Düsseldorf, 24.11.2018. Werdende Eltern müssen eine informierte Entscheidung darüber treffen können, ob sie dem Einsatz sogenannter nicht-invasiver Pränataldiagnostik in Kenntnis aller möglichen Konsequenzen zustimmen wollen. Dafür hat sich am Samstag, 24. November 2018 die rheinische Ärzteschaft auf ihrer Kammerversammlung ausgesprochen. Das Vorhandensein früher und risikoarmer Pränataltests dürfe nicht zu einem gesellschaftlichen Erwartungsdruck führen, diese Tests als werdende Eltern nutzen zu müssen, heißt es in einer in Düsseldorf verabschiedeten Resolution.
Hintergrund der Resolution ist die Diskussion um die Aufnahme eines vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie 21 in den Leistungskatalog der gesetz-lichen Krankenversicherung. Der ethischen und psychosozialen Beratung in der Schwangerenvorsorge, so die rheinischen Ärztinnen und Ärzte, müsse ausreichend Raum gegeben werden, und das in ausreichendem zeitlichen Abstand zu einer möglichen Inanspruchnahme von Tests wie jenem auf Trisomie 21.
Eine generelle öffentliche Debatte, bei der auch und gerade Vertretungen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden müssten, sei dringend notwendig, da sich schon heute abzeichne, dass der aktuell diskutierte Bluttest auf Trisomie 21 nur am Anfang einer Reihe von neuen molekulargenetischen Untersuchungsmethoden stehe. „Weil hier fundamentale ethische Grundlagen unserer Gesellschaft berührt sind, wird nach sorgfältiger Abwägung abschließend der Gesetzgeber gefordert sein, die Grenzen und Bedingungen der Pränataldiagnostik zu definieren“, heißt es in der ausführlichen Begründung.
10. Kammerversammlung am 24. November 2018 - Pressemitteilungen und Entschließungen im Wortlaut