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Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten und Leistungsstudien mit In-Vitro-Diagnostika


Antragstellung

Die Antragstellung für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten und Leistungsstudien mit In-Vitro-Diagnostika erfolgt über das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS).

Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem

Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen stellt Checklisten und Hilfestellungen für die Einreichung von klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika zur Verfügung:

  • Checkliste für Antragsunterlagen für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten (MDR)
  • Checkliste für Antragsunterlagen bei Leistungsstudien mit In-vitroDiagnostika (IVDR)
  • Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei PMCF-Studien innerhalb der Zweckbestimmung und ohne invasive oder belastende Verfahren
  • Weitere Empfehlungen für Sponsoren und Antragsteller

Medizinprodukteprüfungen

Tool-Tipp

Es besteht die Möglichkeit zum Beispiel bei Formulierung der Probanden- / Patienteninformationen, Einwilligungserklärungen und ähnlichem die elektronische Erstellungshilfe eTIC zu nutzen.

eTIC – electronic Tool for Informed Consent documents
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)

Gebühren

Die Beratungsgebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

Hinweis

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein keine Unterlagen „Zur Kenntnis“ oder „Zur Information“ oder Ähnlichem entgegennimmt. Vor dem Hintergrund des Arzneimittel- und des Medizinproduktegesetzes geht die Ethik-Kommission vielmehr davon aus, dass Unterlagen vom Antragsteller stets zur Bewertung vorgelegt werden. Dies ist mit einer Gebührenforderung entsprechend der Gebührenordnung der Ärztekammer für eine nachträgliche Änderung verbunden.

Bei Studien, die der Ethik-Kommission gemäß § 15 Berufsordnung vorgelegt werden, sind ebenfalls keine Unterlagen zuzusenden, die lediglich einer Kenntnisnahme dienen sollen.

Die Antragsteller werden bereits im Votum der Ethik-Kommission ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Lediglich Änderungen, die nach dem Willen des Antragstellers bewertet und somit vom Votum der Kommission umfasst werden sollen, sind einzureichen. In diesem Sinne fasst die Ethik-Kommission etwaig zugesandte nachträgliche Änderungen auf und bewertet sie kostenpflichtig. Eine Ausnahme stellen Nachrichten über organisatorische oder administrative Änderungen dar, die zum Beispiel der Kontinuität des Kontaktes zum Antragsteller dienen. Diese verbleiben in der Geschäftsstelle ohne Vorlage bei den Vorsitzenden.

 

Zentrale E-Mail-Adressen der Ethik-Kommission

Neuanträgen und Anträgen zu laufenden Studien: ethikantraege(at)aekno.de

SUSARS: SUSAR(at)aekno.de

sonstige Anfragen: ethik(at)aekno.de

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