Düsseldorf, 7.2.2020. Die Anträge zur Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (HBAs) werden von den Vertrauensdienstanbietern wieder vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass ab sofort folgende Änderungen im Antragsprozesses für einen HBA gelten:
- Wegfall der Möglichkeit, die Versandanschrift auszuwählen. Der Versand erfolgt immer an die Meldeanschrift. Dies gilt für Karten- und PIN-Brief.
- Es ist nur noch PostIdent als Identverfahren auswählbar.
- Eine Identifikation ist bei jeder Antragstellung erforderlich, das heißt auch bei allen Folgekartenanträgen.
ÄkNo