Düsseldorf, 22.2.2024. Die Gehälter der in der ambulanten Versorgung tätigen Medizinischen Fachangestellten (MFA) aller Tarifgruppen steigen ab 1. März 2024 durchschnittlich um 7,4 Prozent. Darauf haben sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) geeinigt.
Zielsetzung der Erhöhung der Tarifgehälter ist, den MFA-Beruf in der Einkommens-Rangliste mit anderen vergleichbaren Berufen deutlich aufzuwerten. Hierdurch soll die Attraktivität der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten für Schulabgänger gesteigert werden.
Ferner soll ein Anreiz für gut qualifizierte Medizinische Fachangestellte gesetzt werden, in der ambulanten Versorgung zu verbleiben.
Im Fokus lag insbesondere der Stundenlohn in der Tarifgruppe I/1. Berufsjahrstufe. Hier erhöht sich der Stundenlohn von bisher 13,22 Euro auf 16,17 Euro. Über alle Tarifgruppen und Berufsjahrstufen hinweg steigen die Gehälter durchschnittlich um 7,4 Prozent.
Der Spielraum für die deutliche Erhöhung der unteren Einkommensgruppen wurde auch dadurch gewonnen, dass die Zuschläge der Tarifgruppen II bis VI bezogen auf die Tätigkeitsgruppe I geringfügig abgesenkt wurden.
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich nach dem neuen Gehaltstarifvertrag im ersten Ausbildungsjahr von 920 Euro auf 965 Euro, im zweiten Jahr von 995 Euro auf 1.045 Euro und im dritten Jahr von 1.075 Euro auf 1.130 Euro.
Zusätzlich vereinbarten die Tarifpartner für Auszubildende und vollzeitbeschäftigte Medizinische Fachangestellte eine einmalige Inflationsausgleichprämie in Höhe von 500 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigten richtet sich die Prämienhöhe nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zehn Monate.
MST