Bericht zur Lage bei der Kammerversammlung der Ärzteakmmer Nordrhein am 10. November 2012 in Düsseldorf
Aktuelle Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik
Lieber Herr Vizepräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
am Mittwoch haben wir hier in diesem gleichen Raum, in etwas anderer Gestaltung und Bestuhlung, uns an Jörg-Dietrich Hoppe erinnert, unseren Präsidenten, der vor genau einem Jahr, am 7.11. abends gegen 21 Uhr, verstorben ist.
Eine der Eigenschaften, an die bei dieser Gelegenheit viel erinnert wurde, die ihn besonders machte als Mensch, aber auch als Präsidenten, das war die Verlässlichkeit, die von ihm ausging. Es war diese Berechenbarkeit und Verlässlichkeit und seine menschliche Art, die ihn zu einer Integrationspersönlichkeit der gesamten Ärzteschaft machte.
Jörg Hoppe setzte auf Verlässlichkeit, und deshalb auch gelang es ihm immer wieder, uns zu einigen. Er setzte auf das Sich-aufeinander-verlassen-können im menschlichen Umgang, er setzte auf das Sich-aufeinander-verlassen-können in der Berufs- und Gesundheitspolitik - und nicht zuletzt setzte er auf eine verlässliche und dadurch vertrauensvolle Patient-Arzt-Beziehung.
Für ihn war eine von Verlässlichkeit geprägte Beziehung zwischen Patient und Arzt der Dreh- und Angelpunkt seines berufs- und gesundheitspolitischen Denkens und Handelns. Deshalb lässt sich in einem Begriff zusammenfassen, worin Jörg Hoppe die wesentliche Aufgabe unserer Kammer, auch der anderen Ärztekammern, sah: nämlich dabei zu helfen, dass Patientinnen und Patienten sich auf ihre Ärztinnen und Ärzte verlassen können.
Der Schutz der persönlichen Patient-Arzt-Beziehung und die Verlässlichkeit der Ärztinnen und Ärzte bleiben die Herausforderungen, denen wir uns in unserer Ärztekammer, wie auch in den übrigen Ärztekammern, heute und in Zukunft stellen wollen, ganz im Sinne von Jörg Hoppe.
Und verlassen kann der Patient sich am ehesten auf einen freien Arzt, auf eine freie Ärztin. Er kann sich dann auf seinen Arzt oder seine Ärztin verlassen, wenn Ärztinnen und Ärzte ihre diagnostischen und therapeutischen Aufgaben erfüllen können, ohne dass sie dabei von fremder Seite bestimmt werden: weder durch Arbeitgeber und arbeitgebende Institutionen, noch durch sozialrechtliche Einengungen, noch durch wirtschaftlichen Zwang und auch nicht durch von der Arzt-Patienten-Beziehung abweichende persönliche Präferenzen ...
Von einem erfolgreichen und erfahrenen Unfallchirurgen in Köln heißt es, dass er Kolleginnen und Kollegen mit den Worten empfängt: „Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare.“ Diese Entwicklung, die über weite Strecken auch das Ergebnis einer Misstrauenskultur und Kontrollmentalität war - manchmal hofft man, dass sie nun in der Kontinuität etwas gebrochen ist: die Abschaffung der Praxisgebühr, wie sie gestern Nachmittag im Deutschen Bundestag beschlossen worden ist, wird ja den sehr positiven Aspekt des Bürokratieabbaus haben.
Wenn man in das Patientenrechtegesetz hineinsieht und den dortigen Aufbau der Dokumentationspflichten sieht, weiß man allerdings, dass man sich zumindest in puncto Bürokratieabbau noch an der einen oder anderen Stelle dieses Patientenrechtegesetzes die Abschaffung der Praxisgebühr zum Beispiel nehmen müsste.
Natürlich ist es so, dass nicht jeder die Administritis mit rheinischem Humor quittieren kann wie der Kölner Kollege, sondern manche sprechen stattdessen auch davon, dass sie sich wie Kassensklaven fühlen.
Angesichts dieser Spannung hat uns ein Beschluss gut getan, den unser oberstes ordentliches Gericht in diesem Sommer gefasst hat. Denn darin hat der Bundesgerichtshof unmissverständlich festgestellt: Vertragsärzte sind keine Kassenbeamten. Sie sind weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen.
Das war zuvor rechtlich umstritten, und nun ist es geklärt: Die ärztliche Behandlung erfolgt in erster Linie im Interesse des Patienten und in seinem Auftrag, so führen die Richter aus. Die Bindung an den Patienten steht im Vordergrund, sagt der BGH. Und weiter: Die sozialgesetzlichen Regeln wie zum Beispiel das Wirtschaftlichkeitsgebot können nicht bewirken, und das zitiere ich jetzt einmal wörtlich,
„dass der Arzt aus dem Auftragsverhältnis zu dem Patienten gleichsam herausgebrochen und zum Beauftragten der Krankenkassen wird“.
Zitat Ende.
Für uns war das ein ganz wichtiges Signal, das unser Selbstverständnis als Angehörige eines Freien Berufes untermauert. So erfreulich das ist, so unerfreulich war leider der Anlass, denn es ging um den Fall einer vom Landgericht Hamburg wegen Bestechung verurteilten Pharmareferentin. Sie hatte Vertragsärzten Schecks übergeben, und zwar als Prämie eines Arzneimittelherstellers. Dieser bot Ärzten bei der Verordnung seiner Arzneimittel fünf Prozent des Herstellerabgabepreises an.
Nach dem Beschluss des BGH kann die Pharmareferentin nicht wegen Bestechung und können Vertragsärzte nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt werden. Das wäre nach dem Strafgesetzbuch derzeit eben nur dann möglich, wenn Vertragsärzte Amtsträger oder Beauftragte der Kassen wären und der BGH hat eindeutig festgestellt, das sind sie nicht.
Wen wundert es, dass nach Bekanntgabe des BGH-Beschlusses in der Gesellschaft keine Debatte über den hohen Wert der Freiberuflichkeit losgegangen ist, sondern eine Korruptionsdebatte die Schlagzeilen beherrschte. Diese Debatte konzentrierte sich auf die Frage, ob zur wirksamen Korruptionsbekämpfung das Strafgesetzbuch geändert werden muss.
Ich glaube, dass viel von der Kraft unserer Ablehnung gegenüber einer solchen Gesetzesänderung davon abhängen wird, ob wir dem folgen, was der Vorsitzende des NRV-Virchow-Bundes dann kommentierend vorgetragen hat. Der Kollege Heinrich hat gesagt, es ist jetzt die Aufgabe der Kammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Körperschaften, darauf zu achten, dass der Bestechlichkeit kein Raum gegeben wird und dass wir unsere Sanktionsmöglichkeiten einsetzen - weil viel davon abhängt, dass die Bevölkerung davon überzeugt ist, dass die Sanktionsmöglichkeiten, die wir haben, ausreichend sind und dass wir deswegen keinen Sonderstrafrechtstatbestand für Ärzte brauchen.
Ich bin im Übrigen der Meinung, ein Sonderstrafrechtstatbestand wäre auch eine Diskriminierung unseres Freien Berufes gegenüber anderen Freien Berufen. Denn es würde sich ja die Frage stellen, was ist mit dem Architekten, was ist mit dem Bauingenieur, was ist mit Rechtsanwälten, was ist mit Notaren? Ich will das klar sagen: ich sehe keinen Raum für einen Sonderstrafrechtstatbestand für Ärzte, wie aggressiv auch immer Krankenkassen Fälle vortragen, die sie nur leider uns als Letzten bekannt machen.
Also: es gilt, vorhandene Sanktionsmöglichkeiten anzuwenden. Meine Sorge ist, dass Menschen an den Pranger gestellt werden, ohne dass man uns konkrete Vorwürfe benennt. Die Kassen wissen ja auch, welche berufsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen, die Kassen wissen auch, dass das Sanktionsarsenal der Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum Entzug der Zulassung reicht - also eine Sanktion, die ja im Strafrecht niemals in der gleichen Strenge angewendet werden würde. Das wissen die, und wenn sie uns bei den KVen oder bei dem Kammern dann trotzdem bekanntes Wissen nicht zur Kenntnis bringen, sondern stattdessen anprangern, in allgemeiner Form anprangern, dann leisten sie damit dem Eindruck Vorschub, man könne sich auf die Ärzte nicht verlassen. Manchmal frage ich mich, ob das der eigentliche Zweck des öffentlichen Vortrags ist, zu unterminieren, dass man sich auf Ärzte verlassen kann.
Dazu, dass man sich auf Ärzte verlassen kann, gehört eine konsequente Überwachung der Berufspflichten. Nach unserer Berufsordnung dürfen Ärztinnen und Ärzte nicht einmal den Eindruck erwecken, dass sie sich durch die Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen in der unabhängigen ärztlichen Entscheidung beeinflussen lassen. Wer dagegen verstößt, setzt die Verlässlichkeit unserer Profession aufs Spiel. Das läuft unserem Kampf für die Freiberuflichkeit absolut zuwider, das können und wollen wir als ärztliche Körperschaften nicht zulassen. Und deswegen glaube ich, hat der Kollege Heinrich mit seinem Aufruf an die Kammern und die Körperschaften recht …
Wir beanspruchen Therapiefreiheit und wir versprechen eine sorgfältige Indikationsstellung, die sich ausschließlich an den Bedürfnissen des Patienten orientiert. Die Medizin kennt keine pekuniäre Indikation.
Aber leider entfacht die Entwicklung, die wir schon seit Jahren als Ökonomisierung angeprangert haben, einen Druck in diese Richtung. Deshalb ist es heute wichtiger als je, dass unsere jungen Kolleginnen und Kollegen schon in der Ausbildung und dann während der Weiterbildung soweit wie möglich immun gemacht werden, damit sie Zumutungen zurückweisen und Versuchungen widerstehen können. Denn wenn wirtschaftliche Zwänge die unabhängige ärztliche Entscheidung zu manipulieren drohen, dann müssen Ärzte „Nein“ sagen.
Nun weiß ich auch, dass es lebensfremd wäre, auf die Ökonomisierung allein mit einem Appell an das ärztliche Ethos zu antworten. Wir Ärztinnen und Ärzte haben uns im Alltag von Praxis und Krankenhaus um die Patientinnen und Patienten zu kümmern, und die Rahmenbedingungen dieses Alltags in Praxis und Krankenhaus prägen auch dieses Sich-kümmern mit.
Systematisch angelegte Konflikte zwischen ärztlicher Ethik und harten wirtschaftlichen Zwängen sind zermürbend und auf Dauer nicht auszuhalten. Und deshalb brauchen wir innere Freiheit, und wir müssen diese innere Freiheit nutzen, um unsere ärztlichen Werte zu realisieren. Dazu gehört aber auch, im Krankenhaus und in der Praxis, dass nicht nur wir dazu bereit sind, sondern dass wir dafür auch würdige Arbeitsbedingungen vorfinden. In der Praxis wie im Krankenhaus.
Zu dem Übereinkommen, das wir als Profession mit der Gesellschaft getroffen haben, gehört unsere Verpflichtung auf das Wohl der Allgemeinheit. Dazu gehört aber auch, dass uns die Allgemeinheit die Wertschätzung entgegenbringt, die der ärztlichen Leistung, dem ärztlichen Können und der ärztlichen Verantwortung entspricht. Und wenn wir auf diese Forderung verzichten, dass wir auch einen Anspruch auf die Wertschätzung haben, die den ärztlichen Leistungen, dem ärztlichen Können und der ärztlichen Verantwortung entspricht, wenn wir auf diese Forderung verzichten, dann verfangen wir uns in einer Ethikfalle, und dann enden wir als Burn-out-Fälle. Und das nützt niemanden etwas, schon gar nicht den Patienten …
Möglicherweise wird der Terminus Burn-out mitunter auch vorschnell und ohne eindeutige diagnostische Grundlage verwendet. Aber dass die Arbeitsbedingungen, mit denen wir existieren müssen, zu einem Teil die Kraft, die Energie, die Motivation und die Freude von Ärztinnen und Ärzten an ihrem Beruf zerstört, und dass dies ein Ausbrennen der Ideale herbeiführen kann, die einmal Grund dafür waren, diesen Beruf gewählt zu haben, dass ist dennoch wahr.
Und deshalb brauchen wir ein einfaches und leistungsgerechtes Vergütungssystem für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Deshalb brauchen wir eine moderne privatärztliche Gebührenordnung mit einem zeitgemäßen Leistungsverzeichnis und einer fairen Leistungsbewertung. Deshalb brauchen wir in den Krankenhäusern Verträge, die unsere Freiheit zu unabhängigen, rein patientenbezogenen fachlichen Entscheidungen nicht beschneiden, sondern fördern. Deshalb auch hat unser Kammervorstand beschlossen, sich bei seiner nächsten Klausursitzung in zwei Wochen mit der Frage zu befassen, wie eine an den Bedürfnissen der Patienten orientierte ärztliche Vergütung gestaltet werden kann in Kohärenz von Vergütungssystem und ärztlicher Ethik und ärztlichen Werten.
Die jüngste Honorarrunde auf Bundesebene hat unsere Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Nordrhein dem Ziel einer gerechten Vergütung allenfalls einen Schritt näher gebracht. Die Krankenkassen zeigten sich trotz mehrerer Nullrunden völlig ignorant gegenüber der chronischen Unterfinanzierung ambulanter ärztlicher Versorgung. Sie haben sich im Vorfeld auf die Provokation verlegt und eine Honorar-Absenkung von sieben Prozent verlangt. Und der Proteststurm der Kolleginnen und Kollegen, die ja täglich in ihrer Praxis die Patienten gut versorgen wollen, konnte nicht ausbleiben und ist nicht ausgeblieben. Ich habe es bei unserem Sommerempfang, noch bevor das alles entschieden war, hier gesagt: dieser Protest hatte eine breite Solidarität der gesamten Ärzteschaft und hat diese breite Solidarität auch verdient - und das sage ich ausdrücklich als einer, der aus dem Stall Krankenhaus stammt.
Und dass wir dann einen Abschluss erlebten, der immerhin über den Spruch des Schlichters Professor Wasem hinausging - und der einen gewissen Ausgleich für Mehrarbeit, Inflation und Kostensteigerungen bedeutet - das ist zumindest Ertrag des Engagements, das wir von vielen Kolleginnen und Kollegen gesehen haben. Darüber hinaus wurde erreicht, dass antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen und probatorische Sitzungen aus dem Facharztbudget ausgedeckelt werden können.
Ich glaube, dass ist ein Ertrag dieser Verhandlungseinigung, den man in seiner quantitativen Wirkung gar nicht genügend wertschätzen kann. Das mag jetzt gar nicht unmittelbar wirken, aber das ist ein Erfolg, den man sich in der Tat nicht mehr nehmen lassen sollte, weil dieser Erfolg bedeutet, dass dort jetzt nicht mehr die Facharztbudgets belastet sind mit einer von ihnen nicht kontrollierbaren Leistungsentwicklung in einem anderen, und leider eben auch sehr, sehr stark von einem anderen Beruf geprägten Leistungsbereich.
Nur, den Punktwertverfall in der Regelversorgung hat dieser Abschluss ebensowenig kompensiert wie die Benachteiligung Nordrhein-Westfalens im Vergleich zu anderen Bundesländern. Und deshalb fordern wir, dass die Krankenkassen bei den regionalen Verhandlungen jetzt mehr Vernunft an den Tag legen, damit wir dem Ziel Konvergenz jetzt! wenigstens einen Schritt näher kommen.
Und ich finde es traurig, dass nachdem der Gesetzgeber schon einmal die Pflicht zur Konvergenz ins Sozialgesetzbuch aufgenommen hatte und nachdem dann im Bewertungsausschuss daraus keine Konsequenz gezogen wurde, dass dann das Bundesministerium für Gesundheit diese Arbeitsverweigerung zur Herbeiführung einer Konvergenz nicht aufsichtsrechtlich moniert hat. Das hätte geschehen müssen.
Stattdessen haben wir bei einem sonst ja überwiegend ordentlich gelungenen Versorgungsstrukturgesetz dann erlebt, dass mit dem Argument, sie tun es ja eh nicht, diese Verpflichtung wieder aus dem Versorgungsstrukturgesetz, also aus dem Sozialgesetzbuch, herausgenommen wurde, und dann hat man gesagt, jetzt setzen wir auf die Verhandlungen.
Wie man denen auf die Pferde helfen musste, haben wir alle miterlebt. Jetzt ist aber leider auch in diesem Abschluss wenig drin, was die Konvergenz wirklich vorantreibt. Und das bedeutet nun, Frau Flach hat uns das ja auch in öffentlicher Rede schon einmal vorgetragen, das sie jetzt darauf setzt, dass die Konvergenz über die Regionalverhandlung herbeigeführt werden muss.
Ja, dann werden wir uns wieder melden müssen dazu, und dann werden wir uns vom Bundesgesundheitsministerium aufgefordert fühlen müssen, diese Konvergenz auf örtlicher Ebene auch mit einem Akzent zu versehen, der Wirksamkeit bei den Krankenkassen herbeiführt. Dazu sollten wir auch als Kammerversammlung hier, und ich tue es gerne, denjenigen, die in die Verhandlungen gehen bei der Kassenärztlichen Vereinigung, allen Erfolg wünschen und unsere Unterstützung zusagen.
Würdige Arbeitsbedingungen, eine angemessene Vergütung für uns Ärztinnen und Ärzte – im Krankenhaus lassen sich hier Fortschritte nur organisieren mit einer eigenständigen Ärztegewerkschaft. Und diese Eigenständigkeit haben sich die Kolleginnen und Kollegen in harten Kämpfen erstritten. Das Recht, eigene Tarifverträge abzuschließen, dürfen die Ärztinnen und Ärzte sich von niemandem mehr nehmen lassen.
Und gegen ein Tarifgesetz, das uns unter die Knute arztferner Organisationen zwingen will, wollen und werden sich die angestellten Ärztinnen und Ärzte mit allen zulässigen Mitteln wehren. Eine unheilige Allianz zwischen Arbeitgeberverbänden und DGB-Gewerkschaften wird mit ihrem Vorhaben, wenn sie denn in der Politik damit durchdringt, spätestens am Bundesverfassungsgericht scheitern.
Denn auch die Ärztinnen und Ärzte haben in Deutschland das Grundrecht der Berufsfreiheit und sie haben das Grundrecht der Koalitionsfreiheit, und das gilt nach dem Grundgesetz für jedermann und alle Berufe. Und wenn die Berufe schon in der Bestimmung des Grundgesetzes erwähnt sind, dann kann es nicht so sein, dass man sagt, Berufsgewerkschaften bringen alles durcheinander und für Berufsgewerkschaften besteht keine Basis.
Und so wie wir der KV zusagen, dass wir sie in ihrem Ringen um die Konvergenz in Nordrhein unterstützen, so sage ich auch als Präsident dieser Ärztekammer die volle Unterstützung - wir haben das ja früher hier auch schon in Beschlüssen niedergelegt - der Kammer dafür zu, den Marburger Bund in seiner Auseinandersetzung um die Tariffreiheit und um die Tarifpluralität zu unterstützen ...
Die Tariffähigkeit den Ärzten wieder zu nehmen, das wäre ein Anschlag nicht nur auf eine Organisation innerhalb der Ärzteschaft, sondern das wäre ein Anschlag auf die Identifikation unseres Berufes als einer eigenständigen Profession. Denn das würde bedeuten, die Aussage, dass jedermann und alle Berufe die Möglichkeit haben, in einer Gewerkschaft ihre Tarifverträge zu verfolgen, das würde für den ärztlichen Beruf nicht gelten, und damit würde ein Gesetzgeber geradezu sagen, die Ärzte sind gar kein Beruf. Deswegen betrifft das uns alle und nicht nur die angestellten Ärzte, die sich im Marburger Bund organisieren.
Ich weiß natürlich, dass die Krankenhausträger - auch öffentlich immer wieder - über die steigenden Personalkosten klagen. Ich weiß auch, dass jetzt gerade wieder in einem Newsletter der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände in Berlin die Schlagzeile erschienen ist, der Gesetzgeber soll jetzt endlich Schluss machen mit dieser Tarifpluralität.
Das ist nicht klug. Klüger wäre es, einen Schulterschluss mit den Ärztinnen und Ärzten, auch mit den Organisationen der Pflegekräfte für eine hundertprozentige Refinanzierung der Tarifsteigerungen zu erwirken, aber davon sind wir leider weit entfernt. Deshalb fordern wir: der Orientierungswert der nunmehr die Basisfinanzierung sichern soll, muss auskömmlich sein und er muss auch einen Weg weisen, wie bevorstehende Tarifentwicklungen abgebildet werden.
Und wir fordern, dass die Bundesländer endlich ihrer Pflicht nachkommen, ausreichende Fördermittel für Investitionen bereitzustellen. Es kann doch nicht sein, dass die Krankenhäuser an der Patientenversorgung sparen sollen, um dringend notwendige Investitionen überhaupt noch finanzieren zu können - und deswegen Mittel, die von den Krankenkassen und von den Privatversicherten zur Verfügung gestellt werden, um Personal zu finanzieren, um Sachmittel zu finanzieren, benutzt werden, um sie auf Konten zu sammeln, auf denen man vorsorgt für Investitionen, die der Staat nicht bezahlt, weil auch Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr wieder 3,2 Millionen für den Haushalt 2013 streicht, und weil wir eine Situation haben, in der ein innovativer Bereich wie Krankenhäuser mit einer Investitionsquote von inzwischen 3,6 Prozent auskommen soll. Das kann nicht sein und deswegen sind auch die Bundesländer hier in der Pflicht.
Die Krankenhäuser selbst weisen darauf hin, dass das Fallpauschalensystem ihnen eine Situation aufzwinge, in der sie nur durch eine Ausweitung der Leistungsmenge sich über Wasser halten können. Und dabei ist auch von ökonomischen Überlegungen die Rede, die ärztliche Indikation zu beeinflussen. Ja, wenn wir den Eindruck vermeiden müssen, dass wir uns durch pekuniäre Anreize steuern ließen, in der Frage, was wir in der Praxis entscheiden, dann muss doch auf jeden Fall auch der Eindruck vermieden werden, dass im Krankenhaus finanzielle Anreize ärztliches Handeln beeinflussen sollen.
Denn es kann ja nicht sein, dass das für die einen Vertrauen erodiert und für die anderen nicht. Nein, wenn Krankenhäuser auch nur den Eindruck erwecken, dass sie in ihren Belegschaften, bei ihren Ärztinnen und Ärzten eine pekuniäre Indikation anheizen wollen, dann bedeutet das, dass sie sich selbst, aber auch diesen Kolleginnen und Kollegen, einen schweren Vertrauensverlust auferlegen.
Wir haben das ja jüngst erlebt in der öffentlichen Diskussion über Manipulation bei der Organvergabe in Göttingen. Ich darf einmal zitieren aus der Süddeutschen Zeitung vom 3. August:
Der im Organspende-Skandal beschuldigte Oberarzt in Göttingen erhielt 1500 Euro extra für jede transplantierte Leber. Solche Bonus-Zahlungen finden sich in fast der Hälfte aller neueren Ärzteverträge. Und sie gehören verboten.
Unter Klinikärzten breitet sich eine Krankheit aus: der Morbus oeconomicus. Sie manifestiert sich in Prämien, wie sie auch der beschuldigte Oberarzt in Göttingen erhielt 1500 Euro extra für jede transplantierte Leber. Der Arzt bekam den Bonus nicht etwa für eine besonders schwierige Operation, sondern für die Leber als solche. Denn nur Masse sichert der Klinik den Umsatz. Wo Ärzte sich aber dieser Denke unterordnen, werden aus Krankheiten abrechenbare Diagnosen und aus Patienten Fallzahlen.
Zitat Ende.
Das lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, und man hat das Gefühl, dass Jörg Hoppe Zeilen in diesem Artikel verfasst hätte. Eine Konsequenz muss sein, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft endlich ihre Formulierungshilfen für Chefarztverträge überarbeitet. Fallzahlbezogene Bonuszahlungen haben in Zielvereinbarungen nichts zu suchen. Und die Krankenhäuser dürfen ärztliche Führungskräfte nicht länger für wirtschaftliche Risiken in Mithaftung nehmen. Wenn Bonuszahlungen überhaupt erfolgen sollen, dann müssen sie an der medizinischen Qualität und der Patientenzufriedenheit orientiert sein – aber nicht an Leistungsmengen und Umsatzvorgaben.
Und jeder Zweifel, der dort geweckt wird, selbst wenn es um einzelne Fälle geht, kann einen schlimmen Vertrauensverlust bewirken. Das verdeutlicht auch eine Nachricht, die uns ausgerechnet vor Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes vorige Woche erreichte: Die Zahl der Organspenden ist im Oktober auf 59 abgesackt, während es früher 100 pro Monat gab.
Das zeigt, wie ein öffentlich wahrgenommenes, öffentlich kommuniziertes Ereignis wie in Göttingen und in Regensburg, in München weiß man noch nicht so genau, wie das dazu führen kann, dass leider insgesamt die Bereitschaft mitzumachen sinkt. Und damit ist die Absicht des Gesetzgebers, mit der Entscheidungslösung mehr Menschen zu einer Auseinandersetzung mit dem Thema und zu einer Willenserklärung zu bewegen, zunächst einmal konterkariert.
Es wird viel Zeit und Mühe kosten, dieses verlorene Gefühl der Verlässlichkeit wiederzugewinnen. Ich sage aber auch: die Quelle des Übels ist natürlich der Organmangel. Ich bitte diejenigen, die jetzt vor den Entscheidungen stehen, die sie individuell zu treffen haben, wenn die Krankenkassen - ein Teil tut das ja jetzt schon, ein Teil wird das wohl erst im nächsten Jahr tun - ihnen diese Entscheidungsmöglichkeit erläutern und ihnen die Briefe schicken, ich bitte die Bevölkerung sehr, sehr herzlich darum, sich von solchen einzelnen Fällen bei der Transplantation nicht irre machen zu lassen, sondern an die Menschen zu denken … die auf Listen stehen, auf denen sie bitter auf die Hilfe warten, die ihnen entweder das Leben rettet oder die ihnen das Leben erträglicher macht.
Und deswegen kann ich nur sagen, liebe Nordrhein-Westfalen, bitte lasst euch nicht irre machen. Es ist längst nicht alles schlecht, was in der Transplantationsmedizin geleistet wird, es geht beim überwiegenden Teil des Themas Organspende korrekt und gut zu, und wir haben auch ein verlässliches System der Aufklärung entwickelt. Es war die Bundesärztekammer, die das, was in Göttingen passiert ist, ans Licht gefördert hat. Das heißt, es gibt dort auch eine wirksame ärztliche Kontrolle, und deswegen bitte sorgt dafür, das die Spendebereitschaft wieder in die Höhe geht und dass die Zahl der Organspende nicht so absackt. Es sind kranke Menschen, die auf diese Hilfe angewiesen sind, und es ist ein Werk der Nächstenliebe, sich für den Zeitpunkt nach seinem Tod zur Organspende bereit zu erklären.
Ich habe vorhin schon von dem Patientenrechtegesetz gesprochen. Das befindet sich jetzt auf der Zielgeraden, und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat ausdrücklich betont, dass dieses Gesetz das vertrauensvolle Patient-Arzt-Verhältnis stärken soll. Ob das Ganze zwingend notwendig war, darüber haben wir auf früheren Ärztetagen auch schon mal gestritten, und da kann man immer noch unterschiedlicher Meinung sein …
Es gibt aber die Sichtweise, wenn jetzt da kein Gesetz käme, was würde dann für ein Gesetz in einer späteren Legislaturperiode dann stattdessen kommen? Es ist ja nicht die Annahme wahr, dass dann gar keines kommen würde. Deswegen haben wir ja inzwischen - jedenfalls ist das die Haltung, die wir im Vorstand der Bundesärztekammer verabredet haben - auch insoweit Zustimmung signalisiert, als in der Tat nur eine Kodifizierung des bisher geltenden Richterrechts stattfindet.
Und dieses Richterrecht hat sich entwickelt aus einer sehr fein gegliederten Arbeitsteilung von Vertragsrecht, Haftungsrecht und ärztlicher Berufsordnung. Und durch eine in langen Jahren gewachsene Rechtsprechung, die den Patientenrechten besonderes Gewicht verliehen hat. Das Bündeln der Vielzahl von Rechtsvorschriften durch eine Kodifizierung, die mehr Transparenz schafft, das mag ja helfen.
Aber leider sieht der Kabinett-Entwurf auch immer noch sehr überzogene und impraktikable Aufklärungs- und Dokumentationspflichten vor, und das ist auch in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages und im Rechtsausschuss des Bundestages in der Anhörung von der Ärzteschaft klargemacht worden. Ich erlaube mir den Hinweis, dass man nicht gleichzeitig hingehen kann und sagen, was nicht dokumentiert ist, ist im späteren Prozess bewiesenermaßen nicht durchgeführt worden, und gleichzeitig sagen kann, wir wollen euch von Dokumentationspflichten entlasten.
Denn wenn wir nicht mehr dokumentieren, um den medizinischen Prozess damit sicherer zu machen, sondern wenn wir dokumentieren, um Beweise zu sichern für einen eventuellen späteren Prozess, dann formen wir den Behandlungsprozess bürokratisch um. Das Ergebnis wird sein, dass er sich nicht mehr an der Frage der Medizin orientiert, nicht mehr an der Erfordernis für eine gute Medizin, sondern dass er sich dann nur noch orientiert an der Frage: Wie verteidige ich mich in einem möglichen Haftungsprozess später am besten? Und das darf nicht sein.
Es muss auch eine Antwort auf die Frage geben, wie das denn jetzt mit den Aufklärungspflichten ist. Denn im Referentenentwurf stand noch drin, Aufklärung muss von dem Arzt vorgenommen werden, der den Eingriff später durchführt. Das hätte ja alles zum Stillstand gebracht in den Krankenhäusern. Da hätten wir alles Organisieren vergessen können.
Das hat man im Kabinett-Entwurf richtigerweise eingesehen. Danach sollen auch Ärzte aufklären dürfen, die einen Eingriff durchführen können, also die ihn beherrschen, die wissen, wie es geht, die dürfen auch aufklären.
Aber jetzt frage ich mich, was ist denn mit der Aufklärung über Maßnahmen, wenn jemand im dritten Jahr seiner Weiterbildung eine bestimmte Stage noch nicht absolviert hat - also meinetwegen der werdende Internist hat noch nicht selber gastroskopiert oder hat noch nicht selber koloskopiert - und jetzt soll der werdende Internist, der sechs Jahre studiert hat, der beigebracht bekommen hat, wozu Gastroskopien dienen und wie sie durchgeführt werden, der sie aber selber noch nicht macht, der soll jetzt auf den Stationen keine Aufklärung mehr machen dürfen darüber, wie denn eine Gastroskopie durchgeführt wird und kein wirksames Einverständnis mehr herbeiführen können.
Nein, die Lösung kann nur darin bestehen, dass man dann sagt, der Patient, dem diese Aufklärung nicht reicht, und dem auch eine schriftliche Ergänzung nicht reicht, der hat dann noch mal die Möglichkeit, mit demjenigen, der den Eingriff macht, nochmal das Gespräch zu suchen und das zu erbitten. Aber eine Regelaufklärung praktisch nur in die Hand derer zu legen, die für einen Eingriff schon vor der Kammer eine Prüfung bestanden haben, dass macht das ganze Arbeiten schwierig, und daran sieht man leider, dass in diesen Rechtsgestaltungen zum Teil das Wesen auch ärztlicher Weiterbildung und der Qualifikation des ärztlichen Nachwuchses gar nicht vorkommt und gar nicht richtig verstanden ist, Deswegen sage ich, auch an dieser Stelle muss noch eine Änderung her.
Der dritte Punkt, an dem eine Änderung her muss, dass ist die Frage, ob man verpflichtet werden kann, sich selbst anzuschuldigen. Und das ist in Ansätzen in dem jetzigen Text leider vorgesehen. Weil der jetzige Text eine Bestimmung enthält, wo man nicht nur zur Gefahrenabwehr, da ist das ja richtig, aber wo man auf bloße Nachfrage eines Patienten angeben muss einen von einem selbst registrierten Behandlungsfehler.
Egal ob da ein Schaden entstanden ist, egal, ob kein Schaden entstanden ist, egal, ob das für die weitere Behandlung nötig ist, ob man damit Gefahrenabwehr betreibt, steht drin, dass schon auf bloße Nachfrage eines Patienten ein Arzt einen ihm aufgefallenen Behandlungsfehler angeben muss. Und also ich meine es gäbe in der Rechtsprechung ein sogenanntes Nemo-tenetur-Prinzip, und das bedeutet, dass niemand gezwungen sein kann, sich selbst zu belasten oder anzuklagen. Ich meine, dass der Bundesgesetzgeber auch an dieser Stelle noch einmal sehr genau in die Anhörungen und in die rechtlichen Expertisen hineinhören muss, damit er dort nicht aus dem bequemen populistischem Wollen, auch irgendwo eine Weiterentwicklung des Rechts zu erreichen, uns möglicherweise das Handeln in der Praxis extrem schwierig macht.
Wir haben Ihnen zu unserem Aufgabenspektrum ja den Jahresbericht verteilt, der liegt auf Ihren Plätzen. Ich will nicht mehr zu vielen Punkten etwas sagen, aber ein paar Punkte erwähnen, die wir vielleicht später auch in der Diskussion ansprechen.
Ein neuer Krankenhausplan nimmt in diesen Wochen in Nordrhein-Westfalen konkrete Gestalt an. Die Kammern sind seit 2008 mit Sitz und Stimme an der Planung beteiligt, aber es hatte vier Jahre lang jetzt keine Sitzung des Ausschusses für Krankenhausplanung mehr gegeben. Wir gehen jetzt davon aus, nachdem in der vorigen Woche am Freitag eine solche Sitzung einberufen wurde, dass der neue Krankenhausplan Anfang des nächsten Jahres vorliegen wird.
Er soll Schwerpunkte setzen bei der Versorgung älterer Menschen, er soll Schwerpunkte setzen bei der Versorgung psychisch und psychisch-somatisch kranker Menschen. Nicht nur bei diesen beiden Themen, insgesamt haben wir uns für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung eingesetzt. Die Qualitätsorientierung fällt den Krankenhausträgern noch ein klein bisschen schwer, aber ich glaube, wenn wir ihnen auch hier in der Kammerversammlung mit dem Hinweis helfen, dass wir insgesamt zu einer solchen Qualitätsorientierung in der Planung stehen, wäre das nicht schlecht.
Ich bin zuversichtlich, dass bei der Planung die Bettenkapazitäten nur mit Augenmaß verändert werden. Das Ministerium hatte uns im Sommer gebeten die Fachgesellschaften anzuhören, deren Einschätzung aufzubereiten, das ist eine Verantwortung, der wir uns gestellt haben. Am Ende entscheidet natürlich das Ministerium, gleichwohl bin ich davon überzeugt, dass unsere fachlichen Hinweise ihre Wirkung nicht verfehlen werden.
Und noch ein Letztes zu dem Thema. Natürlich kommt nach dem Plan dann die konkrete Auswirkung in der Region, und wir haben vor drei Wochen deswegen schon mal die Mitglieder der Bezirksstellenausschüsse und Kreisstellenvorstände hierher zusammengerufen, um uns gemeinsam auf diesen Planungsprozess vorzubereiten ...
Wir brauchen eine qualifizierte Personalausstattung, weil wir auch qualifizierte Weiterbildung brauchen, und die ärztliche Weiterbildung bleibt eins unserer Top-Themen. Deswegen haben wir uns entschieden, die Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung, die wir ja Anfang des Jahres erhalten haben, intensiv in den Gremien zu diskutieren, und wir haben im Kammervorstand beschlossen, den Dialog zwischen allen Beteiligten erheblich zu intensivieren. Dazu hat es bereits zwei zentrale Veranstaltungen mit Einladung an Fachgesellschaften gegeben, wir waren mit den Internisten zusammen, wir waren mit den Chirurgen zusammen, sehr lehrreiche Veranstaltungen. Weitere Veranstaltungen sind geplant, darüber hinaus wird es Gesprächsrunden in den Regionen mit Weiterbildern und in Weiterbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen geben. Es zeichnet sich ein großes Interesse daran ab.
Geplant sind auch weitere Fortbildungen für Weiterbilder, in denen es ganz praktische Hinweise geben soll, etwa zur Medizindidaktik und zu Mitarbeitergesprächen, schließlich wird praktisch nutzbares Informationsmaterial für die Befugten und die in Weiterbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen erstellt, bis hin zu Checklisten „Wie plane ich meine Weiterbildung effizient“ oder „Wie werde ich meine Aufgabe als Weiterbildungsbefugter gerecht?“ Hilfreich könnte es auch sein, nähere Angaben zur Tätigkeit der in Weiterbildung befindlichen Kolleginnen und Kollegen zu erheben, um sie so gezielter als bisher ansprechen zu können.
Und ich will als Weiteres ergänzen, dass wir als Beitrag zu einer Kultur der Fehlervermeidung, die in der Evaluation unterdurchschnittlich bewertet wurde, Workshops zu Beinahefehler-Meldesystemen machen werden, unsere Kammer hat ja kürzlich gemeinsam mit Westfalen-Lippe und der Krankenhausgesellschaft das einrichtungsübergreifende CIRS NRW an den Start gebracht …
Die drei großen Projekte, die wir vor Augen haben, bei denen wir einen besonderen Akzent setzen wollen, sind die Themen Kohärenz von Vergütung und ärztlicher Ethik, Kooperationen der Berufe und Kommunikation, weil sich durch Kommunikation die Patient-Arzt-Beziehung von einer kommerziellen Kunden-Dienstleister-Beziehung unterscheidet und das die Patient-Arzt-Beziehung zu etwas ganz Besonderem macht. Ich glaube, dass das Gefühl der Verlässlichkeit, das wir mit unserer Kammer nach Kräften unterstützen wollen, im Alltag von Krankenhaus und Praxis nur stattfindet im direkten Kontakt mit den Patienten und nirgendwo sonst und deswegen wollen wir dafür arbeiten und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.