Düsseldorf, 19.12.2024. Umfragen zufolge kommen viele Arbeitgeber ihrer Verpflichtung aus dem Mutterschutzgesetz nicht nach, für jede Tätigkeit die Gefährdungen zu beurteilen. Die Folge: Es werden pauschale Beschäftigungsverbote ausgesprochen, ohne zu ermitteln, wie und in welchem Umfang eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft möglich ist.
Für die Ärztekammer Nordrhein war dies Anlass, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern zahlreicher Fachgesellschaften ein Positionspapier zu verfassen, das schwangeren Ärztinnen und deren Arbeitgebern als Leitfaden dienen kann. Es enthält in erster Linie Handlungsempfehlungen, um Ärztinnen eine qualifizierte Weiterarbeit in der Schwangerschaft und in der Stillzeit zu ermöglichen. Das Positionspapier dient zugleich als Grundlage für eine S2k-Leitlinie, die die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften zurzeit erarbeitet und die Ende März 2025 veröffentlicht werden soll.
Positionspapier "Arbeiten in der Schwangerschaft (und Stillzeit)"
ÄkNo