Düsseldorf, Wuppertal, 2.3.2024. Die Notfallversorgung in Deutschland soll neu aufgestellt werden. Seine Reformvorstellungen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor Kurzem in Eckpunkten dargelegt. Danach sollen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unter der 116 117 digital mit den Rettungsleitstellen unter 112 vernetzt werden. Anrufer sollen mittels abgestimmter Ersteinschätzungssysteme in die für sie geeignete Versorgungsebene vermittelt werden. Inte-grierte Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern, die ebenfalls der Ersteinschätzung dienen, sollen Patienten entsprechend in die Notauf-nahme, die Notdienstpraxis der KV oder in nahe gelegene Arztpraxen weiterleiten.
"Damit nimmt der Bundesgesundheitsminister nicht nur eine lange überfäl-lige Reform in Angriff, er greift auch langjährige Forderungen aus der Ärzteschaft auf", erklärte dazu der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, am 2.3.2024 bei der Kammerversammlung in Wuppertal. Nur durch eine verlässliche Unterstützung der Patienten auf dem Weg zur Hilfe könnten Notaufnahmen und Rettungsdienst entlastet und könne allen Hilfesuchenden eine qualitativ hochwertige Versorgung angeboten werden.
Für nicht erforderlich halten es aber die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte, wenn – wie in den Eckpunkten vorgesehen – durch eine "Rund um die Uhr"-Versorgung Parallelangebote zur Regel- und Notfallversorgung geschaffen würden. „Einer solchen Erwartungshaltung der Bevölkerung sollte politisch entgegengewirkt werden“, heißt es dazu in einem Beschluss. "Solche Angebote sind weder medizinisch notwendig, noch können sie angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels umgesetzt werden", hatte zuvor Kammerpräsident Henke betont.
Positiv bewertete Kammerpräsident Henke die Ankündigung aus dem Bundesgesundheitsministerium, die ambulante Notfallversorgung über eine pauschale Vorhaltefinanzierung zu fördern. Die Notdienststrukturen hätten sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Die Notfallbehandlung finde kaum noch in den Praxen der Vertragsärzte statt, sondern vielmehr in zentralen Notdienstpraxen. Diese Strukturen könnten die Ärztinnen und Ärzte nicht länger alleine in Form von Umlagen finanzieren. Henke wies darauf hin, dass die Notdienstpraxen selbst, aber auch die Gehälter für Medizinische Fachangestellte sowie die der Bereitschaftsdienstärzte bezahlt werden müssten. "Um deren bewährten Einsatz in der Notfallversorgung attraktiver zu gestalten, sollte der Gesetzgeber zudem klarstellen, dass Ärzte im Bereitschaftsdienst von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind", so Henke. Auch diese Forderung unterstrich die Kammerversammlung mit einem eigenen Beschluss.
ÄkNo