Düsseldorf, 13.3.2021. Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) fordert verbesserte Hilfen für suizidgefährdete Menschen und eine sofortige und umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Programme. In ihrer Sitzung am Samstag, 13. März 2021 hat die Kammerversammlung der ÄkNo, das Parlament der rheinischen Ärztinnen und Ärzte, zudem mehr Information und Aufklärung zum Thema Suizid verlangt. Auch soll der Gesetzgeber Werbung für Suizid oder Suizidbeihilfe nach Auffassung der Ärzteschaft konsequent verbieten. „Es darf keine organisierte Ermutigung zum Suizid geben und es darf kein gesellschaftliches Klima entstehen, in dem sich schwerkranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zur Selbsttötung gedrängt fühlen“, sagte der Präsident der ÄkNo, Rudolf Henke.
Ihre heutige Resolution hat die Kammerversammlung der ÄkNo gefasst vor dem Hintergrund eines Urteils, mit dem das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 das im Jahr 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung zum Beispiel durch Sterbehilfevereine für verfassungswidrig erklärt hat. Das „Recht auf selbstbestimmtes Leben“ schließe die Freiheit ein, „sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“, so das Verfassungsgericht zur Begründung.
Ausdrücklich gestand das Gericht zu: „(Der Gesetzgeber) verfolgt insoweit ein legitimes Anliegen, als er verhindern will, dass sich der assistierte Suizid in der Gesellschaft als normale Form der Lebensbeendigung durchsetzt. Er darf einer Entwicklung entgegensteuern, welche die Entstehung sozialer Pressionen befördert, sich unter bestimmten Bedingungen, etwa aus Nützlichkeitserwägungen, das Leben zu nehmen.“
Die Ärztekammer Nordrhein weist darauf hin, dass in Deutschland jährlich circa 10.000 Menschen durch Selbsttötung sterben. Durch die Legalisierung der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe könnte sich diese Zahl im Laufe mehrerer Jahre verdoppeln, befürchtet der Kammerpräsident.
90 Prozent der Suizide gingen mit psychischen Erkrankungen einher, so die ÄkNo. Unter betagten und schwer erkrankten Menschen sei der Anteil depressiver Suizidenten besonders hoch.
Die Kammerversammlung stellt fest, dass Suizidalität „kein beständiger psychischer Zustand“ ist. Der Wunsch, sich das Leben zu nehmen, entwickle und verändere sich mit den Erfahrungen in zwischenmenschlichen Beziehungen. Suizidale Menschen befänden sich meist in einem Zustand der Ambivalenz. Hier setzt die Suizidprävention an, bei der Verständnis für die Betroffenen und das Angebot zur Hilfe im Vordergrund stehen. Zu den am besten belegten suizidpräventiven Maßnahmen gehört neben der Einschränkung des Zugangs zu tödlich wirkenden Medikamenten das entlastende Gespräch.
ÄkNo