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Krankschreibung: Praxen sollten schnellstmöglich auf elektronisches Verfahren umstellen

Elektronischer Arztausweis
Elektronischer Arztausweis wird in ein Lesegerät gesteckt © Jochen Rolfes

Düsseldorf, 29.6.2022. Die Arztpraxen in Nordrhein sollten bei Krankschreibungen schnellstmöglich auf das elektronische Verfahren im Rahmen der „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) umstellen. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hingewiesen. Die Praxen seien seit 1. Januar verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) digital zu versenden. Allerdings hätten die Krankenkassen es bislang stillschweigend akzeptiert, wenn Praxen eine AU weiterhin in Form des „gelben Scheins“ eingereicht hätten. Denn bei vielen Praxen seien zu Jahresbeginn die technischen Voraussetzungen für den Versand der eAU noch nicht erfüllt gewesen. Mittlerweile sind aber der KV zufolge alle Praxisverwaltungssysteme (PVS) eAU-bereit. Deshalb hätten die Krankenkassen die Produktion der AU-Vordrucke eingestellt. Auch in der KV Nordrhein gingen die Restbestände des Formulars zu Ende.

Die KV Nordrhein weist darauf hin, dass die Praxen mithilfe des Konnektors und des eHealth-Kartenterminals an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein müssen, um die eAU nutzen zu können.

Für die Signatur der eAU benötigen die Ärztinnen und Ärzte einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA G2).

Informationen zur Beantragung des eHBA 

EB


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