Düsseldorf, 22. August 2017. Zum Fall des Heilpraktikers Klaus R., der im Kreis Viersen nicht praktizieren darf, aber im Kreis Wesel tätig ist, sagt Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein:
„Niemand kann verstehen, wenn zwei Gebietskörperschaften zu einer völlig gegensätzlichen Einschätzung kommen, was den Schutz der Bevölkerung und das aus diesem Grund verhängte Tätigkeitsverbot für einen Heilpraktiker angeht. Der Schutz muss hier in gleicher Weise gewährleistet werden. Wenn es dafür kommunalrechtliche Hindernisse geben sollte, müssen sie beseitigt werden. Da ist dann eher die Kommunalaufsicht gefragt als das Gesundheitsministerium.
Die gesundheitliche Versorgung ist in Deutschland durch die verschiedenen Gesundheitsfachberufe gut gewährleistet. Ich sehe keinen Bedarf für einen weiteren Ausbildungsberuf zum Heilpraktiker, der durch eine bundesweit einheitliche Fachausbildung ins Leben gerufen würde. Das gilt ebenso für die Idee einer akademischen Ausbildung zum Heilpraktiker. Da könnte man ja auch gleich Arzt werden.
Was wir brauchen, sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Schutz von Patienten in den Mittelpunkt stellen und sowohl invasive Maßnahmen als auch die Behandlung von Krebserkrankungen vom derzeit zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern ausschließen.“