Ab dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO). Die Ärztekammer Nordrhein hat auf ihrer Homepage www.aekno.de eine Themenseite eingerichtet, auf der zahlreiche Links und Informationen zusammengestellt sind, unter anderem eine Sammlung von Infomationsblättern und Mustervorlagen, die die Arbeitsgemeinschaft der nordrheinisch-westfälischen Heilberufskammern erstellt hat.
Daneben finden sich dort auch neben den von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlichten „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ sowie dem dazugehörigen „Datenschutz-Check 2018“ ein Übersichtsartikel aus dem Rheinischen Ärzteblatt (RÄ 3/2018, S. 16ff ) sowie ein Interview zu dem Thema mit einem Fachanwalt für IT-Recht (RÄ 3/2018, S. 20). Praxishilfen und Checklisten sowie weitere hilfreiche Links stehen ebenfalls auf dieser Seite, die fortlaufend aktualisiert wird.