Düsseldorf, 25.7.2023. Auch im Jahr 2024 finden die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen alle zwei Monate statt. Die Weiterbildung muss grundsätzlich am Anmeldeschlusstermin vollständig abgeschlossen sein, um den nächsten Prüfungszeitraum zu erreichen.
Neben dem Antragsformular müssen Kopien der Weiterbildungszeugnisse und die Dokumentation im elektronischen Logbuch (eLogbuch) sowie Kopien von Teilnahmebescheinigungen von geforderten Weiterbildungskursen eingereicht werden.
Der Erwerb der Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen ist nur noch nach der Weiterbildungsordnung 2020 möglich. Für Facharztbezeichnungen nach alter Weiterbildungsordnung (WBO bis 30. Juni 2020) laufen die Übergangsbestimmungen am 30. Juni 2027 aus.
Prüflinge erhalten spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine persönliche Ladung, aus der der Tag, die genaue Uhrzeit und weitere Formalien hervorgehen. Absagen, die nach der Zustellung der Ladung erfolgen, müssen individuell begründet werden. Die Entscheidung, ob die Begründung ausreichend ist (zum Beispiel ein ärztliches Attest) trifft der Prüfungsausschuss. Hält dieser die Begründung für nicht ausreichend, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wird sie akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt.
Die Ärztekammer Nordrhein stellt auf ihrer Homepage viele hilfreiche Informationen rund um die Weiterbildung und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung zur Verfügung. Ein Katalog mit Antworten zu den häufigsten Fragen findet sich dort ebenfalls.
Prüfungszeitraum | Anmeldeschluss |
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2024 | |
1. Juli - 5. Juli 2024 | Mittwoch, 8. Mai 2024 |
2. September - 6. September 2024 | Mittwoch, 17. Juli 2024 |
28. Oktober - 4. November 2024 | Mittwoch, 11. September 2024 |
9. Dezember - 13. Dezember 2024 | Mittwoch, 23. Oktober 2024 |
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