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Begrüßung der neuen Kammermitglieder im Herbst 2012


Rund 100 junge Ärztinnen und Ärzte folgten Ende Oktober der Einladung der Ärztekammer Nordrhein zur fünften Begrüßungsveranstaltung für neue Mitglieder. Professor Dr. Eckhard G. Hahn von der Universität Oldenburg plädierte für kompetenzbasierte

von Horst Schumacher

Kammerpräsident Rudolf Henke ­erläuterte den neuen Mitgliedern die Aufgaben und die Stellung der Ärztekammern im deutschen Gesundheitswesen: Als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft nimmt die Ärzte­kammer Nordrhein nach dem Heilberufsgesetz des Landes die beruflichen Belange aller rund 54.000 Ärztinnen und Ärzte im Landesteil wahr, etwa durch Kontakte mit der Landesregierung, dem Landtag und den Medien. Regelmäßig nimmt die Kammer Stellung beispielsweise zu Gesetzen und Verordnungen.

Ihre Aufgaben erledigt sie ganz überwiegend in Selbstverwaltung, in kleinerem Umfang erfüllt sie, dann weisungsgebunden, auch staatliche Aufgaben. Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören beispielsweise die ärztliche Weiter­bildung, die ärztliche Fortbildung und die ärztliche Qualitätssicherung. Zu den Kernaufgaben der Selbstverwaltung gehören auch die Erarbeitung einer Berufsordnung, die ethische Anforderungen an das ärztliche Handeln definiert, und die Sanktionierung von Verstößen gegen das Berufsrecht im Rahmen der Berufsaufsicht.
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland mit zwei Ärztekammern, neben der Ärztekammer Nordrhein gibt ­
es die Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster. Die rheinische Ärztekammer ist die drittgrößte bundesweit. Die Ärztekammer ist keine rein ärztliche Interessenvertretung wie die ärztlichen Verbände, sondern gesetzlich auf die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verpflichtet und versteht sich insofern als Partner von Bürgern und Patienten. „Insofern haben wir auch einen sozialmedizinischen Auftrag“, sagte Rudolf Henke.

Die bei der Kammer eingerichtete unabhängige Gutachterkommission schlichtet bei Behandlungsfehler-Vorwürfen. Auch bei Streitigkeiten über privatärztliche Honorarforderungen bietet die Ärztekammer eine Schlichtung an. Die Patientenbe­ratung und die Kooperationsstelle für Selbsthilfegruppen und Ärzte stehen mit Auskünften zur Verfügung.

Zur Alterssicherung ihrer Ärztinnen und Ärzte hat die Kammer die Nordrheinische Ärzteversorgung eingerichtet. Die Ärztekammer Nordrhein versteht sich zunehmend auch als Service-Institution, die ihre Mitglieder in allen Belangen rund um die ärztliche Berufsausübung informiert und berät.

Die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer ist verbunden mit - nach Einkommen gestaffelten - Pflichtbeiträgen. Die Mitglieder ihrerseits können die Entscheidungen der Kammer auf demokratischem Wege mitgestalten, zum Beispiel mit ihrer Stimme bei den alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen zur Kammerversammlung. Diese ist das höchste Organ der Kammer, nach Rudolf Henkes Worten das „Parlament der rheinischen Ärztinnen und Ärzte“, dem 121 Mitglieder angehören. Sie haben beispielsweise bei der Weiterbildungsordnung oder der Berufsordnung das letzte Wort.

Die Kammerversammlung wählt den 18-köpfigen Vorstand, der die Geschäfte der Kammer führt, und den Präsidenten, der ebenfalls ein gesetzliches Organ der Kammer ist, sowie den Vizepräsidenten ­als dessen Vertreter. Auch die 27 Kreisstellenvorstände und die acht Bezirksstellenausschüsse werden alle fünf Jahre gewählt. Darüber hinaus gestalten die Mitglieder in zahlreichen Ausschüssen und Kommissionen die Arbeit ihrer Kammer mit. „Uns eint das Selbstverständnis, dass wir unseren Beruf als Profession ­verstehen, die zentrale gesellschaftliche Werte wie Gesundheit und Recht wahrt“, sagte Henke.

Kernkompetenz Kommunikation

Zu der Frage, mit welchen ärztlichen Kompetenzen das Gesundheitswesen den Patienten am besten hilft, sprach der ­Dekan der Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften der Carl von ­Ossietzky Universität Oldenburg, Professor Dr. Eckhard G. Hahn, MME. Nach seiner Auffassung erfordert die beste Hilfe für Patienten solche Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzte, die sich an ihrer ­Rolle im Beruf orientieren.

Glaubt man einer umfassenden Untersuchung, von der Hahn berichtete, gibt es hier durchaus Defizite. In der Studie wurden Medizinabsolventen des Jahrgangs 2008 zu Studium und Berufseinstieg befragt. Dabei zeigte sich, dass die Absolventen bei 44 abgefragten Kompetenzen ihr Niveau zum Studienabschluss niedriger einschätzten als es im Beruf gefordert wurde. Gerade die berufsvorbereitenden Studieninhalte stuften die jungen Ärztinnen und Ärzte als besonders verbesserungsbedürftig ein. Ganz vorne auf der ­Liste: Kommunikationsfähigkeit und Führungsfähigkeit.

Hahn will erreichen, dass auch die ärztliche Kernkompetenz der Kommunikation mit den Patienten systematisch trainiert wird. Das betreffe zum Beispiel die Anamnese. Der Oldenburger Gründungsdekan hält es auch ethisch für unvertretbar, „junge Studierende oder Ärztinnen und Ärzte am Patienten etwas tun zu lassen, was sie nicht vorher unter simulierten Bedingungen geübt haben. Das ist die Essenz dessen, was wir heutzutage zur Vorbereitung unserer Patienten betreiben wollen, obwohl wir da sicher noch einen langen Weg zu gehen haben.“

Einen Fortschritt sieht Hahn darin, Curriculum und Prüfungen in Ausbildung und Weiterbildung an „kompetenzbasierten Lernzielkatalogen“ auszurichten. Als gelungenes Beispiel nannte er den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM), der aus fünf Hauptgruppen mit 25 Arbeitspaketen besteht. Dieser Katalog beschreibe, was eigentlich eine Ärztin und einen Arzt heutzutage ausmacht, so Hahn. Der Medizinische ­Fakultätentag werde den Fakultäten den NKLM voraussichtlich im Jahr 2013 zur Verfügung  stellen.
Lernziele, Methoden und die Bewertung der Aus- und Weiterbildung müssen sich nach den Worten Hahns dem Wandel im Gesundheitswesen ständig anpassen. Strukturierte Aus- und Weiterbildung führt nach seinen Worten zu Absolventen, deren Kompetenz bekannt ist - und dazu gehören nach Hahns Überzeugung auch Prüfungen: „Ohne Prüfungen weiß niemand, welche Kompetenz tatsächlich vorhanden ist.“

Eine wesentliche ärztliche Kompetenz liegt in seinen Augen auch in der  Zusammenarbeit mit den anderen Gesundheitsberufen. Insgesamt betrachtet er das „Lernen in Handlungsgemeinschaften“, die er als „stabile soziale Netzwerke“ definiert, als eine „Riesenchance“.  Solche Gemeinschaften können gemeinsame Kenntnisse, Grundüberzeugungen und Werte teilen und entwickeln, die auf die gemeinsame Aufgabe der Patientenversorgung ausgerichtet sind, glaubt Hahn.

Ein Höhepunkt der Begrüßungsveranstaltung war das Ärztliche Gelöbnis, das die jungen Ärztinnen und Ärzte ablegten. Anschließend konnten sie mit ihren Unterschriften bekräftigen, dass sie sich auf die Grundwerte ihres Berufes verpflichten.

Gelöbnis

Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis:

„Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.

Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.

Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod meiner Patientinnen und Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der
Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.

Ich werde allen, die mich den ärztlichen Beruf gelehrt haben, sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“