Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten und Leistungsstudien mit In-Vitro-Diagnostika
Antragstellung
Die Antragstellung für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten und Leistungsstudien mit In-Vitro-Diagnostika erfolgt über das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS).
Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen stellt Checklisten und Hilfestellungen für die Einreichung von klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika zur Verfügung:
- Checkliste für Antragsunterlagen für klinische Prüfungen mit Medizinprodukten (MDR)
- Checkliste für Antragsunterlagen bei Leistungsstudien mit In-vitroDiagnostika (IVDR)
- Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei PMCF-Studien innerhalb der Zweckbestimmung und ohne invasive oder belastende Verfahren
- Weitere Empfehlungen für Sponsoren und Antragsteller
Tool-Tipp
Es besteht die Möglichkeit zum Beispiel bei Formulierung der Probanden- / Patienteninformationen, Einwilligungserklärungen und ähnlichem die elektronische Erstellungshilfe eTIC zu nutzen.
eTIC – electronic Tool for Informed Consent documents
(Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen)
Gebühren
Die Beratungsgebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.