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Bericht zur Lage bei der Kammerversammlung am 19. März 2016


Aktuelle Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen,

Sehr geehrte Damen und Herren,

dass unser Kammervorstand die Reform des Medizinstudiums, die Reform der ärztlichen Ausbildung als so wichtig eingestuft hat, dass wir diesem Thema heute einen eigenen Tagesordnungspunkt widmen, freut mich sehr. Wir sehen uns ein Stück weit in der Verantwortung für die nachwachsende Generation von Ärztinnen und Ärzten. Deswegen ist es gut, dass wir uns mit diesem Thema befassen. Bei der Begrüßungsveranstaltung für unsere neuen Kammermitglieder vor drei Wochen hier in diesem Saal hat der Festredner den frisch approbierten Ärztinnen und Ärzten gesagt, sie hätten den schönsten Beruf der Welt ergriffen. Ich fand den Satz gut. Es gibt vielleicht noch andere schöne Berufe. Man soll ja nicht allen anderen Berufen unterstellen, sie seien nicht schön. Ich glaube, man kann aber sicher sagen, dass diejenigen, die heute Medizin studieren, viel Herzblut, viel Schweiß, viel Energie, viel Disziplin, viel Anstrengung und hoffentlich wenig Tränen einsetzen, um einen ganz besonderen Beruf zu ergreifen, einen Beruf mit einer langen Tradition, der über unverwechselbare Merkmale verfügt, die ihn von anderen Berufen unterscheiden.

Der Arztberuf ist ein freier Beruf und kein Gewerbe. So ist es in der Bundesärzteordnung definiert. Deswegen sage ich: Ärztinnen und Ärzte sind mehr als Experten für Gesundheit und Krankheit; sie sind Personen des Vertrauens für ihre Patientinnen und Patienten. Den guten Arzt, die gute Ärztin zeichnet natürlich medizinische Fachkompetenz aus - keine Frage -, aber zugleich zeichnet ihn bzw. sie eine ethisch fundierte Haltung aus. Die Patienten ernst nehmen, Fürsorge und Respekt aufbringen, dialogfähig sein, auch die eigenen Grenzen erkennen - das sind nur einige der wesentlichen Elemente unseres Leitbilds vom Arztberuf. Allein das ist schon ein anspruchsvolles Profil.

Das ist nicht abhängig von der Frage eines bestimmten beruflichen Status, weil die Freiberuflichkeit ein Merkmal ist, das für uns alle gilt, egal ob wir in selbstständiger Tätigkeit oder in angestellter Tätigkeit arbeiten, ob wir Beamte sind, ob wir als Freelancer und Honorarärzte unterwegs sind. In jedem Fall handelt es sich um die Ausübung eines freien Berufs. Deshalb steht in der Bundesärzteordnung auch der Satz: Der ärztliche Beruf ist seinem Wesen nach ein freier Beruf und kein Gewerbe. Ich glaube, das ist auch eine der festen Bindekräfte.

Ich bedauere manchmal, dass es bis hin zu Führungskräften ärztlicher Institutionen Stimmen gibt, die die Freiberuflichkeit auf eine bestimmte Form der Ausübung des Berufs reduzieren. Das hinterlässt den Eindruck, als gelte das nur für eine bestimmte Variante. Es gibt auch die Aussage: Eigentlich bist du Freiberufler nur, wenn du angestellt bist und dich um die Refinanzierung des eigenen Beritts nicht kümmern musst. Andere erklären: Freiberufler bist du nur dann, wenn du ein eigenes Investment getätigt hast und selbstständig bist. Wir hier in der Kammer sagen eindeutig: Alle Ärztinnen und Ärzte sind Freiberufler und alle Ärztinnen und Ärzte haben einen Anspruch darauf, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie daraus resultierende Pflichten erfüllen können. Ich hoffe, dass wir uns darin alle einig sind.

Ich wünsche unseren Medizinstudierenden, dass sie möglichst viel Unterstützung erhalten, damit sie in diese Aufgabe hineinwachsen können. Was das Studium angeht, so hat Ihnen der Vorstand einen Antrag zum Masterplan Medizinstudium 2020 vorgelegt, an dem Bund und Länder derzeit arbeiten. Wir werden unter dem eigenen Tagesordnungspunkt 2 darüber sprechen. Was die Unterstützung später in der Weiterbildung angeht, so sind wir ja in originärer Zuständigkeit selbst gefragt und wollen unser Bestes geben, um auch diesen beruflichen Qualifizierungsabschnitt so gut wie möglich zu gestalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

viele von uns sehen den geschützten Freiheitsraum gefährdet. Diesen Gefahren müssen wir begegnen, weil der Freiheitsraum eine notwendige Bedingung für eine persönliche, vertrauensvolle Patient-Arzt-Beziehung ist. In der Tat sind solche Gefährdungen allgegenwärtig und als Ärztekammer treten wir solchen Tendenzen entgegen.

Das gilt auch für Forderungen nach einer weiter reichenden Einschränkung der ärztlichen Schweigepflicht, auch wenn sie aktuell anlässlich einer schrecklichen Katastrophe erhoben werden, die sich in diesen Tagen gejährt hat, dem von einem kranken Piloten absichtlich herbeigeführten Absturz der Germanwings-Maschine im vorigen März.

Ich bin völlig damit einverstanden, dass Konsequenzen gezogen werden, etwa regelmäßige flugmedizinische Untersuchungen der Piloten, die auch die psychische Gesundheit einschließen, und kürzere Untersuchungsintervalle bei auffälligen Befunden, auch eine flugmedizinische Datenbank, auf die medizinische Experten des Luftfahrtbundesamts, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, Zugriff hätten.

Aber ich sage auch klar: Wer jetzt eine generelle Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht fordert, schießt meines Erachtens über das Ziel hinaus. Man kann die Gefährdungslage ja auch nicht auf einen einzelnen Beruf begrenzen. Man kann das nicht nur an der Frage festmachen: Geht es um Menschen, die ein Flugzeug führen? Was ist mit den Menschen, die eine Lok führen? Was ist mit den Menschen, die einen Reisebus führen? Was ist mit den Menschen, die große Maschinen betätigen oder die in der chemischen Industrie wesentliche Produktionsprozesse steuern? Situationen, in denen der eine den anderen in den Tod reißen kann, gibt es in unserer arbeitsteiligen, hoch vernetzten industrialisierten Gesellschaft sehr viele. Eine Aufhebung der Schweigepflicht gegenüber den Arbeitgebern unterschiedslos bei allen, die eine Gefährdung auslösen können, zu verlangen halte ich für hoch fragwürdig.

Wir wollen doch, dass die Patienten ihre Beschwerden rückhaltlos offenbaren, wenn sie zum Arzt gehen. Wir wollen doch, dass die Patienten darauf vertrauen können, dass der Arzt die ihm anvertrauten Geheimnisse für sich behält, wenn es irgend möglich ist. Dieses Vertrauen führt doch eher zur Behandlung von Menschen, die nicht wissen, wie sie weiterleben sollen. Ich glaube, es stellt eine Risikoverminderung dar, wenn sich jemand, der eine Depression verspürt, in Behandlung begibt. Das ist eine Risikoverminderung, aber nicht, wenn er aus Angst vor Offenbarung gegenüber dem Arbeitgeber die Behandlung vermeidet, obwohl er sie eigentlich braucht. Natürlich wissen wir, dass es Ausnahmen in Fällen eines rechtfertigenden Notstands geben kann, etwa bei unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben Dritter. Diese Ausnahmen gibt es ja bereits heute. Dazu muss man das Recht nicht ändern.

Die Wahrung des Patientengeheimnisses ist aus ärztlicher Sicht auch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine Conditio sine qua non. Umso erschreckender sind die Medienberichte, nach denen kriminelle Datendiebe mit relativ einfachen Mitteln an Patientendaten gelangen können, die bei einer großen Krankenkasse gespeichert sind. Es darf nicht sein, dass Patientendaten schlechter vor kriminellem Zugriff geschützt sind als Kontodaten.

Wenn moderne Telekommunikations- und Informationstechnologie den Alltag in Klinik und Praxis immer stärker durchdringt, so ist es ärztliche Aufgabe, zum Schutz des Patienten auf einem hinreichenden Schutz der Patientendaten zu bestehen.

So haben wir es vor einem Jahr hier beschlossen - und dabei bleibt es. Dies gilt auch für die geplante Telematik-Infrastruktur, deren medizinische Anwendungen mit Patientennutzen wir unter dieser Voraussetzung ja befürworten, den elektronischen Arztbrief etwa oder den Notfalldatensatz.

Wir müssen uns klarmachen, dass wir inzwischen Situationen haben, in denen der Bereich der EDV Menschen offensichtlich einlädt, sie zu einer kriminellen Aktionsfläche zu machen. Wir haben gerade von diesem Datendiebstahl bei einer großen Krankenkasse gesprochen. Sie alle haben auch mitbekommen, dass hier in nächster Nähe ein ganzes Krankenhaus zeitweise lahmgelegt wurde, indem Viren eingeschleust worden sind. Inzwischen gibt es von, glaube ich, ungefähr 40 Krankenhäusern ähnliche Meldungen. Damit meine ich jetzt nicht irgendwelche resistenten Viren im biologischen Sinne, sondern die Computerviren.

Es mag sein, dass das nicht nur Krankenhäuser betrifft, sondern auch andere Unternehmen, wo Daten eines Trägers verschlüsselt werden und man erpresst wird, Geld zu zahlen, damit die Verschlüsselung wieder aufgehoben wird. Man soll sich keiner Illusion hingeben: Natürlich sind auch Institutionen wie Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen und die Ärzteversorgung vor solchen Angriffen nicht gefeit. Sie haben bei der Abgabe von Antragstexten vielleicht schon bemerkt, dass wir einen separaten Laptop aufgestellt haben, auf dem wir die Datei erst einmal herunterladen, um sie uns dann genau anzuschauen. Die Gefahrenlage hat sich an dieser Stelle verändert.

Anfang des Monats sind die vorläufigen Zahlen zur finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht worden. Sie ist nach wie vor stabil, auch wenn die Kassen das Jahr 2015 mit einem Defizit von rund 1,1 Milliarden Euro abgeschlossen haben. Das liegt zum einen

an dem vorübergehend um 2,5 Milliarden Euro gekürzten Steuerzuschuss des Bundes, der jetzt wieder aufwächst, zum anderen daran, dass die Versicherten bei den Zusatzbeiträgen eine Entlastung von rund 900 Millionen Euro erfahren haben. Das liegt auch an der Abschaffung des festen Kassenbeitrags beim Aufsuchen einer Notfallambulanz oder einer Praxis. Auf diesem Weg sind den Kassen derzeit bundesweit circa 2 Milliarden Euro - im Saldo vielleicht auch nur 1,6 Milliarden Euro - entzogen worden.

Noch betragen die Gesamtreserven der Kassen und des Gesundheitsfonds immerhin 24,5 Milliarden Euro. Das sind 3,5 Milliarden Euro weniger als im Vorjahr. Das ist sicher eine Lage, die keinen Rückfall in den kurzatmigen Kostendämpfungsaktionismus früherer Jahre befürchten lässt. Aber es ist schon so, dass man sich auch mit dem Thema Einsparpotenziale zu befassen hat. Auffällig sind die hohen Ausgaben für im Herbst 2014 neu zugelassene Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C, die im vergangenen Jahr 1,3 Milliarden Euro betrugen. Das ist allein im vergangenen Jahr ein Zuwachs von 700 Millionen Euro für ein einziges Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C.

Wir haben uns im Vorstand der Bundesärztekammer entschlossen, dafür zu sorgen, dass sich der Deutsche Ärztetag im Mai in Hamburg mit der Preisbildung bei neuen, innovativen Arzneimitteln befasst. Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis wir da kommen. Vielleicht halten wir gesetzliche Nachjustierungen für erforderlich, um eine übermäßige Belastung der Solidargemeinschaft durch überhöhte Preise abzustellen.

Ich habe volles Verständnis dafür, dass man die Forschung refinanzieren muss. Ich finde es auch in Ordnung, dass man am Anfang des Lebens eines Arzneimittels dieses nicht sofort in Rabattverträge bringen kann. Wenn es in der Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz einen Nutzen gibt, finde ich es in Ordnung, dass ein Arzneimittelhersteller dies für sich nutzt. Er muss ja ein Motiv haben, um innovative Arzneimittel zu entwickeln.

Aber bei dieser Substanz fragt man sich schon, ob die Herstellungskosten noch in irgendeinem vernünftigen Verhältnis zu den Jahrestherapiekosten stehen. Dahinter mache ich ein großes Fragezeichen. Wir müssen das mit beiden Seiten diskutieren. Wir haben den Verband Forschender Arzneimittelhersteller zum Ärztetag eingeladen, aber eben auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.

Wenn so etwas Ähnliches sehr oft passiert, ist klar, dass sich das auch beitragsrelevant niederschlägt. Der Zusatzbeitrag, den jede Kasse für sich festlegt, steigt nach Berechnungen des Bundesversicherungsamts in diesem Jahr im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte. Damit ist eine politische Diskussion verbunden. Immerhin scheint inzwischen allgemein akzeptiert zu sein, dass der medizinische Fortschritt und die Altersentwicklung der Bevölkerung zusätzliche Mittel erfordern. Dieses Wissen war längst nicht immer verbreitet.

Natürlich gibt es eine Debatte darüber, ob es richtig ist, was der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien aussagt, nämlich dass die Versicherten den Zusatzbeitrag allein aufbringen und in dieser Legislaturperiode der Arbeitgeberanteil unverändert bleibt. Sie kennen den führenden sozialdemokratischen Gesundheitspolitiker, der eine „paritätisch finanzierte Bürgerversicherung“ verlangt hat, also nicht nur eine hälftige Beteiligung der Arbeitgeber, sondern die Einheitsversicherung gleich mit. Die wollen wir nicht. Nehmen wir die Äußerung einmal als Vorboten des gesundheitspolitischen Bundestagswahlkampfes 2017. Wir werden sicherlich noch die unterschiedlichsten Gestaltungsvorschläge sehen.

Jedenfalls wirkt diese öffentliche Debatte darauf hin, dass man sich die Preisunterschiede zwischen den Kassen anschaut. Ich will einfach der genauen Berichterstattung wegen daran erinnern, dass es früher Zeiten gab, in denen es nicht um 0,2 Prozent mehr oder weniger ging, sondern die billigste und die teuerste Krankenkasse - da hatte man keine Wahlmöglichkeiten und konnte sich das nicht aussuchen - Preisdifferenzen beim Beitrag von 8 Prozent hatten. Ich erinnere mich an Zeiten, in denen die eine Kasse 9 Prozent genommen hat, die andere Kasse 17 Prozent. Das ist heute alles weg.

Deswegen finde ich: Man muss diese Diskussion über 0,2 Prozent mehr oder weniger nicht im Gestus einer Vorstufe zur Panik führen. Das ist nicht nötig. Man muss das auch nicht zum Anlass nehmen, um zu erklären: Das gegliederte System der Versicherung muss weg. Allerdings sage ich auch: Ich finde, die Krankenkassen sollten sich nicht in die Irre führen lassen und auf Preiswettbewerb um jeden Preis setzen. Ich finde, ihre Aufgabe ist nach wie vor Solidarität und nicht der Wettbewerb um möglichst junge und gesunde Versicherte.

Da gibt es natürlich manch bunte Blüte. Ich verstehe nicht, weshalb beispielsweise Kassenzuschüsse für eine Apple Watch bezahlt werden müssen. Dazu sehe ich keine Notwendigkeit. Das kann doch kein Konzept der gesetzlichen Krankenversicherung für qualitätsgesicherte Gesundheitsförderung sein. Die Finanzierung der Apple Watch aus Krankenkassenmitteln ist Marketing einer hochseltsamen Sorte.

Es ist gut, dass man die Fitnessdaten der Versicherten, die die Apple Watch tragen, der Kasse noch nicht zur Verfügung stellen muss. Eine private Krankenversicherung soll aber bereits planen, auch Daten zu Bewegung und Lebensstil zu erfassen. Da stellt sich nicht nur sicherheitstechnisch die Frage, ob die Daten richtig verwendet werden. Hier könnte sich eine in Deutschland bisher unbekannte Dimension der Risikoselektion eröffnen. Deswegen muss man an dieser Stelle hochaufmerksam sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorstand der Bundesärztekammer hat am Donnerstag eingehend über den Sachstand zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte beraten. Das Ergebnis ist, dass wir noch weiteren, zum Teil erheblichen Bedarf an Diskussionen mit der PKV zum Leistungsverzeichnis sehen. Der Vorstand der Bundesärztekammer ist nicht zufrieden. Er geht davon aus, dass die ärztliche Expertise stärker in die Berechnungen aufgenommen werden muss, als das jedenfalls in jener Vorlage der Fall war, die wir am Donnerstag zu beraten hatten. Inzwischen hat der PKV-Verband der Bundesärztekammer gegenüber signalisiert, dass er zu weiteren Verhandlungen darüber bereit sei.

Wir hatten ja im Januar den Sonderärztetag. Der Sonderärztetag hat den Vorstand der Bundes-ärztekammer damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss Gebührenordnung die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit freizugeben, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind:

Die neue GOÄ erfüllt weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte.

Durch das Festlegen nicht unterschreitbarer Gebührensätze … werden die notwendigen Voraussetzungen einer menschlichen und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gewährleistet. Das Gebührenverzeichnis der neuen GOÄ entspricht dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft. Darin noch nicht abgebildete innovative Leistungen können wie bisher ohne Verzögerung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erbracht und analog mittels gleichwertiger vorhandener Gebührenpositionen abgerechnet werden.

Abweichende Honorarvereinbarungen sind weiterhin möglich.

Gehalts- und Kostenentwicklungen einschließlich des Inflationsausgleichs sind bei der Festlegung der Euro-Preise der Gebührenpositionen der neuen GOÄ und deren künftig fortlaufenden Überprüfung und Anpassung in einem fairen Interessenausgleich mit den nach § 11 BÄO „zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten“ zu berücksichtigen.

Die Festlegung und Weiterentwicklung der Euro-Preise der neuen GOÄ soll unter Erhalt ihrer Doppelschutzfunktion auch im Vergleich mit der Anpassungshöhe und den Anpassungsintervallen anderer Gebührenordnungen freier Berufe angemessen sein.

Die Bundesärztekammer verständigt sich mit dem BMG, dem PKV-Verband und der Beihilfe darauf, während der geplanten 36-monatigen Monitoringphase im Anschluss an die Inkraftsetzung der neuen GOÄ eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der Abrechnungsbestimmungen, der Legenden und Bewertungen der Gebührenpositionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die Praktikabilität und die Angemessenheit der neuen Steigerungssystematik werden überprüft und dabei festgestellte Mängel behoben. Die Ergebnisse der Prüfungen und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen werden durch die Bundesärztekammer fortlaufend veröffentlicht.

Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden!

Letzteres liegt nicht in unserer Macht. Herr Montgomery hat inzwischen ein Gespräch mit der Fraktionsspitze der SPD geführt. Er hat davon berichtet, dass dort die prinzipielle Einsicht vorhanden ist, dass es einer GOÄ-Novelle bedarf, dass aber die Frage, ob man das in Einklang gebracht bekommt mit der Befürwortung einer Bürgerversicherung und der Ablösung der privaten Krankenversicherung durch die Bürgerversicherung, noch mit Zweifeln bedacht wird. Ich glaube, dass sich diese Zweifel durch das Ergebnis der Landtagswahlen in Baden-Württemberg und in Sachsen-Anhalt eher verstärkt haben.

Deswegen sehe ich im Moment noch keinen sicheren Weg, um klar zu haben, dass es die neue Gebührenordnung für Ärzte im politischen Konsens geben wird. Aber der politische Konsens wird benötigt, weil es sich um eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrats handelt. Nun ist der Bundesrat nicht die Bundestagsfraktion der SPD, aber die Bundestagsfraktion der SPD hat Einfluss auf die Bundesregierung.

Hier wird man den Meinungsbildungsprozess abwarten müssen. Gleichwohl finde ich das Ergebnis der Sitzung vom vorigen Donnerstag traurig, weil wir natürlich gern das BMG in Aktion versetzt hätten und hätten sagen können: Wir haben ein Werk fertig, das vom BMG jetzt nachgerechnet, bewertet, korrigiert, gestaltet, weiterentwickelt und mit den Fachgesellschaften und den Berufsverbänden - das ist ja vonseiten des BMG zugesagt - erörtert und diskutiert werden kann.

Ich habe mich am vergangenen Donnerstag - wir haben im Vorstand der Bundesärztekammer fünf Stunden lang diskutiert - wie in Tarifverhandlungen gefühlt, die ich ja von Zeit zu Zeit auch führe. Ich kann mich noch daran erinnern, dass wir nach einem langen Streik - so ist das ja bei den angestellten Ärzten - mit der Spitze der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zusammengetroffen waren, um den Sack zuzumachen. Wir haben damals mit der Verhandlungsführung der TdL zusammengesessen - Herr Montgomery, Herr Hammerschlag und ich - und alle haben erwartet: Jetzt wird das fertig und am nächsten Tag können sich die Tarifkommissionen zustimmend damit befassen. Wir haben stundenlang gerungen und sind dann zu der Entscheidung gekommen: nein. Das Ergebnis war ein fortgesetzter Streik an den Universitätskliniken, den keiner von uns gewollt hat. Es gibt eben Situationen, in denen man sagen muss: Dies kann man jetzt nicht verabschieden.

Ich habe sowieso nach dem Sonderärztetag von Januar gesagt: Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass sich - jedenfalls im Vorstand der Bundesärztekammer - alle Arztgruppen gemeinsam auf etwas verständigen, aber anschließend wird eine Arztgruppe öffentlich vorgeführt, dass sie dieses Votum der niedergelassenen Kollegen im Vorstand der Bundesärztekammer mitträgt. Ich habe auf der letzten Zusammenkunft der Landesvorsitzenden des Marburger Bundes gesagt: Das machen wir nicht so, sondern wir schauen uns an, wie die niedergelassenen Kollegen im Vorstand der Bundesärztekammer votieren. Dann halten wir uns wieder daran. Aber wir müssen da nicht nach vorn. Aber diesmal gab es überhaupt keine Frage niedergelassen/stationär, sondern es hat schlicht eine nicht entscheidungsreife Vorlage gegeben. Dieser Vorlage haben wir im Vorstand der Bundesärztekammer alle nicht zustimmen können. Auch ich habe dem nicht zustimmen können. Ich bitte Sie dafür sehr um Verständnis.

Die Bundesärztekammer wird jetzt schauen müssen, wie sie das im Dialog mit der PKV so repariert, dass es zu einem guten Ergebnis kommt. Ich hoffe sehr darauf, dass zumal jetzt nicht Gülle darüber ausgegossen wird. Wir sollten schon zusehen, dass wir da beieinander bleiben, weil wir in der Interaktion mit den anderen Akteuren eine möglichst große Geschlossenheit brauchen. Ich glaube, dass dieser Donnerstagabend zu dieser Geschlossenheit jedenfalls die Chance beigesteuert hat. Ich habe dem, was wir da vorgelegt bekommen haben, nicht zustimmen können. Ob wir uns da noch in Eile befinden, wie ich bisher dachte, weiß ich nicht. Ich habe ja vorhin auf die Frage hingewiesen: Bekommt man das noch in dieser Legislaturperiode politisch gestemmt? Dazu braucht man ein Votum der Bundes-SPD. Jedenfalls sollte man den weiteren Fahrplan so zügig wie möglich gestalten. Wie es genau aussieht, muss die Bundesärztekammer mitteilen. Dann muss man sich das kritisch anschauen.

Jedenfalls gilt: Wir - mit „wir“ meine ich die Ärzteschaft, wir haben nur einen Schuss frei - werden einen gemeinsamen Entwurf dann an das Bundesministerium für Gesundheit weiterleiten, wenn die grundlegenden Forderungen des außerordentlichen Deutschen Ärztetages erfüllt sind. Das sind die Voraussetzungen, um ein für alle zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.

Die Forderungen nach einer Einheitsversicherung und einer Einheitsgebührenordnung haben sich bis jetzt nicht durchgesetzt. Das duale System bleibt in dieser Legislaturperiode unangetastet. Gegen dieses System wird regelmäßig das Argument einer Benachteiligung von gesetzlich Versicherten gegenüber privat Versicherten bei der Terminvergabe ins Feld geführt. Um diese vermeintliche Ungerechtigkeit zu beseitigen, hat man sich im Koalitionsvertrag 2013 auf die Einrichtung von Terminservicestellen verständigt. Das war aus ärztlicher Sicht nicht indiziert. Deutschland hat im internationalen Vergleich - das haben wir immer wieder gesagt - die kürzesten Wartezeiten bei Facharztterminen. Aber es steht jetzt so im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Die KVen sind pragmatisch damit umgegangen. Für Nordrhein hat die KV Ende Februar, einen Monat nach dem Start, eine erste Zwischenbilanz gezogen. Es kamen rund 2.500 Anrufe. Alle Termine konnten vermittelt werden. Der Schwerpunkt der Vermittlungen lag bei Neurologen, Radiologen, Kardiologen und Pneumologen. Einen Bedarf an Terminen im Krankenhaus gab es in keinem Fall.

Gelegenheit zum weiteren Nachdenken über die Sinnhaftigkeit der Terminservicestellen wird eine Evaluation geben, die noch in letzter Minute ins Gesetz geschrieben wurde.

Was die Krankenhausfinanzierung angeht, so erreichte uns diese Woche eine Meldung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dass die diagnosebezogenen Fallpauschalen die Kosten für die Patientenbetreuung zunehmend genauer abbilden. Ich glaube, dass das vor allem für die Extremkosten zutrifft. Es ändert aber nichts daran, dass eine ausschließlich auf Fallpauschalen basierende Betriebskostenfinanzierung überall für einen ständigen ökonomischen Druck sorgt. Das ist keinesfalls gleichbedeutend mit einer bedarfsgerechten Versorgung.

Ich will das jetzt nicht lange ausführen, sondern nur ein einziges Beispiel nennen. Wer viel Zeit mit einem schwierigen Patienten verbringt, wer sich Zeit für den Patienten nimmt, wird unter diesen Vergütungsbedingungen im Krankenhaus - das ist im niedergelassenen Bereich wahrscheinlich nicht anders - damit systematisch benachteiligt. Wer dem Patienten Zeit wegnimmt und die Kontaktzeit mit dem Patienten auf das technisch äußerst notwendige Maß reduziert, wird im Grunde belohnt. Wenn man das zum hundertprozentigen System der Krankenhausvergütung macht und auch die gesamte Vorhaltung darüber vergütet, darf man sich nicht darüber wundern, dass man anschließend eine Debatte darüber bekommt, ob denn alle Indikationen streng genug gestellt sind.

Deswegen ist es gut, wenn es Zuschläge für die Notfallversorgung gibt, wenn es Sicherstellungszuschläge gibt, wenn es eine bessere Abbildung von Extremkosten gibt. Es ist auch gut, dass die flächendeckende Einführung pauschalierter Entgelte in der Psychiatrie und der Psychosomatik nicht wie ursprünglich geplant kommen wird. Nach massiver Kritik auch der Bundesärztekammer wird es keine landesweit geltenden Tagespauschalen geben, die zu einer Ausdünnung des ärztlichen und pflegerischen Personals geführt hätten. Nach den nun vorliegenden Eckpunkten soll es bei klinikindividuellen Budgets bleiben, damit den besonderen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten Rechnung getragen werden kann.

Man sieht also, dass man im Einzelfall auch einmal mit Argumenten durchdringen kann. Aber ich meine, dass man das DRG-System grundsätzlich, insbesondere was den Anspruch angeht, alles, was vorgehalten werden muss, aus den DRGs zu refinanzieren, unbedingt auf den Prüfstand bringen muss und dass es so wie jetzt nicht bleiben kann. Man muss einen weiteren Finanzierungsweg finden. Das gilt nicht nur für die Investitionsfinanzierung, die ja eine eindeutige Aufgabe der Länder ist. Die Länder dürfen keine Lücken erzeugen, die anschließend aus Betriebsmitteln gefüllt werden.

Nach wie vor in Arbeit befindet sich das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption. Sie wissen: Da geht es um einen Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Das ist kein speziell auf Ärzte gemünztes Gesetz. Es geht um Regelungen für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen, die staatlich ausgebildet werden. Die große Mehrheit derer, die sich korrekt verhalten, soll geschützt werden, auch vor Diffamierungskampagnen und Pauschalverurteilungen. Dagegen kann man wenig einwenden.

Aber aus ärztlicher Sicht sind immer noch eine Reihe wichtiger Fragen nicht geklärt. Sie bedürfen aber der Klärung. Ich meine vor allem den im Gesetzentwurf enthaltenen Verweis auf Normen des Berufsrechts. Ob jemand in strafbarer Weise seine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit verletzt, ist das wirklich einheitlich und eindeutig festzustellen, quer über alle Bundesländer? Gibt es dort überhaupt eine Strafbarkeitslücke?

Wir sagen Ja dazu, dass man den Wettbewerb nicht durch Schmiergeld, durch Bestechung beseitigen darf. Es gibt den Straftatbestand des Betrugs. Es gibt den Straftatbestand der Untreue. Es gibt den Straftatbestand der Körperverletzung. Wo ist da eigentlich die Lücke? Manche sagen: Die Lücke ist dort, wo jemand ein Arzneimittelmonopol hat. Dann bin ich dafür, dass man Verhaltensweisen von Monopolisten, die so sind, dass man sie im Wettbewerb bestrafen würde, auch bei den Monopolisten bestraft. Von mir aus kann man auch hingehen und sagen: Man macht es zu einem Offizialdelikt. Ich finde es sowieso kompliziert, wenn wir demnächst im Kammervorstand darüber entscheiden sollen, welche Kollegen wir, weil uns irgendetwas über ihr Verhalten zu finanziell wirksamen Partnern mitgeteilt worden ist, der Staatsanwaltschaft melden sollen und welche nicht. Das soll die Staatsanwaltschaft lieber selber entscheiden.

Ich finde, man darf hier auch nicht dafür sorgen, dass eine übermäßige Strafbarkeit entsteht. Vor allen Dingen darf man nicht alle total unsicher machen und verschrecken. Ja, wir wollen ein Antikorruptionsrecht, wir wollen diese Diffamierung, diese Pauschalverurteilung los sein. Wir wollen aber keine Regelung, nach der jeder gewissermaßen aufgespießt wird, wenn irgendjemand behauptet: Hier liegt ein Verstoß gegen die Bestimmungen zur Unabhängigkeit in der jeweiligen Berufsordnung vor. Es wird noch immer darüber diskutiert. Ich glaube allerdings, dass wir nicht mehr ewig Zeit haben, bis es zu einer Lösung kommt. Das sage ich auch im Hinblick auf gewünschte, geradezu im Sozialgesetzbuch vorgegebene, vom Sozialgesetzgeber beförderte Kooperationen, etwa im Bereich der integrierten Versorgung. Das Thema wird uns noch eine Weile beschäftigen.

Das gilt auch für den ambulanten ärztlichen Notdienst bei uns in Nordrhein. In unserer Sitzung im November des vergangenen Jahres haben wir eine Änderung der Gemeinsamen Notfall-dienstordnung beschlossen. Diese sieht ausdrücklich vor, dass der ärztliche Notdienst auch durch Kooperation und durch organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt werden kann. Das entspricht den neuen gesetzlichen Kooperationsverpflichtungen, bei denen es sich übrigens um Sollregelungen handelt, die viel Spielraum für regionale Pläne lassen.

Im weiteren Reformprozess ist für uns als Kammer ganz wichtig, wie die Kooperation zwischen dem ambulanten Notdienst, den Notfallambulanzen der Krankenhäuser und dem Rettungsdienst verbessert werden kann. Dazu machen wir uns weiterhin Gedanken, auch im Gespräch mit der KV. Ich freue mich darüber, dass unsere Krankenhauskommission und die Ausschüsse Rettungsdienst und Qualitätssicherung hierzu Konzepte entwickeln. Zuletzt haben wir in einer gemeinsamen Sitzung Erfahrungen aus unserem Nachbarland Holland geschildert bekommen. Ich glaube, an dieser Stelle können wir von guten Modellen durchaus noch lernen. Ich nenne das Stichwort Triage. Damit meine ich nicht die Triage, wie wir sie früher im Zusammenhang mit Katastropheneinsätzen oder großen Unfällen diskutiert haben, sondern im Sinne einer Klärung, in welcher Dringlichkeitssituation sich ein Patient befindet, der im Notfall Hilfe sucht. Dazu gibt es die unterschiedlichsten Modelle, beispielsweise die Manchester-Triage, die Boston-Triage oder eben dieses Dutch-Triage-System. Vielleicht hilft uns die Auseinandersetzung mit diesen Modellen, Ordnung in die Inanspruchnahme derjenigen Stellen zu bringen, die im Notfall aufgesucht werden.

Wichtig ist bei Standortfragen die Einbeziehung der Kreisstellen beider Körperschaften. Der Sachverstand der Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die zum Teil langjährige Erfahrung in der Organisation des Notdienstes haben, ist unverzichtbar. Gemeinsam wollen wir der Verantwortung gerecht werden, den Notdienst sinnvoll weiterzuentwickeln. Ferner wünschen wir uns - ich sage das ganz offen - eine noch engere Abstimmung mit der KV, und zwar so eng, dass wir deren Denken genau kennenlernen, bevor Sie entscheiden. Jeder von uns macht jeden Tag Denkfehler, auch ich. Manchmal artikuliere ich sie sogar. Aber das vermeide ich dann, wenn ich im geschlossenen Raum jemandem mein Denken mitteile. Dann hat er eine Chance, mich zu korrigieren. Das kann man natürlich in einer gut funktionierenden Beziehung seiner Frau bzw. seinem Mann überlassen, aber da ist vielleicht die Fachlichkeit nicht immer gleich. Ich bin froh, wenn ich auf Denkfehler hingewiesen werde, beispielsweise dadurch, dass einem Profis bei der KV sagen: Das ist schief gedacht. Umgekehrt finde ich es wirklich wichtig, dass das gegenseitig funktioniert. Ich glaube, dass die Bereitschaft vorhanden ist. Ich weiß, dass das in einem Jahr, in dem KV-Wahlen stattfinden, nicht so einfach ist. Ich glaube, wenn wir tragfähige Lösungen finden wollen, müssen wir die Abstimmung miteinander noch etwas verbessern. Wir kommen am Ende sicher immer zu einer Lösung.

Aus unserer Kammer gibt es weiter zu berichten, dass wir im Februar erstmals ein in Nordrhein entwickeltes Kammerzertifikat an ein Perinatalzentrum vergeben haben, nämlich an das Klinikum in Leverkusen. In Westfalen-Lippe gibt es diese Zertifizierung schon etwas länger. Als sich auch bei uns Kliniken dafür interessierten, ist unser Vorstand darauf eingegangen. Perinatalzentren können jetzt von der Kammer ihre personelle, apparative und bauliche Ausstattung daraufhin überprüfen lassen, ob sie den vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Standards entspricht, und das dann auch öffentlich darstellen.

Ende Februar hat unser Vizepräsident Bernd Zimmer feierlich die Urkunden an die Teilnehmer des hausärztlichen Weiterbildungsverbunds Wuppertal West übergeben. Damit arbeiten jetzt in den 51 nordrheinischen Weiterbildungsverbünden 110 Krankenhäuser und weit mehr als 400 Praxen für den Nachwuchs an Allgemeinmedizinern. Diesen Nachwuchs brauchen wir. Das sage ich auch in Richtung unserer Medizinstudierenden. Falls Sie sich dafür interessieren: In der Verbundweiterbildung wird Ihnen ein gemeinsames Curriculum geboten, darüber hinaus eine gesicherte Vergütung über die gesamten fünf Jahre der Weiterbildung und eine individuelle Betreuung.

Ich füge hinzu: Ich habe das Gefühl, dass wir jetzt auf der Bundesebene mit der Vereinbarung zum Förderprogramm Allgemeinmedizin allmählich der Realisierung, die ja für den vergangenen Oktober erwartet wurde, näherkommen. Wir wollen uns als Kammer - wir haben im Vorstand der Bundesärztekammer mit anderen Kammern besprochen, dass sie dies auch so anstreben - zusammen mit den Lehrstühlen für Allgemeinmedizin für die Qualitätsförderung stark machen. Ich hoffe, dass die Vereinbarung dafür den notwendigen Raum geben wird.

Unser Ausschuss für Prävention und Gesundheitsförderung hat Fortbildungen entwickelt, in denen Kolleginnen und Kollegen trainieren, wie sie ihre Patienten wirksam auf deren Alkoholprobleme ansprechen können. Es geht um eine bessere Früherkennung und Behandlung. Informationsflyer für das Wartezimmer sollen helfen, Gesprächsanlässe in der Praxis anzubahnen. Lieber Oliver Funken, ich danke dir und deinem Ausschuss für diese Aktivitäten.

Diese Aktivitäten haben uns auch ermöglicht, die Öffentlichkeit für die erheblichen Gesundheitsgefahren durch riskanten Alkoholkonsum zu sensibilisieren. Die meisten Menschen unterschätzen nach meinem Eindruck diese Gefahren ganz deutlich. Deshalb haben wir in einer Pressekonferenz, die ein großes Medienecho gefunden hat, gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen vor den Alkoholgefahren gewarnt und dazu geraten, bei riskantem Konsum ärztliche Hilfe frühzeitig in Anspruch zu nehmen.

Übrigens bin ich sehr dafür, dass man in anderen Fragen des Umgangs mit Betäubungsmitteln - nicht nur Alkohol ist ein Betäubungsmittel - einer möglichst starken Logik folgt. Wir dürfen die Zulassung von Cannabis, also Tetrahydrocannabinol, als Arzneimittel in definierter Dosis erwarten. Es gibt einen Entwurf, in dem steht, dass man auch die Extrakte aus Blüten und Pflanzen, die über den Versandhandel unter die Leute gebracht werden können, als Arzneimittel soll einsetzen können. Da fragt man sich natürlich ein bisschen, was denn eigentlich mit der Standa-disierung von Dosis ist und ob ein Arzneimittel nicht dadurch zum Arzneimittel statt zum Gift wird, dass die Dosis bestimmt ist. An dieser Stelle muss man sich also auch mit anderen Betäubungsmitteln als dem Alkohol auseinandersetzen.

Im Januar haben wir in Nordrhein-Westfalen eine positive Bilanz nach zwei Jahren der Kenntnis- und Fachsprachenprüfungen für ausländische Kolleginnen und Kollegen gezogen, und zwar gemeinsam mit unserer westfälischen Schwesterkammer, der Krankenhausgesellschaft, dem Gesundheitsministerium und dem Landeszentrum Gesundheit. Die Fachsprachenprüfungen haben wir Anfang 2014 von den Bezirksregierungen übernommen, um sie praxisnah und qualifiziert zu gestalten, denn die Sprache hat eine Schlüsselfunktion in der Arzt-Patienten-Beziehung. Sie ist wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Behandlungsverlauf. In der Sprache begründete Missverständnisse sind eine Fehlerquelle, die wir minimieren müssen.

Die Zahl der ausländischen Kolleginnen und Kollegen steigt auch bei uns in Nordrhein seit Jahren. Durch die Ankunft zahlreicher Flüchtlinge und Asylbewerber, unter denen ja auch Kollegen sind, erhält das Thema der beruflichen Integration, zu der ja auch die Beherrschung der Sprache gehört, noch einmal zusätzliche Bedeutung. Ich erhoffe sehnlich, dass jemand, der in Nordrhein eine Fachsprachenprüfung absolvieren muss, nicht in anderen Bundesländern zur Bezirksregierung gehen kann, dort eine Bescheinigung über irgendwelche Sprachkurse vorzeigt und dort keine Fachsprachenprüfung stattfindet. Wir haben inzwischen Indizien dafür, dass dies auch systematisch organisiert geschieht. Es gibt Bezirksregierungen, die Approbationen an Adressen von Leuten in Nordrhein schicken, die sich in Nordrhein nicht zu einer Fachsprachenprüfung anmelden. Ich finde, das ist eine schwierige Sache. Wir brauchen dringend eine einheitliche Praxis, die sich bei dieser Frage ein Beispiel an Nordrhein nehmen könnte. Eigentlich war sich darin die Gesundheitsministerkonferenz der Länder auch schon einmal einig. Deshalb fordern wir ein, dass das auch in den Bundesländern, in denen dies bisher noch nicht geschieht, bald eingeführt wird.

Auf unserer Tagesordnung steht heute die Neufassung der Satzung unserer Ethikkommission. Eine Verordnung der Europäischen Union ändert das Verfahren bei arzneimittelrechtlichen Forschungsvorhaben grundlegend. Das Bundeskabinett hat vorige Woche den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen, der die EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzt. Die Folge ist: Künftig können nur noch öffentlich-rechtliche Ethikkommissionen der Länder, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte registriert sind, an den Verfahren zur Bewertung von Anträgen auf Genehmigung klinischer Prüfungen mitwirken. Die neu gefasste Satzung dient dazu, dass sich unsere Ethikkommission beim BfArM registrieren lassen kann. Herr Professor Dr. Kurt Racké, der Vorsitzende unserer Ethikkommission, wird Ihnen dies im Einzelnen unter Tagesordnungspunkt 4 erläutern.

Tagesordnungspunkt 3 führt uns zurück in die Zukunft unseres Arztberufs, von der ich eingangs anlässlich der Erwähnung der Studienreform gesprochen habe. Die Gegenwart ist davon geprägt, dass der Anteil der Frauen in unserem Beruf stetig steigt. In nicht allzu ferner Zukunft werden die Frauen auch hier in Nordrhein die Mehrheit stellen. Wir haben uns schon viele Gedanken gemacht, welche Veränderungen das erfordert. Sie haben sich auf unserem 4. Rheinischen Ärztetag 2014 dem Thema der Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf gewidmet. Das ist übrigens nicht ausschließlich ein Frauenthema, weil auch immer mehr jüngere Männer das traditionelle Rollenverständnis überdenken.

Heute geht es darum, wie wir es schaffen, dass Frauen künftig in unserer Ärztekammer angemessener repräsentiert sind als heute. Es braucht, glaube ich, nicht unbedingt Zahlen, um die Notwendigkeit zu untermauern. Es reicht ein Blick in diesen Saal, in dem gerade das höchste Gremium unserer Selbstverwaltung tagt, um zu sehen: So, wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Ich bin allen Antragstellern dankbar, die in dieser Versammlung uns beauftragt haben, über Schritte und Wege nachzudenken, wie das geht. Sie haben den Vorstand im November 2014 damit beauftragt, vor der nächsten Wahl zur Kammerversammlung Wege für eine angemessene Repräsentanz von Frauen zu suchen und hier darüber zu berichten. Das wird unter Tagesordnungspunkt 3 Frau Vehreschild tun. Sie hat den Ad-hoc-Ausschuss Frauen in der Berufspolitik geleitet. Ich danke diesem Ausschuss ganz herzlich für seine Arbeit und bin gespannt auf die Diskussion.

Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bleibt eine gewaltige Herausforderung, obwohl ja die Zahl der Neuankömmlinge sinkt. Ich möchte hier einmal mehr meinen Dank allen aussprechen, die sich in den Städten und Kreisen in vorbildlicher Weise engagieren. Auf unserer Kammer-Homepage halten wir zu diesem Thema eine Liste von Ansprechpartnern und weitere aktuelle Informationen bereit.

Viele Flüchtlinge haben Schreckliches erlebt, in den Bomben des syrischen Bürgerkriegs oder auf dem weiten und unsicheren Weg aus desolaten Heimatländern nach Europa. Unser gemeinsam mit der KV geführtes Institut für Qualität, das IQN, hat sich der Frage angenommen, wie wir traumatisierten Menschen helfen können. Das IQN arbeitet mit einer Expertengruppe an einer Fortbildung, die Flüchtlinge dazu befähigen soll, bei Schicksalsgenossen Symptome einer Traumatisierung zu erkennen und in geeigneter Form darauf zu reagieren. Das kann reichen vom aktiven Zuhören bis hin zur fachärztlichen Behandlung bei klinisch relevanten Störungen. Ich bin dankbar dafür, dass das Landesgesundheitsministerium sich für ein solches niederschwelliges Versorgungskonzept zur Unterstützung traumabelasteter Flüchtlinge interessiert. Ich wünsche diesem Projekt viel Erfolg.

Es ist auch beim posttraumatischen Belastungssyndrom nicht in jeder Situation so, dass es nur die Möglichkeit einer fachärztlichen oder fachpsychologischen Hilfe gibt. Wir müssen dort vielmehr einen niederschwelligen Weg entwickeln. Dieser niederschwellige Weg findet eigentlich schon mit der Annahme von Menschen durch andere Menschen seinen Anfang. Da unterscheiden wir uns vielleicht von einer anderen Berufsgruppe, die diese Frage mit einem etwas anderen Duktus darstellt. Aber wir suchen mit denen keinen Streit, sondern wir sagen nur unsere Meinung. Deshalb bin ich dem IQN an dieser Stelle besonders dankbar.

Meine Ausführungen sind ein bisschen lang geworden, weil mir der erwähnte Beschluss vom vorigen Donnerstag dazwischengekommen ist. Deshalb eine letzte Bemerkung. Ich habe gesagt, dass es zur Umsetzung der klinischen Forschung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt. Wenn man sich diesen Entwurf jenseits der Fragen der Ethikkommission anschaut, stellt man fest, dass eine Passage enthalten ist, die ich aus ärztlicher Sicht ziemlich schwierig finde. Sie betrifft das Einverständnis nicht Einwilligungsfähiger in klinische Studien. Ich sehe ein, dass man, wenn man bei Sinnen ist, in der Lage sein muss, zu sagen: Wenn ich später einmal dement werde, bin ich bereit, an der klinischen Forschung über die Behandlung von Demenz mitzuwirken. Diese Frage kann man ja nicht mehr entscheiden, wenn man dement geworden ist. Dann hat man die Entscheidungsfähigkeit in dieser Hinsicht verloren.

Wir kennen auch in anderen Bereichen, etwa bei der Abfassung von Testamenten, Verträgen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten, vorab abgegebene Erklärungen. Deshalb finde ich es gut, dass in dem Entwurf steht: Solche Erklärungen im Voraus sind auch, was die klinische Forschung angeht, möglich. Man kann aber nicht sagen - das ist meine Kritik -: Eine solche Einverständniserklärung ist ohne eine dokumentierte ärztliche Aufklärung darüber möglich, was in der klinischen Forschung eigentlich geschieht. Selbst wenn man die Studie, die später entwickelt werden soll, nicht kennt, die auch der aufklärende Arzt nicht kennen kann, muss eine dokumentierte ärztliche Aufklärung über die Frage vorliegen, wie eine klinische Forschung überhaupt abläuft und welche Eingriffe sie mit sich bringen kann und welche ich unter Umständen mit meiner Einwilligung versehe oder eben nicht versehe. Dafür gibt die EU-Verordnung ausdrücklich Raum. Dort wird erklärt: Die Gültigkeit von Bestimmungen, die über jene der EU allgemein hinausgehen, steht nicht infrage.

Ich meine, insofern muss man so etwas auch verlangen. Ohne ein solches aufgeklärtes Einverständnis würde man den Patienten Entscheidungen überlassen, die sie meines Erachtens in ihrer Reichweite nicht überblicken können.

Ich würde für diese Studien auch das Auflegen eines Studienregisters verlangen, damit man später die Prozesse nachverfolgen kann. Sie wissen, was ich meine, wenn ich darauf hinweise, dass wir gerade Forschungsergebnisse vorliegen haben über die Art, wie früher Studien in der DDR durchgeführt worden sind. Es hat in Bezug auf die damals gültigen Standards gar nicht so viele Standardverletzungen gegeben. Aber die Standards haben sich weiterentwickelt. Ich finde, dass man für jede klinische Forschung das informierte Einverständnis benötigt. Es muss qualifiziert sein. Dies setzt eine ärztliche Aufklärung voraus.

Damit möchte ich meinen Lagebericht beenden. Ich weiß, dass es sicher noch viele weitere Themen gibt, über die man berichten könnte. Aber wir wollen die Zeit nicht überstrapazieren. Ich habe sowieso das Gefühl, dass Sie mir heute mit großer Güte und viel Geduld begegnet sind. Dafür danke ich Ihnen sehr und bin jetzt still.

Herzlichen Dank fürs Zuhören.