Information über das Register Ärztliche Gutachter
Inhaltsübersicht
Allgemeines zum Register Ärztliche Gutachter
Aufnahme in das Register Ärztliche Gutachter und Ausschlusskriterien
Allgemeines zum Register Ärztliche Gutachter
Die Ärztekammer Nordrhein hat 2005 ein Register Ärztliche Gutachter eingerichtet, in dem gutachterlich tätige Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein sind, freiwillig öffentliche Angaben über Art und Umfang ihrer gutachterlichen Tätigkeit zur Verfügung stellen und sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsvorgaben bei der Gutachtertätigkeit bereiterklären. So sichern die Registerteilnehmerinnen und -teilnehmer der Ärztekammer Nordrhein unter anderem
- die Meldung möglicher Interessenkonflikte sowie relevanter berufs- und strafrechtlicher Vorgänge mit Blick auf die Gutachtertätigkeit,
- regelmäßige Fortbildungen in der Gutachtenmedizin und
- die Aktualität der im Register gemachten Angaben
zu.
Hinweis
Das Register umfasst lediglich einen kleinen Teil der im Kammergebiet gutachterlich tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Dokumentengestützte Erkenntnisse über die gutachterlichen Leistungen der Registerteilnehmerinnen und -teilnehmer liegen der Ärztekammer Nordrhein in der Regel nicht vor.
Register Ärztliche Gutachter
Aufnahme in das Register Ärztliche Gutachter und Ausschlusskriterien
Die Aufnahme in das „Register Ärztliche Gutachter“ erfolgt auf Antrag und nach formaler Prüfung. Die Antragsteller akzeptieren die Aufnahme- und Zugehörigkeitskriterien der Ärztekammer Nordrhein.
Voraussetzungen zur Aufnahme in das Register und zum Verbleib im Register:
- Mitgliedschaft in der Ärztekammer Nordrhein
- Facharztqualifikation
- Aktuelle Ausübung einer klinisch-praktischen Tätigkeit beziehungsweise deren Beendigung vor weniger als 5 Jahren.
- Unterzeichnete Willensbekundung mit dem Einverständnis in das Aufnahme- und Ausschlussverfahren, der Verpflichtung zur Selbstanzeige berufs- und strafrechtlich relevanter Vorgänge sowie von Interessenkonflikten insbesondere wirtschaftlicher Art mit Bezug auf die Gutachtertätigkeit sowie der Verpflichtung zur gutachterlichen Fortbildung (siehe Selbstverpflichtung)
- Angabe von erworbenen Kenntnissen und Qualifikationen sowie Darstellung der eigenen Aktivitäten in der Begutachtung (siehe Selbstauskunft)
Selbstverpflichtung und Selbstauskunft
(zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte an:
Ärztekammer Nordrhein
Register Ärztliche Gutachter
Adelina Amato oder Laura Wilhelm
Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 0211 / 4302 -2205 oder -2202
Die Personen, die diese Kriterien erfüllen, werden mit ihren Selbstangaben auf der Internetseite der Ärztekammer unter dem Stichwort „Register Begutachtung“ veröffentlicht. Der Eintrag in das Register ist auf 5 Jahre befristet und kann auf Antrag mit aktualisierter Selbstverpflichtung und Selbstauskunft verlängert werden.
Bei Vorliegen von Ausschlusskriterien, insbesondere bei dem Nachweis von Verstößen gegen die Selbstverpflichtung, wird die Ärztekammer Nordrhein den Sachverhalt prüfen und über die weitere Zugehörigkeit zum Register Begutachtung entscheiden.