8. Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Inhaltsübersicht
8. Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Schwerpunkte
- Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
- Gynäkologische Onkologie
- Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
8. Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Definition:
Das Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe umfasst die Erkennung, Vorbeugung, konservative und operative Behandlung sowie Nachsorge von geschlechtsspezifischen Gesundheitsstörungen der Frau einschließlich plastisch-rekonstruktiver Eingriffe, der gynäkologischen Onkologie, Endokrinologie, Fortpflanzungsmedizin, der Betreuung und Überwachung normaler und gestörter Schwangerschaften, Geburten und Wochenbettverläufe sowie der Prä- und Perinatalmedizin.
Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
(Frauenarzt/Frauenärztin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- 6 Monate in einem anderen Gebiet angerechnet werden
- bis zu 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes angerechnet werden
- bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden
80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Gesundheitsberatung einschließlich Stillberatung und den Grundlagen der Ernährungsmedizin, Früherkennung und Vorbeugung
- der konservativen und operativen Behandlung der weiblichen Geschlechtsorgane einschließlich der Brust, der Erkennung und Behandlung von Komplikationen und der Rehabilitation
- der (Früh-)Erkennung sowie den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie einschließlich der Indikationsstellung zur gynäkologischen Strahlenbehandlung und der Nachsorge von gynäkologischen Tumorerkrankungen
- der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
- der Feststellung einer Schwangerschaft, der Mutterschaftsvorsorge, der Erkennung und Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen, Risikoschwangerschaften und der Wochenbettbetreuung
- der Geburtsbetreuung einschließlich Mitwirkung bei Risikogeburten und geburtshilflichen Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade sowie der Versorgung und Betreuung des Neugeborenen einschließlich der Erkennung und Behandlung von Anpassungsstörungen
- der Diagnostik und Therapie der Harn- und postpartalen Analinkontinenz einschließlich des Beckenbodentrainings
- der Indikationsstellung zu plastisch-operativen und rekonstruktiven Eingriffen im Genitalbereich und der Brust
- der Erkennung und Behandlung des prämenstruellen Syndroms
- der hormonellen Regulation des weiblichen Zyklus und der ovariellen Fehlfunktionen einschließlich der Erkennung und Basistherapie der weiblichen Sterilität
- der Familienplanung sowie hormoneller, chemischer, mechanischer und operativer Kontrazeption
- den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
- der Beratung bei Schwangerschaftskonflikten sowie der Indikationsstellung zum Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen einschließlich psychischen Risiken
- der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
- der Prävention der Osteoporose
- der Sexualberatung der Frau und des Paares
- psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen, psychosozialen und psychosexuellen Störungen unter Berücksichtigung der gesellschaftsspezifischen Stellung der Frau und ihrer Partnerschaft
- der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich den Grundlagen zytodiagnostischer Verfahren sowie Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
- der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich Gerinnungsstörungen sowie lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- ante- und intrapartale Cardiotokogramme
- Leitung von normalen Geburten auch mit Versorgung von Dammschnitten und Geburtsverletzungen
- Geburtshilfliche Operationen, z. B. Sektio, Forceps, Vakuum-Extraktion, Entwicklung aus Beckenendlage
- Erstversorgung einschließlich Erstuntersuchung des Neugeborenen
- Lokal- und Regionalanästhesie
- operative Eingriffe
- am äußeren und inneren Genitale und der Brust, z. B. Abrasio, Nachkürettage, diagnostische Exstirpation, Hysteroskopie
- vaginale und abdominelle Operationen, z. B. Hysterektomien einschließlich Deszensus-Operationen, Laparoskopien
- Kolposkopien
- Anfertigung von zytologischen Abstrichpräparaten
- Ultraschalluntersuchungen einschließlich Endosonographie und Dopplersonographie der weiblichen Urogenitalorgane und der Brust sowie der utero-plazento-fetalen Einheit auch im Rahmen der Fehlbildungsdiagnostik
- Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
(Gynäkologischer Endokrinologe und Reproduktionsmediziner/Gynäkologische Endokrinologin und Reprodukti-onsmedizinerin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
- 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung und Behandlung geschlechtsspezifischer endokriner, neuroendokriner und fertilitätsbezogener Funktionen, Dysfunktionen und Erkrankungen sowie von Fehlbildungen des inneren Genitale in der Pubertät, der Adoleszenz, der fortpflanzungsfähigen Phase, dem Klimakterium und der Peri- und Postmenopause
- endoskopischen und mikrochirurgischen Operationsverfahren
- der fertilitätsbezogenen Paarberatung
- der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener endokrin bedingter Alterungsprozesse
- der Erkennung und Beurteilung psychosomatischer Einflüsse auf den Hormonhaushalt, auf die Fertilität und deren Behandlung
- genetisch bedingten Regulations- und Fertilitätsstörungen mit Indikationsstellung zur humangenetischen Beratung
- Erkennung und Behandlung des Androgenhaushaltes, Hirsutismus und des Prolaktinhaushaltes
- den endokrin bedingten Funktions- und Entwicklungsstörungen der weiblichen Brust
- den gynäkologisch-endokrinen Aspekten der Transsexualität
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- assistierte Fertilisationsmethoden einschließlich hormoneller Stimulation, Inseminationen, in-vitro-Fertilisation (IVF), intrazytoplasmatische Spermatozoen-Injektion (ICSI)
- Kryokonservierungsverfahren
- Spermiogramm-Analyse und Ejakulat-Aufbereitungsmethoden und Funktionstests
- Mitwirkung bei größeren fertilitätschirurgischen Eingriffe einschließlich hysteroskopischer und laparoskopischer Verfahren, z. B. bei Endometriose, Tuben- und Ovarchirurgie
Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin besitzen, sind berechtigt, die Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin zu führen.
Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
(Gynäkologischer Onkologe/Gynäkologische Onkologin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
- 6 Monate in Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie angerechnet werden
- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- Erkennung und Behandlung der bösartigen Erkrankungen des weiblichen Genitale und der Brust
- der Schwerpunktkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil der Weiterbildung
- molekularbiologischen onkogenetischen immunmodulatorischen, supportiven und palliativen Verfahren
- organ- und fertilitätserhaltenden Verfahren
- radikalen Behandlungsverfahren
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- morphologisch-funktionelle (z. B. Ultraschall, Endoskopie) und invasive (z. B. Punktion, Biopsie) Verfahren der Genitalorgane und Brust
- organerhaltende und radikale Krebsoperationen am Genitale (z. B. Debulking-OP, Wertheim-OP, Vulvektomie, Lymphadenektomie inguinal, pelvin, paraaortal, Exenteration)
- organerhaltende und radikale Krebsoperationen an der Mamma
- rekonstruktive Eingriffe am Genitale, den Bauchdecken und der Brust im Zusammenhang mit onkologischen Behandlungen
- zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen des Schwerpunktes einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
- Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung
- gynäkologische Strahlen-Kontakt-Therapie
- psychoonkologische Betreuung, Rehabilitation und Begutachtung
- spezielle Rezidivdiagnostik und -Behandlung
- Tumornachsorge
Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
(Geburtshelfer und Perinatalmediziner/Geburtshelferin und Perinatalmedizinerin)
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.
Weiterbildungszeit:
36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können
- 6 Monate Weiterbildung in Humangenetik oder Neonatologie angerechnet werden
- bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
- bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
- der Erkennung und Behandlung maternaler und fetaler Erkrankungen höheren Schwierigkeitsgrades einschließlich invasiver und operativer Maßnahmen und der Erstversorgung des gefährdeten Neugeborenen
- der Erkennung fetomaternaler Risiken
- der Erkennung und Behandlung von fetalen Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen
- der Betreuung der Risikoschwangerschaft und Leitung der Risikogeburt
- der Beratung der Patientin bzw. des Paares bei gezielten pränataldiagnostischen Fragestellungen sowie weiterführende Diagnostik
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:
- Ultraschalluntersuchungen einschließlich Dopplersonographien des Fetus und seiner Gefäße sowie fetale Echokardiographie
- Überwachung bei erhöhtem Risiko zur differenzierten Zustandsdiagnostik des Feten
- Leitung von Risikogeburten und geburtshilflichen Notfallsituationen einschließlich Notfallmaßnahmen und Wiederbelebung beim Neugeborenen
- invasive prä- und perinatale Eingriffe, z. B. Amniozentesen, Chorionzottenbiopsien, Nabelschnurpunktionen, Punktionen aus fetalen Körperhöhlen, Amniondraingen
- operative Entbindungen bei Risikoschwangerschaften einschließlich Beckenendlagenentwicklung, Versorgung komplizierter Geburtsverletzungen, Resectiones und Entwicklung von Mehrlingen
Übergangsbestimmungen:
Kammerangehörige, die die Fakultative Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin besitzen, sind berechtigt, die Schwerpunktbezeichnung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin zu führen.