Düsseldorf, 2.10.2018. Derzeit bekommen Arztpraxen, Apotheken und weitere Betriebe hauptsächlich per Fax ein Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)" aus Oranienburg. Der Adressat wird aufgefordert, das beiliegende Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Im "Kleingedruckten" ist zu lesen, dass mit Unterzeichnung für drei Jahre ein "Leistungspaket Basisdatenschutz" verbindlich bestellt wurde. Kostenpunkt pro Jahr: 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Das Schreiben erweckt den Eindruck, von einer offiziellen Stelle zu kommen. Dies ist wohl nicht der Fall. Das Schreiben der DAZ stellt nach derzeitiger Erkenntnis einen Betrugsversuch dar. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Zusammenhang auf Ihrer Homepage klar, dass die Behörde keine Auskünfte von Gewerbetreibenden per Telefax anfordere.
Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt, das Schreiben der DAZ nicht zu unterzeichnen und auch nicht zu beantworten. Rechnungen der DAZ sollten nicht bezahlt und eventuell bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.
Falls Sie das Schreiben bereits unterschrieben zurück gesendet haben, sollten Sie Ihre Erklärung umgehend widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Pressemitteilung der Landesdatenschutzbeauftragten: Auskünfte zum Datenschutz