Vorlesen
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler

Neuer Leitfaden beschreibt Aufgaben und Arbeitsweise

Coverabbildung Leitfaden für das Begutachtungsverfahren
© Ärztekammer Nordrhein

Düsseldorf, 26.11.2021. Über Aufgaben, Ziele und Arbeitsweise der Gutachterkommission (GAK) für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein informiert ein neuer Leitfaden, den die GAK vor Kurzem veröffentlicht hat. Die Broschüre richtet sich an die neu in die Kommission berufenen ehrenamtlich tätigen ärztlichen und juristischen Mitglieder, an betroffene Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie die interessierte Öffentlichkeit. Ausführlich dargestellt wird der Ablauf eines Verfahrens bei Verdacht auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Hieran schließen sich Beiträge zur Praxis der Begutachtung sowie ausgewählte Problemfelder des Arzthaftungsrechts und deren Behandlung im  Gutachten an.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1975 hat die GAK mehr als 60.000 Verfahren bearbeitet. Ziel des außergerichtlichen Verfahrens sei es, durch objektive sachverständige Begutachtung ärztlichen Handelns den durch einen Behandlungsfehler gesundheitlich geschädigten Patientinnen und Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und den Ärztinnen und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern, so die GAK. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei.

Der Leitfaden für das Begutachtungsverfahren der Gutachterkommission kann kostenlos bei der Pressestelle der Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf angefordert werden.

pressestelle(at)aekno.de

0211 / 4302 2011

0211 / 4302 2019

Leitfaden für das Begutachtungsverfahren

 

Kontakt zur Pressestelle

Pressesprecherin: Sabine Schindler-Marlow
0211 / 4302 2010

stellv. Pressesprecherin: Heike Korzilius
0211 / 4302 2013

pressestelle(at)aekno.de