Heilberufsgesetz (HeilBerG) NRW
- §§ 30 ff. Berufsordnung zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit
- Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
- Richtlinie zur Fortbildungsordung der Ärztekammer Nordrhein
- Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer in der jeweils gültigen Fassung
(2) Eine Fortbildungsmaßnahme ist nur anerkennungsfähig, wenn grundsätzlich jede Ärztin / jeder Arzt Zugang zu der Fortbildungsmaßnahme hat.
- Antragsfristen
(1) Für jede anzuerkennende Fortbildungsmaßnahme ist vor der Durchführung ein fristgerechter Antrag bei der Ärztekammer Nordrhein – Anerkennungsstelle von Fortbildungsmaßnahmen zu stellen.
(2) Anträge auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme in Kategorien A, B, C, G, H sind spätestens 4 Wochen vor der Fortbildungsmaßnahme unter Verwendung der vorgegebenen Formulare zu stellen.
(3) Anträge auf Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme in Kategorien D, I, K sind spätestens 6 Wochen vor der Fortbildungsmaßnahme unter Verwendung der vorgegebenen Formulare zu stellen.
Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen.
- Antragstellung
(1) Die Antragstellung erfolgt über die von der Ärztekammer Nordrhein auf ihrer Internetseite zum Anerkennungsverfahren von Fortbildungsmaßnahmen beschriebenen und bereitgestellten Antragsverfahren und Formulare.
(2) Das Antragsformular der Ärztekammer Nordrhein ist vollständig auszufüllen und die geforderten Dokumente sind beizufügen. Die angefügten Unterlagen müssen nach Form und Inhalt endgültigen Charakter haben. Zu den Unterlagen gehören:
- Finales zeitliches Programm mit Angabe der Themen, der Referierenden einschließlich deren beruflicher Position und Zuordnung der Referierenden zu den Themen, Benennung der wissenschaftlichen Leitung, zeitlicher Ablauf, Pausenzeiten sowie Angabe der finanziellen Förderung durch Dritte / Sponsoren im Programm
- Finaler Flyer, Ankündigungs- beziehungsweise Einladungsschreiben mit Anmeldeformular oder sonstige Angaben zur Veröffentlichung der Fortbildungsmaßnahme
- Konformitätserklärung des Veranstalters
- Erklärung zu finanziellen und nicht-finanziellen Interessen
- gegebenenfalls Erklärung zur Durchführung eines Live-Webinars
- gegebenenfalls Erklärung der wissenschaftlichen Leitung von Fall-, Tumor und Schmerzkonferenzen
- Sponsoring
Bei einer gesponserten Fortbildung sind § 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 23 des Heilberufsgesetzes NRW in Verbindung mit §§ 2, 8 und 9 der Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte und § 8 Abs. 4 der Richtlinie zur Fortbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein zu beachten.
- Anträge - Formularsets
Die Antragstellung erfolgt über ein beschreibbares PDF-Formular der Ärztekammer Nordrhein.
Das Antragsformular ist vollständig elektronisch auszufüllen.
Wir bitten um Verständnis, dass handschriftlich ausgefüllte Antragsformulare nicht berücksichtigt werden.
In den Formularsets im ZIP-Format für Live-Webinare, Präsenz- und Hybridfortbildungen, für Klinik-Fortbildungen, für On-Demand-Fortbildungen, für E-Learning-Fortbildungen und für Blended Learning-Fortbildungen finden Sie alle erforderlichen Dokumente für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen:
Formularset zur Anerkennung von Live-Webinaren
Formularset zur Anerkennung von Präsenz- und Hybrid-Fortbildungen
Formularset zur Anerkennung von Klinik-Fortbildungen
Formularset zur Anerkennung von On-Demand-Fortbildungen
Formularset zur Anerkennung von E-Learning-Fortbildungen
Formularset zur Anerkennung von Blended Learning-Fortbildungen
Bitte alle Dokumente als Dateianhang im PDF-Format zusenden an:
oder an
Nach Anerkennung der Fortbildung wird der Anerkennungsbescheid mit Veranstaltungsnummer (VNR) und Passwort postalisch an den Veranstalter / Organisator versandt.
Der Gebührenbescheid ergeht 4 Wochen nach Veranstaltungsende postalisch an den Veranstalter / Organisator.
- Anträge - Einzeldateien
Die zum Download angebotenen Formularsets im ZIP-Format enthalten folgende Dateien, die hier auch einzeln abrufbar sind:
Checkliste für Präsenz- oder Hybrid-Fortbildungen
Checkliste für Klinik-Fortbildungen
Antrag zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorien A, B, C, G, H
Antrag zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie D (On-Demand)
Antrag zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie I (E-Learning)
Antrag zur Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen der Kategorie K (Blended Learning)
Erklärung zu finanziellen und nicht-finanziellen Interessen
(wissenschaftliche Leitung, Vorsitzende, Moderierende, Herausgebende, Autoren)
Die Erklärung finanzieller und nicht-finanzieller Interessen der wissenschaftlichen Leitung ist immer vorzulegen.Konformitätserklärung des Veranstalters
Erklärung durch Durchführung eines Live-Webinars
Erklärung der wissenschaftlichen Leitung von Fall-, Tumor und Schmerzkonferenzen
Bitte alle Dokumente als Dateianhang im PDF-Format zusenden an:
oder an
Nach Anerkennung der Fortbildung wird der Anerkennungsbescheid mit Veranstaltungsnummer (VNR) und Passwort postalisch an den Veranstalter / Organisator versandt.
Der Gebührenbescheid ergeht 4 Wochen nach Veranstaltungsende postalisch an den Veranstalter / Organisator.
- Weitere Muster-Dokumente
Blanko-Teilnehmerliste
Für jede Fortbildungsmaßnahme ist eine Teilnehmerliste nach § 12 der Richtlinie zur Fortbildungsordnung zu führen.Mustervorlage Teilnahmebescheinigung(Word-Dokument)
Die Teilnehmenden erhalten nach vollständiger Teilnahme eine von der wissenschaftlichen Leitung unterzeichnete Teilnahmebescheinigung gemäß Mustervorlage der Ärztekammer Nordrhein.Evaluation
Die Anerkennung Ihrer Fortbildungsmaßnahme setzt voraus, dass eine Evaluation gemäß Mustervorlage der Ärztekammer Nordrhein durchgeführt wird. Die durchgeführte Evaluation und deren Ergebnisse sind 12 Monate aufzubewahren und der Ärztekammer Nordrhein auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.Bitte übermitteln Sie das Ergebnis der Evaluationsbögen über folgenden Link an die Ärztekammer Nordrhein:
- Informationen zum Datenschutz
- Elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV)
Veranstalter, gegebenenfalls Organisator von anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erhalten einen schriftlichen Anerkennungsbescheid mit Veranstaltungsnummer (VNR) und Passwort zur Übermittlung der Fortbildungspunkte an den EIV.
Die erworbenen Fortbildungspunkte sind direkt nach der Veranstaltung durch den Veranstalter / Organisator, spätestens jedoch binnen vier Wochen, an den EIV zu melden.
Die Teilnehmerlisten sind nach Veranstaltungsende für mindestens 60 Monate aufzubewahren und auf Verlangen der Ärztekammer zugänglich zu machen.
- Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen
Gebühren für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen werden entsprechend der Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein erhoben.
- Regelung der Veröffentlichung von Veranstaltungen
Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) hat beschlossen, Fortbildungsveranstaltungen externer Anbieter, die von der ÄkNo anerkannt worden sind, ausschließlich im Internet zu veröffentlichen. Der Kammervorstand hält diese Form der Veröffentlichung unter dem Aspekt einer sparsamen Verwendung von Beitragsmitteln für vertretbar.
Das gesamte Fortbildungsangebot wird täglich aktualisiert. Die Datenbank, die alle relevanten Angaben zu den Veranstaltungen enthält, kann auf der Homepage der ÄkNo aufgerufen werden.