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Ausgabe von Heilberufsausweisen wieder möglich

elektronischer Arztausweis mit Lesegerät
© Jochen Rolfes

Düsseldorf, 7.2.2020. Die Anträge zur Ausgabe von elektronischen  Heilberufsausweisen (HBAs) werden von den Vertrauensdienstanbietern wieder vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass ab sofort folgende Änderungen im Antragsprozesses für einen HBA gelten:

  • Wegfall der Möglichkeit, die Versandanschrift auszuwählen. Der Versand erfolgt immer an die Meldeanschrift. Dies gilt für Karten- und PIN-Brief.
  • Es ist nur noch PostIdent als Identverfahren auswählbar.
  • Eine Identifikation ist bei jeder Antragstellung erforderlich, das heißt auch bei allen Folgekartenanträgen.

ÄkNo


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