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Kindergesundheit: Ärztekammer Nordrhein für Suchtprävention an Schulen

Referenten des 11. Kinderkolloquium der Ärztekammer Nordrhein
Sprachen über Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen: (v.l.n.r.) Privatdozent Dr. med. Volker Reissner, Dr. Anne Bunte, Dr. phil. Tanja Reinlein, Dr. PH Stephanie Klosterhalfen, Dr. Rudolf Lange und Dr. Uwe Büsching. © ÄkNo

Düsseldorf, 24.06.2024. Beim 11. Kinderkolloquium der Ärztekammer Nordrhein im Haus der Ärzteschaft mit knapp 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, drehte sich alles um das Thema Suchtprävention. Expertinnen und Experten setzten den Fokus zum einen auf die Teillegalisierung von Cannabis für Erwachsene und die Folgen für Kinder und Jugendliche und zum anderen auf den pathologischen Medienkonsum.

Dr. Anne Bunte, die im Vorstand der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen tätig ist, bekräftigte die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Suchtprävention und wies darauf hin, dass man die wirtschaftlichen Interessen, die hinter der Teillegalisierung stünden, nicht außer Acht lassen sollte. Entkriminalisierung von Cannabis, so Bunte, könne sehr unterschiedlich aussehen und es gebe weltweit genug Beispiele von Staatsmonopolen, die nicht gewinnorientiert agierten.
"Die aktuellen Rahmenbedingungen in Deutschland können Konsum fördern und wir wissen, dass der problematisch Konsum von Cannabis deutlich gestiegen ist. Es macht nachdenklich, dass 4,5 Millionen (8,8 Prozent) Erwachsene in Deutschland bei einer Befragung von 2021 angegeben haben, dass sie in den vergangenen 12 Monaten Cannabis konsumiert haben", so die Ärztin. Man dürfe nicht vergessen, dass auch andere legale Drogen, wie Tabak oder Alkohol, eigentlich für Kinder und Jugendliche verboten, immer noch von ihnen konsumiert würden.

Das Suchträvention an Schulen unumgänglich sei, verdeutlichte auch Dr. phil. Tanja Reinlein, Leiterin der Abteilung 3 des Schulministeriums NRW: "Auch wenn mit der Teillegalisierung der Zugang für Minderjährige verboten ist, bleibt die Sorge, dass sie fälschlicherweise als Signal gedeuetet wird, dass die Warnhinweise rund um den Cannabiskonsum nicht ernstzunehmen sind. Dabei befindet sich das Gehirn bis zum 25 Lebensjahr noch im Entwicklungsprozess und reagiert sehr empfindlich auf psychotrope Substanzen, mit den bekannten Folgeschäden in der persönlichen und schulischen Entwicklung." Um den pathologischen Medienkonsum ging es im zweiten Teil ihres Vortrages. Darin plädierte Reinlein dafür, Kindern und Jugendlichen einen souveräenen Umgang mit Medien zu lehren. "Man kann bei diesem Thema nicht nur von Verboten sprechen. Wir wissen, dass der Umgang mit Medien zu den Zukunftskompetenzen gehört und Schulen sollten die Chancen der Digitalisierung aufzeigen und stärken."

Einen ausführlichen Bericht zu der Veranstaltung lesen Sie in der Augustausgabe des Rheinischen Ärzteblattes.

vt
 


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