Bericht zur Lage bei der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 19. November 2016 in Düsseldorf
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
die Digitalisierung und deren disruptive Auswirkungen auf Technologien, Strukturen und Verfahren betreffen das Verhalten des Menschen und die gesellschaftlichen Verhältnisse im Innersten. Anders als nach der Erfindung des Rads oder des Autos sind digitale Technologien nicht mehr nur Hilfsmittel zu einem Zweck, sondern sie strukturieren und prägen die Handlungsweisen des Menschen. Der Zugang des Menschen zur Welt vollzieht sich zunehmend zumindest auch über Bildschirme und Dateneinheiten. Durch dieses Nutzerverhalten lösen sich Grenzen, die früher fest etabliert waren – etwa die Grenzen zwischen Medizin und Lifestyle, zwischen Arbeit und Privatleben –, nach und nach auf. Patienten ändern ihr Verhalten im Hinblick auf Selbstdiagnose und Selbstmanagement von Krankheiten. Der Patient wird vom Gesundheitsempfänger zum Selbstoptimierer. Die dabei entstehenden Daten stehen jederzeit zur Verfügung. Durch die Summe all dieser Veränderungen, gepaart mit den Auswirkungen der Globalisierung, wandelt sich das Berufsbild, wandelt sich die Rolle, wandelt sich auch das Selbstverständnis unseres Berufs.
An der Digitalisierung kommt keiner vorbei, hat der Vorsitzende des NAV-Virchow-Bunds, Herr Dr. Heinrich, sehr treffend in einem Interview mit der „Ärzte Zeitung“ bemerkt. Ich war in diesen Tagen auf der MEDICA in Düsseldorf und auf dem Deutschen Krankenhaustag, ebenfalls hier in Düsseldorf, wo mir der Megatrend Digitalisierung oder Medizin 4.0, wie manche es in Analogie zur vierten industriellen Revolution nennen, auf Schritt und Tritt begegnet ist. Einige Stichworte mögen das illustrieren: Tele-Radiologie, Tele-Diabetologie, Tele-Chirurgie, Tele-Rehabilitation, Tele-Coaching.
Gemeinsam ist all diesen telemedizinischen Anwendungen, dass ärztliche Tätigkeit mithilfe moderner Kommunikationsmittel über eine räumliche Distanz hinweg auch ohne direkten, persönlich erlebbaren Austausch zwischen Ärzten untereinander und zwischen Ärzten und Patienten möglich wird. Die Digitalisierung ist in der Medizin schon angekommen. Der NAV-Virchow-Bund, der gestern seine Hauptversammlung in Berlin begonnen hat, hat das Thema in einer großen öffentlichen Veranstaltung diskutiert und dazu Sascha Lobo, einen bekannten Blogger, eingeladen, der sich mit dem Zustand des Internets so befasst, dass er sagt: Das Internet geht kaputt oder ist schon kaputt, aber es wird sich nicht beseitigen lassen.
Natürlich finden sinnvolle, zeitsparende, effektive Anwendungen der Digitalisierung auch unmittelbaren Eingang in den ärztlichen Alltag. Wenn es ideal läuft, kann sie sozusagen als positiver Kollateraleffekt auch einmal die Bürokratielast mindern und die Patientenbehandlung optimieren.
Die Vorteile für den interkollegialen telemedizinischen Austausch liegen auf der Hand. Was aber bedeutet Medizin 4.0 für den Patienten? Wo verlaufen die Grenzen zwischen sinnvoller Anwendung und technischem Overkill? Ich glaube, das ist eine Frage, die sich gar nicht pauschal beantworten lässt, sondern nur individuell am ganz konkreten Beispiel.
Bislang setzt uns das Fernbehandlungsverbot in der jetzigen Berufsordnung eine klare Grenze, die aber in mancherlei Hinsicht schon durch die Realität überholt wird. Deshalb finde ich es richtig und wichtig, dass die Bundesärztekammer Ende vergangenen Jahres mit ihren berufsrechtlichen Hinweisen und Erläuterungen zum Fernbehandlungsverbot nach § 7 Abs. 4 (Muster-)Berufsordnung für Klarheit gesorgt hat. Danach ist die Fernbehandlung lediglich als ausschließliche Form der ärztlichen Beratung und Behandlung unzulässig. Als Ergänzung einer herkömmlichen Behandlung ist sie rechtlich nicht zu beanstanden, wenn in dem erforderlichen Maß der persönliche Kontakt zwischen Patient und Arzt sichergestellt ist. Das setzt voraus, dass sich der Patient bei einem Arzt persönlich vorgestellt hat.
Ich glaube, dass viele der neuen Anwendungen Fortschritte bringen. Nehmen Sie computergestützte Systeme, die vermehrt Eingang in die medizinische Diagnostik finden. Die Flut an medizinischen Daten lässt sich ohne Rückgriffe auf Hilfsmittel dieser Art immer schwerer bewältigen. Wenn es stimmt, dass sich das medizinische Wissen alle zwei bis drei Jahre verdoppelt und dass dieser Zeitraum noch kürzer werden wird, dann bedarf es der Unterstützung durch neuartige Technologien, weil einzig sie in der Lage sind, die Datenmengen aus den unterschiedlichsten Quellen zusammenzuführen, auszuwerten und für Faktengenerierung, Evidenzgenerierung verfügbar zu machen.
Aber eines ist zentral: Die ganzheitliche Betrachtung des Patienten durch die Ärztinnen und Ärzte kann man dadurch nicht ersetzen. Gerade in komplizierten Fällen werden kognitive Systeme vielleicht mehr Sicherheit geben können, aber sie sind kein Ersatz. Mit anderen Worten: Die ganzheitliche und individuelle Betrachtung des Patienten durch den Arzt wird auch ein Kollege Dr. Watson niemals ersetzen können. Die Technisierung der Alltagsmedizin bietet Chancen, sie kann aber auch falsche Erwartungen wecken. Der Glaube an technische Machbarkeit kann Risiken hervorrufen, ganz zu schweigen von den Herausforderungen, die sich für den Datenschutz und die Datensicherheit stellen.
Auf der MEDICA war auch die Infektionsprävention mit vernetzten Geräten ein großes Thema. Das kann man ja leicht missverstehen: Gemeint war diesmal der Schutz vor Schadsoftware. Es ist ja noch nicht lange her, dass wir von ersten Cyberattacken auf Krankenhäuser auch hier in unserem Kammergebiet erfahren mussten. Deshalb kann ich die Sorge vor Datenmissbrauch verstehen. Ich unterstütze jeden, der hier jeweils die höchsten Standards einfordert.
Kern ärztlicher Tätigkeit im Rahmen der Digitalisierung bleiben insbesondere das therapeutische Gespräch und die Arzt-Patienten-Interaktion. Beide sind nicht nur unersetzbar, sondern ich glaube, sie werden im Rahmen der Digitalisierung noch an Bedeutung gewinnen. Deshalb muss auch die ärztliche Gesprächskompetenz Gegenstand der Ausbildung, der Weiterbildung und der Fortbildung sein, wie groß auch immer die Zahl derer unter uns ist, die sich zu Recht als Naturtalente betrachten und davon überzeugt sind, dass ihnen alle kommunikativen Herausforderungen nichts anhaben können. Ich glaube, man kann Kommunikation erlernen. Dem ist in der neuen Weiterbildungsordnung in allen Fachgebieten Rechnung zu tragen.
Weil das so ist und weil die Datenflut und die Kommunikationsflut auch eine zusätzliche Herausforderung darstellen, muss man sich, glaube ich, auch klarmachen, dass die im internationalen Vergleich herausragende medizinische Grundversorgung in Deutschland, die hauptsächlich durch niedergelassene Haus- und Fachärzte gewährleistet wird, auch erfordert, dass die ärztliche Honorarfindung zusätzliche Aufgaben aus der Digitalisierung abbildet.
Es hat ja einen Ärzte-Monitor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des NAV-Virchow-Bundes gegeben, wonach die Hausärzte inzwischen zwar bei Einkommen und Berufszufriedenheit aufgeschlossen hätten, aber bei den Fachärzten, die hauptsächlich in der wohnortnahen Grundversorgung tätig sind, ist deutlich geworden, dass die wirtschaftliche Basis in den letzten Jahren erodiert. Damit besteht die Gefahr, dass in der Grundversorgung auch im fachärztlichen Bereich qualifizierter Nachwuchs wegbricht. Ich wünsche mir deswegen, dass wir in der wohnortnahen Grundversorgung für die dort tätigen niedergelassenen Ärzte die wirtschaftliche Basis erreichen, die auch zukünftig eine international hervorragende medizinische Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte sicherstellt. Das ist auch nicht dadurch ersetzbar, dass man sagt: Da kann das Krankenhaus aushelfen. Dafür sind die Kollegen an den Krankenhäusern gar nicht da, weder in der Zahl noch in der erreichbaren Nähe.
Ich finde, in diesem Zusammenhang muss man sich auch mit der Frage auseinandersetzen, ob es im Bereich der Organisation der gesundheitlichen Versorgung nicht eine völlig entbehrliche Bürokratie gibt. Von jährlich 550 Millionen ambulanten Behandlungsfällen werden bis Jahresende Schätzungen zufolge rund 120.000 Termine über die vor Jahren eingeführten Terminservicestellen vermittelt. Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen haben ergeben, dass allein die Vermittlung eines Termins dort rund 107 Euro Verwaltungskosten verursacht. Den Großteil der vermittelten Termine machen Terminabsprachen bei Rheumatologen, Neurologen, Psychiatern und Augenärzten im ländlichen Raum aus – alles Fachgruppen, in denen bekanntermaßen zu wenig Ärzte niedergelassen sind.
Dieser Mangel setzt sich übrigens parallel auch im stationären Bereich fort, sodass die gesetzliche Regelung zu einem Alternativtermin im Krankenhaus auch nicht weiterhilft, jedenfalls nicht ohne riesige Wege. Nachdem sich neben führenden Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands inzwischen auch bei etlichen Gesundheitspolitikern der Großen Koalition die Sichtweise breit gemacht hat, dass die Terminservicestellen ein Flop sind, stellt sich doch die Frage, ob es, wenn man dieses Experiment hinter sich hat – man hat die Terminservicestellen eingeführt, man hat sie beobachtet und man hat sie ausgewertet -, nicht klug wäre, wenn sie ein Flop sind, diesen Flop wieder abzuschaffen, weil man damit Mittel freisetzen würde, die man in die Patientenversorgung unmittelbar investieren kann.
Ich finde jedenfalls, dass dies ein Ziel ist, für das wir uns gemeinsam einsetzen könnten. Dieser Flop gehört weg!
Ich weiß natürlich, dass er politisch dennoch ein Erfolg gewesen ist; denn die Terminservicestellen waren damals der Tausch, mit dem man erreicht hat, dass in der ganzen Legislaturperiode das Thema Bürgerversicherung verschwunden ist. In der Legislaturperiode war die Sozialdemokratie mit dem Argument gestartet, das Schlimmste, was das duale System der Versicherung anrichte, sei, dass Privatpatienten bei den Terminen gegenüber Kassenpatienten bevorzugt würden. Dieser Argumentation folgend hat man gesagt: Dann lösen wir dieses Problem. Dafür hat man die Terminservicestellen geschaffen. Im Gegenzug hat die SPD zugesagt, dass sie während der gesamten Legislaturperiode auf weitere Initiativen zur Einführung der Bürgerversicherung verzichtet.
Auch wenn man das politisch als Erfolg werten und sagen mag, die Abschaffung des dualen Systems hätte vielleicht mehr als diese 107 Euro gekostet, ist es doch eine zusätzlich etablierte Bürokratie und eine Mittelbindung, die nicht unmittelbar den Patienten zugutekommt. Deswegen glaube ich, dass das eine andere Antwort erfordert.
Ich glaube, dass unser duales Krankenversicherungssystem breiten Bevölkerungskreisen den Zugang auch zur Spitzenmedizin sichert. Doch was denken wohl Versicherte und Patienten, wenn sie zum Beispiel in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ lesen:
„Wir Krankenkassen schummeln ständig“ – Der Chef der größten gesetzlichen Krankenversicherung gibt zu: Kassen und Ärzte machen Patienten auf dem Papier kränker, als sie sind.
Ob Patient, ob Versicherter – da macht sich Verunsicherung breit. Welcher normale Bürger kann denn wissen, worum genau es bei dem komplizierten Thema des sogenannten Up-Codings geht?
Das ist ein Vertrauensverlust, den Jens Baas, der TK-Chef, in Kauf genommen hat. Er hat seine eigene Kasse und praktisch alle anderen gesetzlichen Krankenkassen angeklagt, den morbiditätsgestützten Risikostrukturausgleich, der doch Fairness im Wettbewerb zwischen den Krankenkassen herstellen soll, laufend zu manipulieren. Er hat zu Protokoll gegeben, dass das, was die Krankenkassen tun, um diese Manipulation erfolgreich werden zu lassen, einen Milliardenbetrag kostet – wieder ein Milliardenbetrag, der der eigentlichen Patientenversorgung vorenthalten wird.
Nun ist eines sicher richtig: Der Risikostrukturausgleich muss tatsächlich überarbeitet und von Fehlanreizen befreit werden. Wenn er schon für eine Umverteilung zwischen den Krankenkassen sorgt, die höher ausfällt als der Länderfinanzausgleich, dann müssen die Kriterien plausibel und verständlich sein. Ich frage mich: Brauchen wir zum Beispiel eine doppelte Berücksichtigung der - für die Krankenkassen teuren - chronischen Krankheiten und der Anzahl der Erwerbsminderungsrentner? Würde es nicht ausreichen, die 20 Prozent der Fälle, die die höchsten Kosten verursachen, auszugleichen und bei den anderen 80 Prozent Bürokratie einzusparen? Ich finde, solche Fragen sind zu stellen.
Das spektakuläre Bekenntnis von Jens Baas ist schlicht und ergreifend dadurch motiviert gewesen, dass er die Ersatzkassen gegenüber den Allgemeinen Ortskrankenkassen im Nachteil sieht und dies mit Macht ändern will. Das kann man noch verstehen. Aber dabei ist eben auch deutlich geworden, dass dafür Ausgaben in Milliardenhöhe in Kauf genommen wurden und werden für eine Beratung der Krankenkassen, also nicht für die Beratung von Kranken, nicht für die Beratung von Ärzten, sondern für die Beratung von Krankenkassen, wie sie diese Geldumverteilung am besten organisieren. Das ist sicher fragwürdig und geht zulasten der Patientenversorgung. Dass dies so ist, können wir nicht hinnehmen!
Ob es im Interesse der Versicherten und Patienten ist, dass der Europäische Gerichtshof die einheitlichen Apothekenabgabepreise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union verworfen hat, ist eine Frage, an der sich die Geister scheiden. Eine Konsequenz aus dem Urteil könnte sein, den Versandhandel wieder ganz zu verbieten. Der Bundesgesundheitsminister hat den Vorschlag unterbreitet, die Apotheken in der Fläche und insbesondere in ländlichen Regionen zu schützen und damit eine sichere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Andere glauben, dass die Versicherten finanziell vom Preiswettbewerb profitieren können, und halten ein Versandhandelsverbot im digitalen Zeitalter für anachronistisch.
Der Verband Freier Berufe im Land Nordrhein-Westfalen hat bei seiner jüngsten Mitgliederversammlung eine Resolution zu diesem Thema gefasst und kritisiert - ich darf zitieren -,
dass der EuGH mit seinem Urteil nicht nur die Existenz vieler Apotheken in NRW sowie die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch ortsansässige Präsenzapotheken gefährdet habe. Mittelbar werde auch das Modell der Freiberuflichkeit in Deutschland grundsätzlich infrage gestellt. Die Ausführungen des EuGH verengten zudem die Bedeutung des freiberuflichen Apothekerberufs und damit auch mittelbar der anderen Freien Berufe auf eine rein ökonomistische und kommerzielle Bedeutung.
Ich kann diese Sorge um die Freiberuflichkeit, offen gestanden, durchaus nachvollziehen. Man stelle sich nur einmal vor, dass 1.000, 2.000 oder 3.000 in Deutschland liegende Versandapotheken eröffnen würden. Dann würden diese Versandapotheken, damit sie im Markt einen Vorteil bieten, notwendigerweise natürlich versuchen, ihren angestrebten Kunden entgegenzukommen. Das heißt, sie würden dafür sorgen, dass der Preis ein bisschen niedriger ausfällt oder ein sonstiger zusätzlicher Vorteil gewährt wird. Das, was daraus resultiert, ist eine aus dem Beruf der Apothekerschaft selbst erzeugte Preisunterschiedlichkeit bei Produkten, die eigentlich überall zum selben Preis zur Verfügung gestellt werden sollten. Das ist so ähnlich, als sagten die Buchhändler unter der Buchpreisbindung: Wir betreiben doch eine unterschiedliche Preisgestaltung. Es soll sich niemand der Illusion hingeben, dass, wenn es bei den Apothekern gelungen ist, ein unterschiedliches Preisniveau für dasselbe Produkt herbeizuführen, andere freie Berufe und deren Gebührenordnungen außen vor blieben. Der nächste logische Schritt bei einer derartigen wettbewerblichen Durchdringung der Preisgestaltung in der Arzneimittelversorgung wäre, dass es auch auf andere Berufe, auch im Gesundheitswesen, ausgebreitet wird.
Dies ist für mich das hauptsächliche Motiv für die Aussage: Wehret den Anfängen! Ich gestehe offen, dass ich dieser Sorge um die Freiberuflichkeit Sympathie und Unterstützung entgegenbringe.
Unser Kammervorstand hat im April bei seinem Besuch in Brüssel feststellen können, dass die Bedeutung Europas für die Gesundheitspolitik in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen ist. Aber gerade für die Heilberufe und andere freie Berufe kann das Streben der EU nach Vollendung eines einheitlichen europäischen Binnenmarkts gefährlich sein. Die Ziele der EU-Kommission – Deregulierung, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsangleichung – stehen in einem Spannungsverhältnis zu dem Ziel einer hohen Qualität von Dienstleistungen – zum Beispiel des Apothekers, aber eben auch des Arztes.
Deshalb müssen wir konsequent dabei bleiben, wie es den EU-Verträgen entspricht, dass Gesundheit und die übrige soziale Sicherung im Kern eine nationale Frage sind. Das soll so bleiben. Eine Konvergenz der Systeme kann keineswegs politisch gewollt sein, denn die Konvergenz der Systeme in den EU-Mitgliedstaaten hätte doch zur Folge, dass man sich entweder auf ein mittleres Niveau verständigen oder sagen müsste: Alles wird auf das jeweils höchste Niveau angehoben. Aber dann stellt sich die Frage: Wer bezahlt das Ganze? Wenn man dieses Ziel propagieren würde – es gibt ja im Verhalten der EU-Kommission Einfallstore zuhauf, ich nenne beispielsweise die sogenannte offene Koordinierung, bei der subtil verglichen wird, wie die verschiedenen EU-Staaten ihre Zusagen gegenüber den Bürgern einhalten -, kann man sich natürlich vorstellen, wie groß die Mittel sind, die umverteilt werden müssten, um in Gesamteuropa, also in allen Mitgliedsländern der EU, ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Ich muss ehrlich sagen: Ich finde es richtig, dass wir die Gesundheit und die soziale Sicherung als ein System betrachten, über das in den Nationalstaaten entschieden wird. Das hat auch mit der unterschiedlichen Wirtschaftskraft der einzelnen Nationalstaaten zu tun. Es gibt einen ersten Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte. Es gibt eine Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Wir befinden uns mitten in den Konsultationen. Man muss konkret darauf achten, dass in dem Weißbuch der Europäischen Kommission, das im März nächsten Jahres zu erwarten ist, also zu einem Zeitpunkt, da wir ein weiteres Jubiläum der Römischen Verträge feiern, an der nationalen Kompetenz für die gesundheitliche und soziale Sicherung festgehalten wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu gehört auch, dass die Selbstverwaltungsorgane den Weg fortsetzen können, den Deutschland für deren Rollenbeschreibung in der gesundheitlichen Versorgung gewählt hat. Ich finde, bei dem der Selbstverwaltung gewidmeten neuen Gesetz muss genau geprüft werden, ob die rote Linie zwischen Rechtsaufsicht und Fachaufsicht erhalten bleibt, und zwar nicht nur deshalb, weil eine Fachaufsicht nicht mit einer Selbstverwaltung zusammenpasst. Wenn man eine Fachaufsicht etabliert und Entscheidungen einer Selbstverwaltung fachlich überprüft, besteht eigentlich keine Selbstverwaltung mehr, weil die fachvorgesetzte Stelle Entscheidungen trifft. Es muss also bei der Rechtsaufsicht bleiben.
Ich glaube aber auch, dass sich ein Bundesministerium für Gesundheit total überfordern würde, wenn es sich selbst zu einer Fachaufsicht etwa über sämtliche Krankenkassen, den Gemeinsamen Bundesausschuss oder auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklären würde. Zu glauben, man könne das mit dem Personalbestand, den ein Bundesministerium für Gesundheit für Aufgaben im Bereich der Rechtsaufsicht zur Verfügung hat, in eine Fachaufsicht verwandeln, ist eine Idee, von der man nur dringend abraten kann.
Das würde auch nicht dadurch besser, dass man zugibt, dass bestimmte Verhaltensweisen innerhalb einer der ärztlichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene vielleicht den Anstoß für dieses Gesetz gegeben haben. Ich finde, da ist jetzt Schadensbegrenzung gefragt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf unabhängig entscheidende Berufsangehörige, denen sie vertrauen können. Ich finde, in diesem Zusammenhang spielt das Thema der Bekämpfung von Korruption eine große Rolle. Die Bundesärztekammer hat sich gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nicht gesperrt, denn die übergroße Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland arbeitet korrekt und lässt sich nichts zuschulden kommen. Diese übergroße Mehrheit soll geschützt werden, auch vor Diffamierungskampagnen und Pauschalverurteilungen. Das ist in Ordnung.
Aber das Gesetz führt zu neuen Fragen, etwa hinsichtlich sektorenübergreifender Kooperationen. In der Gesetzesbegründung ist klargestellt, dass die im Sozialgesetzbuch angelegten Formen der Zusammenarbeit grundsätzlich nicht strafbar sind. Dennoch stellen wir fest, dass der Beratungs- und Informationsbedarf steigt. Wir versuchen, dem als Kammer gerecht zu werden. Für die Kolleginnen und Kollegen gilt bei Kooperationen: Lieber eine Beratung zu viel als eine Beratung zu wenig einholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ich bin froh, dass die Bundesärztekammer vor wenigen Tagen eine große Dialogtagung in Berlin durchgeführt hat, bei der die Notwendigkeit dieser Beratung noch einmal für die Bundesebene unterstrichen wurde.
Von großer Bedeutung für Patient und Arzt ist auch die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte, die das beherrschende Thema unseres diesjährigen Ärztetages in Hamburg war; denn die GOÄ ist unverzichtbar in ihrer Doppelschutzfunktion, nämlich faire Preise für die ärztlichen Leistungen festzusetzen und die Patienten vor finanzieller Überforderung zu schützen. Wir alle wissen, dass die GOÄ multimorbide und deshalb nicht mehr in der Lage ist, diese doppelte Schutzfunktion zu erfüllen. Die etlichen Analogbewertungen von Leistungen, die im Leistungsverzeichnis fehlen, führen vielfach zu Unklarheit, Verunsicherung, Rechtsstreitigkeiten und damit Störungen im Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Auch bei den Bewertungen ärztlicher Leistungen ist über Jahrzehnte hinweg Stillstand zu konstatieren, der immun blieb gegenüber Kostensteigerungen und Inflation.
Deswegen ist jeder Fortschritt bei der Umsetzung der Ärztetagsbeschlüsse zu begrüßen. In einer Vielzahl von Gesprächen mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften sind die Bundesärztekammer und ihr Verhandlungsführer Klaus Reinhardt schon so weit gekommen, dass die Leistungsbeschreibungen innerärztlich konsentiert und bis zum Jahresende mit den Kostenträgern abgestimmt werden sollen. Ich hoffe sehr, dass – ganz im Sinne unseres Vorstandsantrags – bis zum nächsten Deutschen Ärztetag im Mai in Freiburg weitere Fortschritte erzielt werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob Wettbewerb im Gesundheitswesen wirklich immer zum Wohle der Patienten ist, da habe ich so meine Zweifel. Mit dem Up-Coding habe ich ja schon ein Negativbeispiel genannt. Es gibt aber auch einen Überbietungswettbewerb der Schätzometrieexperten, der sich so anhört – Zitat -:
Der Spitzenverband der Krankenkassen geht davon aus, dass mehrere Hundert Krankenhäuser in Deutschland geschlossen werden könnten, ohne dass die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in Gefahr geriete.
So stand es im „Kölner Stadtanzeiger“ vom 9. September 2016.
Oder:
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hält 500 der mehr als 2.000 Krankenhäuser in Deutschland für nicht nötig.
So stand es in der „Rheinischen Post“ vom 10. Oktober 2016.
Und last, but not least:
Ein Leopoldina-Papier löst in den Krankenhäusern helle Aufregung aus. Die Deutsche Akademie der Naturforscher mit Sitz in Halle hat in einem Thesenpapier dargelegt, dass sich das deutsche Kliniksystem an skandinavischen Modellen wie Dänemark orientieren sollte. Die Folge: Statt mehr als 1.600 allgemeine Krankenhäuser bräuchte die Bundesrepublik nur noch 330 Großkliniken, an denen rund um die Uhr Patienten in allen medizinischen Bereichen versorgt werden könnten.
So stand es in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 1. November 2016.
Was sollen unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken von so etwas halten, die sich nichts sehnlicher wünschen, als genügend Zeit für ihre Patientinnen und Patienten zu haben, deren Alltag aber von Überforderung und Zeitnot geprägt ist?
Man muss wissen, dass die von der Leopoldina geführte Diskussion über eine Imitation der dänischen Verhältnisse mit 330 Zentralkrankenhäusern in Deutschland ein Investitionsvolumen von 82 Milliarden Euro erfordern würde. Die Dänen haben nämlich in die Schaffung von neuen Krankenhäusern 1.000 Euro pro Bürger investiert und haben anschließend die alten Kliniken alle abgeschaltet. Jetzt gibt es für jeweils 250.000 Bürger ein Krankenhaus. Bei uns stellen alle Bundesländer zusammen gerade einmal 2,7 Milliarden Euro an Investitionsmitteln jährlich bereit. Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zeigen, dass mindestens 6 bis 7 Milliarden Euro notwendig wären.
Wer glaubt denn in einer solchen Situation, dass die Länder bereit sein könnten, 82 Milliarden Euro, also 1.000 Euro pro Bürger in Deutschland, aufzubringen, um damit die Krankenhauslandschaft so neu zu bauen, dass man 250.000 Bürger mit einem Großklinikum versorgt? Ich halte das für Fantasterei. Ich glaube, dass wir stattdessen eine gesetzlich verankerte Mindestförderung für den Substanzerhalt und die Investition in bedarfsgerechte Strukturen brauchen. Es kann nicht so bleiben, dass die aus eigenen Mitteln finanzierten Investitionen aus dem Krankenhausbudget genommen werden und dadurch ärztliches Personal und Pflegepersonal fehlen, weil man die Defizite im Bereich der Investitionen aus den Betriebskosten refinanziert.
Deshalb hat Ihnen der Vorstand einen Antrag vorgelegt, der das Land einmal mehr an seine Pflichten in Sachen Krankenhausinvestitionen erinnert. Der Schlüssel für die Verbesserung der Verhältnisse, die uns wieder zufriedener werden lässt bei einer ohnehin herausfordernden, schwierigen, gefahrgeneigten und oft genug psychisch belastenden Arbeit, sind ausreichend Zeit für die Behandlung unserer Patientinnen und Patienten und die menschliche Zuwendung. Das gilt sowohl in den Praxen als auch in den Krankenhäusern. Krankenhäuser sind keine Profitcenter, sondern Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Deshalb verantwortet der Staat, verantworten die Bundesländer die Sicherstellung der stationären Versorgung.
Anfang September hatten wir hier in diesen Raum eingeladen, um als unmittelbar an der Krankenhausplanung Beteiligte gemeinsam mit der Landesregierung, den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft eine Zwischenbilanz für Nordrhein-Westfalen zu ziehen. Dabei haben wir einmal mehr deutlich gemacht: Versorgungsqualität findet dort statt, wo genügend gut qualifizierte Leute zusammenarbeiten. Wenn also die Krankenhausplanung bei uns in NRW künftig stärker mit Qualitätskriterien verknüpft werden soll, sind aus unserer Sicht die Zahl und die Qualifikation der in einer Krankenhausabteilung beschäftigten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte entscheidend.
Deswegen finde ich es ausgezeichnet, dass der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung beschlossen hat. Damit wird zumindest an dieser Stelle eine unserer zentralen Forderungen aufgegriffen. Auch im Krankenhausrahmenplan NRW finden sich Ansätze in diesem Sinne, bei der qualitätsorientierten Planung versteht sich NRW als Vorreiter.
Das Thema spielt auch auf der Bundesebene eine wichtige Rolle. Wichtig bleibt dabei – das hat auch die Ergebniskonferenz Qualitätssicherung gezeigt -, dass es keinen Automatismus gibt, mit dem Bundesvorgaben auf die Krankenhausplanung durchschlagen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, eigene Regelungen zu treffen. Unsere Landesregierung sagt, dass sie davon auch Gebrauch machen will.
Ich glaube, dass Qualitätsvorgaben dazu da sein müssen, echte Verbesserungen in der Patientenversorgung auszulösen. Sie eignen sich nicht als elegantes Mittel, um Kapazitätsabbau oder gar verkappte Sparprogramme auszulösen. Im Gegenteil: Wer Qualität fordert, muss bereit sein, den Preis dafür zu bezahlen. Wir sind von einer seriösen risikoadjustierten Basis für Pay-for-Performance-Ansätze und ernsthaften Ergebnisvergleichen, wie sie manchem Wettbewerbsjünger im Gesundheitswesen vorschweben, weit entfernt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserer Kammerversammlung im März haben wir uns ausführlich mit dem sogenannten Masterplan Medizinstudium 2020 beschäftigt und die Meinungen studentischer Vertreter gehört. Ehrlich gesagt erstaunt es mich sehr, dass die sogenannte Landarztquote noch immer nicht vom Tisch ist. Dabei können die Studierenden doch sehr anschaulich erklären, warum das eine Schnapsidee ist. Ich habe gehört, dass die Antragskommission für den CDU-Bundesparteitag die Landarztquote empfohlen hat. Dann wird es am 5. und 6. Dezember auch darüber eine kontroverse Debatte geben. Ich glaube nicht, dass man dadurch, dass man Menschen mit 17 oder 18 Jahren in eine Zusage zwingt, sich nach sechs Jahren Studium und fünf oder sechs Jahren Weiterbildung auf dem Land niederzulassen, irgendeine Verlässlichkeit bewirkt und man auf diese Basis die Vergabe von Studienplätzen stützen kann. Ich glaube, wir brauchen zusätzliche Studienplätze, um dem Nachwuchsmangel zu begegnen, und dies so schnell wie möglich, aber nicht orientiert an solchen Quotenregelungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ärztetag hat sich auch mit dem Thema der Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten befasst. Wir wissen inzwischen, dass es fortgeschrittene Pläne gibt, eine Direktausbildung umzusetzen, die wir ablehnen. Bei einer Direktausbildung gäbe es ein fünfjähriges Hochschulstudium der Psychotherapie, das mit einer staatlichen Prüfung endet und unmittelbar zur Approbation führt. Eine solche Direktausbildung mit der Einführung eines neuen, allgemein approbierten Heilberufs, der die bisher ärztliche Zuständigkeit für den psychosozialen, kommunikativen und koordinativen Bereich unter der Bezeichnung Psychotherapeut an sich ziehen könnte, muss auf unsere Ablehnung stoßen. Ich finde auch, dass die Bezeichnung Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut als Psychotherapeuten schlechthin eine öffentliche Irreführung ist.
Der Terminus Psychotherapeut betrifft sowohl Psychologische Psychotherapeuten als auch – und dies in der Mehrheit – ärztliche Psychotherapeuten. Deswegen müssen wir sehr aufmerksam sein und es immer wieder geißeln, wenn der Versuch unternommen wird, durch die Einengung des Terminus Psychotherapeut auf lediglich eine der Zugangsstraßen zu dieser Tätigkeit den Eindruck zu erwecken, als sei hier ein Monopol vorhanden. Genau darauf muss man achten, wenn es um die Direktausbildung geht, denn damit wird ein weiterer Versuch unternommen, die Rolle des Psychotherapeuten psychologischer Provenienz zu stärken.
Über keinerlei staatlich geregelte Ausbildung verfügen die Heilpraktiker. Das wissen aber viele Bürgerinnen und Bürger nicht. Viele betrachten sie als Mini-Ärzte für alternative Medizin. Das ist halt ein großer Irrtum. Heilpraktiker kann jeder ab 25 Jahren mit mindestens einem Hauptschulabschluss werden, der ein Führungszeugnis vorlegt, unbescholten ist und einen zweistündigen Multiple-Choice-Test bei einem Gesundheitsamt schafft. Darüber hinaus soll eine einstündige Überprüfung durch einen Amtsarzt ausschließen, dass es durch den Heilpraktikeranwärter zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit kommen kann.
Ich will jetzt nicht auf Brüggen-Bracht am Niederrhein und die Fälle, die wir von dort gehört haben, eingehen. Das ist auch nur eine Facette. Aber in diesem Zusammenhang will ich Ihnen über Briefe berichten, die ich bekomme, in denen sich Eltern bitter darüber beklagen, dass Heilpraktiker ihre an heilbaren Krebserkrankungen erkrankten Angehörigen alternativmedizinisch behandeln, bis es fast zu spät ist. Ich kenne ein Beispiel, bei dem jemand mit knapper Not gerade noch rechtzeitig auf elterliche Intervention hin sich aus einer solchen Heilpraktikerbehandlung verabschiedet hat und gerade noch rechtzeitig in eine hämatologisch-onkologische Abteilung eines Klinikums überwiesen wurde.
Meine Meinung ist, dass wir eine Neubewertung der Kompetenzen und des Umfangs der Erlaubnis von Heilpraktikern zur Ausübung der Heilkunde brauchen. Im Sinne der Patientensicherheit kann man nicht hinnehmen, dass sich Ärztinnen und Ärzte an vielfältigste qualitätssichernde Bestimmungen zur Patientensicherheit halten, während diese für Heilpraktiker gar nicht gelten.
Der Bundesgesetzgeber muss deshalb mindestens die Heilpraktiker auf einen Tätigkeitsumfang mit geringer Gefahrenneigung beschränken. Invasive Maßnahmen müssen von der Heilpraktikererlaubnis ausgenommen werden: Infusionen, Injektionen und alle anderen invasiven Eingriffe, die körperverletzend unter die Haut gehen, sowie instrumentelle Eingriffe in Körperöffnungen. Ich meine, das muss unterbunden werden. Ich glaube nicht, dass wir Erfolg damit haben werden, wenn wir sagen: Dieser ganze Beruf wird abgeschafft. Dafür ist einfach die Zahl der Menschen, die diese Berufsgruppe in Anspruch nehmen, zu groß. Aber wenn man Gefahrenabwehr ernst nimmt, muss man sie stärker, als dies bisher der Fall ist, scharfschalten.
Erfreuliches gibt es zum Thema Medizinische Fachangestellte zu berichten. Im Ausbildungsjahr 2015/16 können wir mit 2.328 abgeschlossenen Verträgen einen neuen Rekord verzeichnen. Das ist nicht selbstverständlich, hat sich doch der Wettbewerb um Auszubildende deutlich verschärft. Ich danke allen in unserer Kammer, die dazu beigetragen haben, ganz besonders unserem Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses und Vizepräsidenten Bernd Zimmer, der sich für dieses Thema starkmacht.
Bei dieser Gelegenheit, lieber Bernd, will ich dir herzlich dazu gratulieren, dass du nicht nur während des Lageberichts des Präsidenten die Kammerversammlung leitest, sondern auch dazu ausersehen wurdest, in Zukunft die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zu leiten. Gleichzeitig möchte ich den beiden neuen Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein für ihr am 1. Januar 2017 anzutretendes neues Amt viel Glück wünschen. Das betrifft den Kollegen Bergmann und aus unserem Kammervorstand den Kollegen Carsten König. Herzlichen Glückwunsch, Carsten König, zu dieser Wahl!
Es gibt noch etwas Erfreuliches zu berichten: Wir haben mit einer neuen Initiative zum Thema Gesundheitsförderung den Sonderpreis des Gesundheitspreises Nordrhein-Westfalen gewonnen. In dem Projekt „Ich kenn mich aus“ geht es darum, bei Grundschülern mit Migrationshintergrund oder mit besonderem Förderbedarf Gesundheitskompetenz aufzubauen. Sie werden zum Beispiel mit ärztlichen Untersuchungen oder dem Sinn von Impfungen vertraut gemacht, sodass sie Ängste verlieren und Hemmschwellen abbauen.
Das Projekt arbeitet mit den bewährten Methoden des Programms „Gesund macht Schule“, das wir seit Jahren erfolgreich mit der AOK Rheinland/Hamburg betreiben und inzwischen an fast 300 Grundschulen in Nordrhein etabliert haben. Ich bedanke mich beim Ausschuss für Prävention und Gesundheitsberatung und seinem Vorsitzenden Oliver Funken für diesen wichtigen neuen Akzent in unserer Arbeit für die Gesundheitsförderung.
Öffentliche Anerkennung hat auch das Modellprojekt in Düsseldorf zur Schulung von Laienhelfern zur Unterstützung traumabelasteter Flüchtlinge gefunden. Das Curriculum hierzu hat unser Institut für Qualität im Gesundheitswesen (IQN) erarbeitet. In dem vom Land finanzierten Projekt engagiert sich neben dem IQN das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf. Eine Evaluation der RWTH Aachen soll Erkenntnisse zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen bringen. Dem IQN danke ich recht herzlich für seinen Einsatz bei diesem Thema.
Fortschritte machen auch unsere Bemühungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern im Ehrenamt unserer Kammer. Unser Ad-hoc-Ausschuss zu diesem Thema hat die Einführung einer Stellvertreterregelung für Ausschussmitglieder in besonderen Lebenslagen vorgeschlagen, darüber hinaus Regeln zur Arbeit von Kammerausschüssen. Beides dient der Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Ehrenamt. Der Kammervorstand hat das so beschlossen.
Eine vom Ad-hoc-Ausschuss vorgeschlagene Satzungsänderung hinsichtlich der Repräsentanz der Geschlechter im Vorstand und in den Ausschüssen bedarf noch der Beratung in den Fraktionen. Ich bitte Sie, diese Vorschläge intensiv in den Fraktionen zu erörtern. Ich danke dem Ausschuss und seiner Vorsitzenden Frau Privatdozentin Dr. Maria Vehreschild ganz herzlich für die bisher geleistete Arbeit.
Ich will aus persönlicher Auffassung auch sagen: Geben wir acht, dass wir die Regelungshoheit über unsere Angelegenheiten selbst behalten und nicht irgendwann von Gesetzgebern zu Din-gen gezwungen werden, die wir viel sachgerechter selbst hätten regeln können.
Wir haben im Sommer die Präimplantationsdiagnostik-Kommission, die der Landesgesetzgeber bei unserer Kammer angesiedelt hat und die über die Anträge auf PID entscheidet, eingerichtet. Wir haben hier auch eine Tagung durchgeführt, auf der wir uns mit den wissenschaftlichen und ethischen Themen im Zusammenhang mit der PID auseinandergesetzt haben. Diese Tagung im September hat großes Interesse gefunden. Ich möchte mich bei allen, die das organisiert haben, sehr herzlich bedanken. Frau Professor Schwalen bitte ich, diesen Dank an diejenigen weiterzugeben, die in ihrem Dezernat damit befasst sind.
Von herausragender Bedeutung für unsere Patientinnen und Patienten ist die ärztliche Weiterbildung. Die Weiterbildung ist prägend für die Strukturqualität der Medizin in Deutschland. Der Facharztstandard ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des deutschen Gesundheitswesens. Deshalb ist die Weiterbildung eines der Topthemen in unserer Kammer, auch in Jahren, in denen wir uns nicht so wie heute mit der Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung befassen.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass Leute unterwegs sind, die den Versuch unternehmen, die Weiterbildung schleichend in eine Art zweite Ausbildung umzudefinieren, um sie vollends dem Sozialgesetzbuch V zu unterwerfen. Das wäre Fremdbestimmung. Die Weiterbildung ist ein Teil der Berufsausübung. Weiterbildung ist vom ersten Tag an Berufsausübung und im Gegensatz zum Studium keine Ausbildung. Deshalb ist die Weiterbildung Gegenstand der Landeskompetenzen und nicht, wie bei der Ausbildung, der Bundeskompetenzen.
Das ist die notwendige Voraussetzung dafür, dass sie Kernaufgabe unserer Profession bleiben kann. Das muss sie auch. Ich bin strikt dagegen, dass wir das Thema Weiterbildung schleichend an rein sozialrechtlich normierte Organisationen abtreten, seien es nun Krankenkassen oder auch KVen. Da gibt es die eine oder andere Begehrlichkeit. Diese Begehrlichkeiten muss man wachsam wahrnehmen und ihnen gemeinsam entgegentreten.
Gleichzeitig bedarf es stetiger Anstrengungen, die Weiterbildungssituation zu verbessern. Verbundweiterbildungen, vermehrte ambulante Weiterbildungsabschnitte, Evaluation der Weiterbildung – all das sind Baustellen, auf denen wir tätig sind.
Ich will das jetzt nicht alles im Einzelnen ausführen. Aber ich sage Ihnen: Wenn es uns nicht gelingt, die nächste Generation davon zu überzeugen, dass sie aus der Hand der Ärztekammern die beste Hilfe für ihre Weiterbildung erfahren, die man bekommen kann, wenn wir ihnen nicht vermitteln, dass sie an der Gestaltung ihrer Weiterbildung mitwirken können, und wenn wir ihnen nicht vermitteln können, dass das, was wir über Weiterbildung in unseren Ordnungen sagen, uns auch im Alltag der Kliniken und der Praxen interessiert – wenn uns das nicht gelingt, wird uns irgendwann die Basis für diese Zuständigkeit wegbrechen. Dann haben wir hier vielleicht weniger Arbeit; das mag so sein. Wir erfahren vielleicht auch eine Haushaltsentlastung; auch das mag so sein. Aber glaubt denn im Ernst irgendwer, dass sich für die Patientinnen und Patienten, für die Facharztqualität und auch für die jungen Ärztinnen und Ärzte irgendetwas bessern würde, wenn statt uns Krankenkassen, der Staat, einzelne Berufsverbände oder die Kassenärztliche Vereinigung für die Weiterbildung zuständig würden? Ich glaube das im Leben nicht!
Wir haben heute wie stets im Herbst eine Riesentagesordnung zu bewältigen. Das gesamte Spektrum der Arbeit, die ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit den Hauptamtlichen in unserer Kammer leisten, bildet unser Jahresbericht ab, den Sie auf Ihren Plätzen finden.
Ich möchte mit einem Thema schließen, das uns über die Zuständigkeit in der Ethikkommission stark berührt. Es handelt sich um das Thema der klinischen Studien. Wir haben eine Debatte in der Gesellschaft und auch im Parlament hinter uns, bei der es um die Frage ging: Welchen Stellenwert hat die Selbstautonomie? Welche Reichweite haben von den Menschen selbst getroffene Entscheidungen? Weil es Anlass gibt, das noch einmal hervorzuheben, weil der eine oder andere Bericht so wirkt, als sei das nicht der Fall, sage ich: Die Regelungen, die in der Entscheidung zur Übernahme der EU-Vorgaben für die klinischen Studien getroffen wurden, sind klar. In Deutschland bleiben klinische Studien ohne informiertes Einverständnis der Betroffenen auch in Zukunft untersagt. Niemand darf dazu gezwungen werden, sich für klinische Studien zur Verfügung zu stellen. Für Minderjährige entscheiden wie bisher die gesetzlichen Vertreter.
Es bleibt also grundsätzlich bei dem Verbot gruppennütziger Forschung an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und sehr strengen Auflagen kann eine solche Forschung erlaubt werden, und zwar nur dann, wenn es unabdingbar eine schriftliche Vorabverfügung gibt, die der Betroffene selbst bei noch klarem Verstand und nach einem ausführlichen Aufklärungsgespräch mit einem Arzt gefasst hat, das ihn über Nutzen und Risiken von klinischen Studien informiert. Diesem Ansatz ist das Parlament mit deutlicher Mehrheit gefolgt.
Aber auch dann prüft die Ethikkommission in jedem Einzelfall, und zwar verbindlich, ob die, wie ich sie nennen möchte, Probandenverfügung tatsächlich im Einklang ist mit dem Studienprotokoll, das später entwickelt wird.
Es ging also nicht um die Frage, ob nicht einwilligungsfähige Menschen zu einer Art Verfügungsmasse werden. Darum ging es gar nicht. Eine Verzweckung nicht Einwilligungsfähiger ist nicht eingetreten. Es ging nur um die Frage, ob man Vorabverfügungen für sich selbst treffen kann, wenn man ausreichend informiert und aufgeklärt ist.
Ich finde, das kann man gar nicht zurückweisen. Ehrlich gesagt: Wenn Sie sich auf eine Narkose einlassen, damit eine Operation durchgeführt werden kann, ist Ihr Einverständnis mit der Operation ja auch ein Vorabeinverständnis, auch eine Vorausverfügung. Sie erklären drei Tage vor der Operation, dass Sie einverstanden sind, dann werden Sie narkotisiert, dann sind Sie entscheidungsunfähig. Zu diesem Zeitpunkt, da Sie entscheidungsunfähig sind, sagt natürlich jeder: Die Vorausverfügung, das Einverständnis mit der Operation, gilt. Wenn wir sagen würden, Vorausverfügungen für den Fall der späteren Nichteinwilligungsfähigkeit sind grundsätzlich ausgeschlossen, entzieht man der Medizin jedenfalls alle Möglichkeiten der Narkose.
Ich glaube, manches, was in dieser Hinsicht an Aufregung ausgetauscht wird, verdient nicht so wahnsinnig viel Aufregung. Es bleibt dabei: Eine Verzweckung von Menschen kann es nicht geben. Aber die Autonomie muss in der Lage sein, für sich selbst eine Entscheidung für einen Zeitpunkt zu treffen, zu dem man keine Entscheidung mehr treffen kann. Das kennen wir auch aus der Patientenverfügung mit viel weiter reichenden Auswirkungen, wo man ohne ärztliche Aufklärung sogar die Entscheidung treffen kann, dermaleinst notwendige Behandlungen nicht zu gestatten. Auch daran müssen sich dann alle halten, wenn dieser Zeitpunkt eingetreten ist. Es war mir wichtig, Ihnen dies zu sagen.
Vielen Dank fürs Zuhören. Jetzt freue ich mich auf eine spannende Diskussion.