Entschließungen der Kammerversammlung am 14. November 2009 1 im Wortlaut
Koalitionsvertrag
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein nimmt die Erklärungen zur Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis und fordert die zügige Umsetzung der dort formulierten Absichtserklärungen in Real-Politik. Sie fordert den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein auf, sich aktiv, offensiv und konstruktiv in die vom neuen Bundesgesundheitsminister annoncierte Neustrukturierung des deutschen Gesundheitswesens einzubringen.
Zuweiserentgelte
Die Vergütung von medizinisch notwendigen Leistungen, welche von Ärzten im Rahmen einer Behandlungskette z.B. in der vor- oder nachstationären Behandlung erbracht wird, darf nicht kriminalisiert werden.
Die Kammerversammlung fordert den Verordnungsgeber im Rahmen der GOÄ und die Vertragspartner im Rahmen der GKV auf, sowohl eine klare Regelung als auch eine angemessene Honorierung für Leistungen im Rahmen der prä- und poststationären bzw. der prä- und postoperativen ambulanten Behandlung zu schaffen, die nicht mit dem Verbot der Zuweisung gegen Entgelt kollidiert.
Deprofessionalisierung
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein erteilt Denkmodellen, dem drohenden Ärztemangel durch die Erweiterung von Substitutionsmöglichkeiten ärztlicher Tätigkeit begegnen zu wollen, eine entschiedene Absage. Entsprechende Überlegungen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung werden kategorisch abgelehnt.