Düsseldorf, 5.8.2021. Derzeit erbitten nordrheinische Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Fachangestellte, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, bei der Ärztekammer Nordrhein vermehrt Zweitausfertigungen von Urkunden.
Die Gebührenordnung der Ärztekammer Nordrhein sieht dafür in der Regel eine Gebühr in Höhe von 25 Euro vor.
Sofern die Zweitausfertigung von Urkunden aufgrund von Hochwasserschäden beantragt wird, verzichtet die Ärztekammer Nordrhein bis auf Weiteres auf die Erhebung von Gebühren.
ÄkNo