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Entschließungen der Kammerversammlung am 19. März 2016 im Wortlaut


Verordnungsfähigkeit von Cannabis-Präparaten

Die Kammerversammlung lehnt eine Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten ab.

Sie fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften auf eine erweiterte Verordnungsfähigkeit standardisierter und in kontrollierter Dosis einsetzbarer cannabinoidhaltiger Rezeptur- und Fertigarzneimittel und deren Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu beschränken.

Die Erstattung solcher cannabinoidhaltiger Arzneimittel durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist von der ärztlich festgestellten medizinischen Indikation abhängig zu machen und darf nicht an weitere Voraussetzungen wie die Kriterien der „Chroniker-Richtlinie“ (§ 62 SGB V) oder eine verpflichtende Studienteilnahme geknüpft werden.


Keine neuen Bürokratiekosten für Ärzte durch eine künftige Reform der GOÄ

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, dass bei einer künftigen Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die inhaltlichen und formalen Anforderungen an Privatrechnungen keine zusätzlichen bürokratischen Kosten verursachen. 


Aufwertung der GOÄ beim Stocken der Verhandlungen

Beim Stocken der Verhandlungen zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die Bundesärztekammer auf, zeitnah über eine Erhöhung des Punktwerts in der geltenden GOÄ mit dem Ziel des Inflationsausgleichs zu verhandeln.


Ärztliche Psychotherapie

Die Ärztekammer Nordrhein wendet sich entschieden gegen die drohende Verdrängung der Ärzteschaft aus der Psychotherapie.


Gesunde Ärzte in Klinik und Praxis

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein beauftragt die zuständigen Gremien der Kammer, sich vermehrt für die körperliche und seelische Gesundheit der Ärzte in allen Bereichen ärztlichen Handelns und im Ruhestand einzusetzen. 


Attraktivität der Niederlassung für selbständige Haus- und Fachärzte erhöhen

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Attraktivität der selbständigen, freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit zu steigern.


Risiken zentraler Vernetzung im Gesundheitswesen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein nimmt die jüngsten Angriffe von Hackern auf EDV-Strukturen in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern mit Entsetzen zur Kenntnis. Sie stellt fest, dass durch die stattgefundenen Angriffe die Risiken zentraler Vernetzung ärztlicher Behandlungseinrichtungen evident geworden sind. Neben der Störung von Organisationsabläufen mit Beeinträchtigung von Patientenbehandlung und Patientensicherheit besteht durch derartige Angriffe auch das Risiko der Manipulation und des Diebstahls von Patientendaten.

Die Delegierten der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordern, dass bei IT-Anwendungen in ärztlichen Behandlungseinrichtungen die Sicherheit der Gesundheit unserer Patienten, ihrer Behandlung und der Schutz der Patientendaten oberste Priorität haben müssen. Bei jeder IT-Anwendung sind Nutzen und Risiken abzuwägen. Unkritisch etablierte, unsichere oder erzwungene IT-Anwendungen werden im Interesse des Patientenschutzes abgelehnt. Kosten für die benötigten Sicherheitsstandards sind vollumfänglich von den Kostenträgern zu übernehmen.


Positionen der Ärztekammer Nordrhein zum "Masterplan Medizinstudium 2020"

Im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode legen die Regierungsparteien fest, dass eine Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln soll.

Dazu fordert die Kammerversammlung:

  • die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten
  • die Abschaffung von Teilstudienplätzen
  • die Weiterentwicklung des Medizinstudiums auf Basis der Evaluation von Modellstudiengängen und neuen Lehr-/Lernmethoden
  • eine bundesweite Übernahme des Nationalen Lernzielkataloges Medizin (NKLM) sowie neuer Prüfungsformen
  • eine durchgehende Etablierung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin
  • eine Stärkung der Ausbildungsmöglichkeiten im ambulanten Sektor
  • die Stärkung des Wahlfaches Allgemeinmedizin durch Nutzung freiwilliger Anreizsysteme
  • die Absenkung des Stellenwertes der Abiturnote beim Zulassungsverfahren durch Einsatz und Evaluierung möglicher Alternativen

Die Kammerversammlung erhebt diese Forderungen unter der Maßgabe, dass eine finanzielle Förderung der Universitäten und Lehrpraxen sichergestellt werden muss.


Mehr Wahlmöglichkeit für die Medizinstudenten im Praktischen Jahr durch einen fakultativen Vertragsarztanteil bei den Terzialen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die gesetzliche Verankerung eines Pflichtangebotes folgender Wahlmöglichkeit für die Medizinstudenten im Praktischen Jahr:

In jedem PJ-Tertial an einem Krankenhaus soll der Student die Möglichkeit erhalten, nach seiner Wahl entweder 2 oder 4 Wochen des Tertials bei einem Vertragsarzt zu absolvieren. Das PJ-Krankenhaus muss diese Option anbieten; die Rahmenbedingungen sind unverändert zum stationären Bereich zu gewähren. Bei der Wahl der Vertragsarztpraxen sollen auch benachbarte Fächer möglich sein, z.B. Allgemeinmedizin beim Tertial Innere Medizin oder Orthopädie und Unfallchirurgie beim Tertial Chirurgie.


Vermittlung ärztlicher kommunikativer Kompetenzen durch Lehrende verschiedener Disziplinen

Die Kammerversammlung begrüßt, dass im Masterplan Medizinstudium 2020 die Lehre der kommunikativen Kompetenz als wesentlicher Teil der Ärztlichen Rolle angemessen verankert ist.

Mit Verweis auf die Heidelberger Erklärung zur Förderung kommunikativer Kompetenz in der ärztlichen Ausbildung, welche von der Ärztekammer Nordrhein mit unterzeichnet wurde, spricht sich die Kammerversammlung der Nordrheinischen Ärzte dafür aus, dass kommunikative Kompetenz im klinischen Kontext aller Fächer, durch angemessen qualifizierte ärztliche Lehrende vermittelt wird.

Die Kammerversammlung bittet den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, darauf hinzuwirken, dass dazu Kriterien für die Qualifizierung der Lehrenden definiert werden und sie bittet darum, darauf hinzuwirken, dass die Vermittlung kommunikativer Kompetenzen integrativ durch Lehrende verschiedener Disziplinen mit Patientenkontakt (z.B.: Innere Medizin, Geburtshilfe und Gynäkologie, Onkologie, Allgemeinmedizin, Psychosomatische Medizin u.a.) erfolgt.


Zugangsberechtigung zum Medizinstudium modifzieren

Die Kammerversammlung Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf, bei der Vergabe der Studienplätze für Medizin neben der Abiturnote weitere Qualifizierungsverfahren (wie soziales Engagement, Eignungstest etc.) verbindlich vorzuschreiben und in angemessener Weise zu berücksichtigen.