Aktueller Jahresbericht Ständige Kommission In-vitro-Fertilisation / Embryotransfer
nach § 13 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bei seiner Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur assistierten Reproduktion gemäß § 13 Abs. 3 Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte erfüllt.
Im Jahre 2022 sind ein Neuantrag und zwei Änderungsanzeigen eingegangen.
Die Kommission hat 2022 drei Sitzungen gehalten, ein Umlaufverfahren beraten sowie zwei Ortsbegehungen durchgeführt.
In den Sitzungen wurde neben den Neu- und Änderungsanträgen auch folgende Themen beraten:
- Erarbeitung einer Grundsatzentscheidung über die Qualifikation der Biologinnen/Biologen, Tierärztinnen/Tierärzte oder andere Naturwissenschaftlerinnen/ Naturwissenschaftler für den Teilbereich "Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur und Kryokonservierung und Kryobiologie".
- Die jährliche Umfrage der kryokonserviert lagernden Embryonen werden zukünftig von Qualitätssicherung Repro-Med abgefragt, um eine doppelte Abfrage der kryokonserviert lagernden Embryonen und Vorkernstadien zu vermeiden.
- Eine Abfrage an die Leiterinnen/Leiter der IVF-Arbeitsgruppen zur Notfallvertretung der Arbeitsgruppen untereinander bei personellen oder technischen Problemen.