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23. Gebiet Pathologie


Inhaltsübersicht

23. Pathologie (Basisweiterbildung)

23.1 Neuropathologie

23.2 Pathologie


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23. Pathologie

Richtlinien
Das Logbuch zur Basisweiterbildung ist bei der jeweiligen Facharztbezeichnung intergriert.

Definition:

Das Gebiet Pathologie umfasst die Erkennung von Krankheiten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen durch die morphologiebezogene Beurteilung von Untersuchungsgut oder durch Obduktion und dient damit zugleich der Beratung und Unterstützung der in der Behandlung tätigen Ärzte.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Pathologie ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 23.1 und 23.2 nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 23.1 und 23.2
Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen Körperregionen
  • der Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Untersuchungen und epikritischer Auswertungen
  • der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme morphologischen Materials für die histologische und zytologische Untersuchung einschließlich der Methoden der technischen Bearbeitung und Färbung
  • der Aufbereitung und Befundung histologischer und zytologischer Präparate einschließlich bioptischer Schnellschnittuntersuchungen
  • den speziellen Methoden der morphologischen Diagnostik einschließlich der Immunhistochemie, der Morphometrie, der Molekularpathologie, z. B. Nukleinsäure- und Proteinuntersuchungen und der Zytogenetik
  • der Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Untersuchungen
  • der fotografischen Dokumentation
  • der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, der Überwachung des Krankheitsverlaufes und Bewertung therapeutischer Maßnahmen einschließlich der Durchführung von klinisch-pathologischen Konferenzen

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23.1 Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie

(Neuropathologe/Neuropathologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung die Erlangung der Facharztkompetenz Neuropa-thologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und

48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Neuropathologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

  • 12 Monate in Neurochirurgie, Neurologie, Neuropädiatrie, Neuroradiologie und/oder Psychiatrie und Psychotherapie angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Obduktionstätigkeit insbesondere von Gehirnen, Rückenmarkspräparaten, Spinalganglien, peripheren Nervenanteilen und Skelettmuskulatur
  • der Aufbereitung und diagnostischen Auswertung neurohistologischer, histochemischer, elektronenmikroskopischer, neurozytologischer und molekularbiologischer Präparate
  • der molekularen Neuropathologie
  • der klinisch-experimentellen oder vergleichenden Anatomie und Pathologie des Nervensystems

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Obduktionen des Zentralnervensystems einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertungen und Dokumentation
  • histopathologische, insbesondere neurohistologische Untersuchung einschließlich Schnellschnittuntersuchungen
  • Liquorzytologie
  • neuromorphologische Diagnostik mittels z. B. Histochemie, Elektronenmikroskopie, Gewebekultur
  • molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und RNA-Analysen

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23.2 Facharzt/Fachärztin für Pathologie

(Pathologe/Pathologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung im Gebiet die Erlangung der Facharztkompetenz Pathologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und

48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu

  • 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Obduktionstätigkeit einschließlich spezieller Präparations- und Nachweismethoden der makroskopischen und mikroskopischen Diagnostik
  • der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konservierung von Leichen
  • der diagnostischen Histopathologie aus verschiedenen Gebieten der Medizin
  • der diagnostischen Zytopathologie
  • der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung
  • der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertung und Dokumentation
  • histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin einschließlich Dermatohistologie sowie Schnellschnittuntersuchungen
  • zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin einschließlich gynäkologischer Exfoliativzytologie
  • molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und RNA-Analysen