Berlin, 15.4.2016. Die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und der Verband der Medizinischen Fachangestellten e.V.) einigten sich am Mittwoch, 13. April 2016, auf drei neue Tarifverträge.
Der neue Gehaltstarifvertrag sieht eine Gehaltssteigerung um 2,5 Prozent auf Basis der Tätigkeitsgruppe I ab dem 1. April 2016 vor. Auch die Ausbildungsvergütung steigt um 30 Euro pro Monat für jedes Ausbildungsjahr.
Der Gehalts- und der Manteltarifvertrag haben eine zwölfmonatige Laufzeit, die am 31.3.2017 endet.
Bei der Altersvorsorge für die MFA sollen die Beiträge der Arbeitgeber für Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte mit mehr als 18 Wochenstunden um 10 Euro pro Monat steigen. Für Teilzeitkräfte, die weniger als 18 Stunden pro Woche arbeiten und für Auszubildende soll der Arbeitgeberanteil um monatlich 5 Euro erhöht werden. Der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung läuft bis zum 31.12.2019.
Die Einspruchsfrist zu den Tarifverträgen endet am 22. April 2016. Nachdem die Tarifverträge rechtswirksam in Kraft getreten sind, können diese auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein abgerufen werden.