Vorlesen
Krankenhausreform

Ohne eine angemessene Finanzierung wird es nicht gehen

Krankenbett auf einem Klinikflur
© PeopleImages/istockphoto.com

Düsseldorf, 25.9.2024. Am 18. Oktober soll im Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet werden, das die Krankenhausstruktur und -finanzierung in Deutschland auf neue Füße stellen soll. Im Ringen um die Ausgestaltung der Reform zwischen Bund und Ländern, forderte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, die neue Krankenhausplanung in NRW als Blaupause für seine Reform zu nutzen – und zwar eins zu eins. Auf Bundesebene, wie vorgesehen, weitere Leistungsgruppen oder Mindestzahlen einzuführen, enge den Spielraum der Länder zu stark ein. Schließlich seien diese nach dem Grundgesetz für die Krankenhausplanung verantwortlich.

"Wir sind in NRW in der Endphase unserer Krankenhausreform", so Dreyer heute in Düsseldorf. "Anhand des aktuellen Stands der Zuteilung von Leistungsgruppen durch das Land zeigt sich, dass es bei der flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung kaum Veränderungen gibt und es vor allem bei spezialisierten und planbaren Leistungen zu Einschnitten kommen wird. Hoch komplexe Behandlungen wie Krebsoperationen werden künftig an spezialisierten Zentren gebündelt werden, die über die entsprechende Expertise und Routine verfügen", sagte Dreyer. Zu diesem Vorgehen hätten sich alle Beteiligten in NRW bekannt, auch wenn an der ein oder anderen Stelle noch nachjustiert werden müsse.

"Damit aber auch in Zukunft die kleinen Häuser, vornehmlich auf dem Land, mit ihrem Portfolio an meist wenig lukrativen Grundleistungen wirtschaftlich überleben können, braucht es eine echte Finanzierungsreform durch den Bund, die nicht nur erbrachte Leistungen vergütet, sondern naturgemäß unterschiedliche Vorhaltekosten auch sachgerecht finanziert", erläuterte der Kammerpräsident. "Wenn wir flächendeckend Kinderstationen wollen, dann müssen wir die Pflegekräfte und Ärzte dort auch dann bezahlen, wenn nur wenige Kinder stationäre Leistungen in Anspruch nehmen".
Eine Finanzierungsreform, die eine echte Abkehr vom bisherigen DRG-System darstelle, liege in der Zuständigkeit des Bundes. Doch leider finde sich dieser Ansatz entgegen aller Versprechungen nicht im KHVVG wieder. Nach wie vor orientiere sich die Ermittlung der Vorhaltebudgets an den Fallzahlen der Krankenhäuser. Damit werde das einstmals versprochene Ziel, den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, verfehlt.

"Krankenhausplanung auf Landesebene und die bundesweite Vergütungsreform müssen ineinandergreifen. Im Sinne unserer Patientinnen und Patienten und den Belegschaften in den Kliniken können wir nur an Bund und Länder appellieren, hier aufeinander zuzugehen. Wenn es am Ende nicht gelingt, den finanziellen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen, werden die Kliniken gezwungen, durch Arbeitsverdichtung noch mehr Leistung aus ihren Mitarbeitern herauszuholen, um damit Geld zu sparen oder Gewinne einzufahren. Die Folgen für die Belegschaften sind noch mehr Stress, mehr Burn-out, höhere Krankenstände. Und das führt am Ende dazu, dass die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses insgesamt geschwächt wird. Die Leidtragenden am Ende dieser Entwicklung sind die Patienten. Aus diesem Hamsterrad wollen und müssen wir raus", so Dreyer.

ÄkNo


Kontakt zur Pressestelle

Pressesprecherin: Sabine Schindler-Marlow
0211 / 4302 2010

stellv. Pressesprecherin: Heike Korzilius
0211 / 4302 2013

pressestelle(at)aekno.de