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Gemeinsame Pressemitteilung

Exit-Strategie: Jetzt auf den Sachverstand der Betriebs- und Werksärzte zurückgreifen

  • Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein
    Bernd Zimmer, Vorsitzender des Verbandes Freier Berufe NRW © Jochen Rolfs
  • Rudolf Henke
    Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein © Jochen Rolfes
  • Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.
    Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte © Guido Kollmeier

Düsseldorf, 14.4.2020. Bei einer Lockerung der tiefen Einschnitte in das Wirtschaftsleben können die Betriebs- und Werksärzte eine sehr wichtige Rolle spielen. „Diese Ärzte sind mit ihrem Fachwissen und ihrer Verantwortung die Garanten dafür, dass differenziert und für die Gesellschaft nachvollziehbar die betrieblichen Aktivitäten aufgenommen werden können, ohne dass Infektionen mit dem Coronavirus dadurch erhöht in Kauf genommen werden“, heißt es in einem heute (Dienstag, 14. April) veröffentlichten gemeinsamen Schreiben des Verbandes Freier Berufe (VFB) im Lande Nordrhein-Westfalen, der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) und des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet.

Konkret fordern die drei Organisationen in einer E-Mail an Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann:

Für die Wiederöffnung eines Wirtschaftsunternehmens, Geschäfts, Beherbergungsbetriebs oder einer Gaststätte oder von Teilen davon ist der unteren Gesundheitsbehörde ein gegen die Ausbreitung des Corona-19-Virus gerichteter, für die betriebliche Praxis bindender Hygieneplan zur Genehmigung vorzulegen, der von der zuständigen Betriebsleitung und einem für den Betrieb bestellten Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt/Werksarzt zu unterzeichnen ist. Weitere in Kraft befindliche Hygiene-Regeln bleiben davon unberührt. Ohne die Zustimmung des Arbeitsmediziners oder Betriebsarztes/Werksarzt zu dem ihm vorgelegten Hygieneplan kann die Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde nicht erteilt werden. Ohne Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde kann der Betrieb nicht wieder aufgenommen werden, soweit dieser in Folge von Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes oder anderer in diesem Kontext beschlossenen Gesetze oder Verordnungen geschlossen oder beschränkt ist.

„Wir bitten Sie, dies als professionellen Beitrag zu einer sorgfältig moderierten Exitstrategie in Ihre Überlegungen einzubeziehen“, schreiben  Bernd Zimmer, Vorsitzender des VFB, Rudolf Henke, Präsident der ÄkNo und Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW, an die beiden Landesminister und deren Staatssekretäre. „Gleiches Vorgehen kann und muss für die Wiederinbetriebnahme aller anderen Betriebe in NRW gelten, um nicht Gefahr zu laufen, eine 2. Welle von Infektionen loszutreten“, heißt es in dem Schreiben weiter.

VfB / ÄkNo / VDBW

Schreiben der drei Organisationen an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet


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