Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Privatleben. Familie. Arztberuf
Den Beruf, das Privatleben und die Familie miteinander vereinbaren zu können, ist für Ärztinnen und Ärzte eine Voraussetzung, um ihre ärztliche Tätigkeit dauerhaft professionell und verantwortungsvoll auszuüben.
Eine familienfreundliche Tätigkeiterhöht die Motivation und Zufriedenheit von Ärztinnen und Ärzten.
Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt berufstätige Ärztinnen und Ärzte, Beruf, Privatleben und Familie zu vereinbaren.
Weiterbildung in Teilzeit
Mit Rücksicht auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf können Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung auch in Teilzeit absolvieren. Dazu muss die Weiterbildungin Teilzeit in Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen einer ganztägigen Weiterbildung entsprechen.
Ein Merkblatt zum Thema und den Antrag auf Genehmigung einer Weiterbildung in Teilzeit finden Sie in der Rubrik
Weiterbildung > Anträge und Merkblätter
Mutterschutz und Elternzeit
Die Mutterschutz-Regelungen sollen Schwangeren und Müttern und Vätern nach der Geburt eines Kindes die uneingeschränkte elterliche Fürsorge ermöglichen. Die gesetzlichen Vorschriften schützen die Ärztin vor Gefahren, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes. Unsere Rechtsabteilung steht Ihnen bei Fragen zum Mutterschutz und zur Elternzeit zur Seite.
Mutterschutzgesetz - Wissenswertes für Arbeitgeber und Ärztinnen
Die Bundesärztekammer hat hierzu den Ratgeber „Familienfreundlicher Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte“ herausgegeben.
Familienfreundlicher Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte
Über die Möglichkeiten, Familie und Beruf auch in der Niederlassung zu vereinbaren, gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf einer Themenseite im Internet Auskunft.
Weiterführende Informationen
Neues Mutterschutzgesetz - Bedeutung für angestellte Ärztinnen und deren Arbeitgeber (RÄ 2/2018, S. 245)