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13. Gebiet Innere Medizin


Gebiet 13: Innere Medizin (WBO

 

Inhaltsübersicht

13. Innere Medizin (Basisweiterbildung)

13.1 Innere Medizin

13.2 Innere Medizin und Angiologie

13.3 Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie

13.4 Innere Medizin und Gastroenterologie

13.5 Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie

13.6 Innere Medizin und Kardiologie

13.7 Innere Medizin und Nephrologie

13.8 Innere Medizin und Pneumologie

13.9 Innere Medizin und Rheumatologie

Übergangsbestimmungen


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13. Gebiet Innere Medizin

Richtlinien
Das Logbuch zur Basisweiterbildung ist bei der jeweiligen Facharztbezeichnung intergriert.

Definition:

Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge der Gesundheitsstörungen und Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des Gefäßsystems, des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, des Immunsystems, des Stütz- und Bindegewebes, der Infektionskrankheiten und Vergiftungen sowie der soliden Tumore und der hämatologischen Neoplasien. Das Gebiet umfasst auch die Gesundheitsförderung und die Betreuung unter Berücksichtigung der somatischen, psychischen und sozialen Wechselwirkungen und die interdisziplinäre Koordination der an der gesundheitlichen Betreuung beteiligten Personen und Institutionen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.9 nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.9
Weiterbildungszeit:

36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin bei einem Befugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Gesundheitsberatung, der Früherkennung von Gesundheitsstörungen einschließlich Gewalt- und Suchtprävention, der Prävention, der Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen sowie der Nachsorge
  • der Erkennung und Behandlung von nichtinfektiösen, infektiösen, toxischen und neoplastischen sowie von allergischen, immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen und degenerativen Erkrankungen auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Erkrankungen im höheren Lebensalter
  • den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie
  • der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
  • der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild
  • geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen im Alter einschließlich der Pharmakotherapie im Alter
  • psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen einschließlich der Krisenintervention sowie der Grundzüge der Beratung und Führung Suchtkranker
  • Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
  • ernährungsbedingten Gesundheitsstörungen einschließlich diätetischer Behandlung sowie Beratung und Schulung
  • Durchführung und Dokumentation von Diabetikerbehandlungen
  • den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
  • der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie
  • der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung
  • der Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie der Pflegebedürftigkeit
  • der intensivmedizinischen Basisvorsorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Elektrokardiogramm
  • Ergometrie
  • Langzeit-EKG
  • Langzeitblutdruckmessung
  • spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion
  • Ultraschalluntersuchungen des Abdomens und Retroperitoneums einschließlich Urogenitalorgane
  • Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse
  • Doppler-Sonographien der Extremitäten versorgenden und der extrakraniellen Hirn versorgenden Gefäße
  • Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial
  • Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung
  • Proktoskopie

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13.1 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin

(Internist / Internistin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 24 Monate stationäre Weiterbildung in Innerer Medizin, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

oder

  • 24 Monate stationäre Weiterbildung in den Facharztkompetenzen 13.1 bis 13.9 in mindestens 2 verschiedenen Facharztkompetenzen, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Vorbeugung, Erkennung, Beratung und Behandlung bei auftretenden Gesundheitsstörungen und Erkrankungen der inneren Organe
  • der Erkennung und konservativen Behandlung der Gefäßkrankheiten einschließlich Arterien, Kapillaren, Venen und Lymphgefäße und deren Rehabilitation
  • der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Stoffwechselleiden einschließlich des metabolischen Syndroms und anderer Diabetes-assoziierter Erkrankungen
  • der Erkennung und Behandlung der Krankheiten der Verdauungsorgane einschließlich deren Infektion, z. B. Virushepatitis, bakterielle Infektionen des Intestinaltraktes
  • der Erkennung und Behandlung maligner und nicht maligner Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des lymphatischen Systems
  • der Erkennung und Behandlung von soliden Tumoren der Erkennung sowie konservativen Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße, des Perikards
  • der Erkennung und konservativen Behandlung der akuten und chronischen Nieren- und renalen Hochdruckerkrankungen sowie deren Folgeerkrankungen
  • der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lunge, der Atemwege, des Mediastinums, der Pleura einschließlich schlafbezogener Atemstörungen sowie der extrapulmonalen Manifestation pulmonaler Erkrankungen
  • der Erkennung und konservativen Behandlung der rheumatischen Erkrankungen einschließlich der entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen wie Kollagenosen, der Vaskulitiden, der entzündlichen Muskelerkrankungen und Osteopathien
  • der interdisziplinären Zusammenarbeit insbesondere bei multimorbiden Patienten mit inneren Erkrankungen
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Maßnahmen
  • den gebietsbezogenen Infektionskrankheiten einschließlich der Tuberkulose
  • der gebietsbezogenen Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich enteraler und parenteraler Ernährung
  • der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Altersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters und deren Therapie
  • den geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen
  • der Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten einschließlich palliativmedizinischer Maßnahmen
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

  • Echokardiographien sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens und der herznahen Gefäße
  • Mitwirkung bei Bronchoskopien einschließlich broncho-alveolärer Lavage
  • Ösophago-Gastro-Duodenoskopien einschließlich interventioneller Notfall-Maßnahmen und perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)
  • untere Intestinoskopien einschließlich endoskopischer Blutstillung, davon
    • Proktoskopien
  • Therapie vital bedrohlicher Zustände, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung bedrohter Vitalfunktionen mit den Methoden der Notfall- und Intensivmedizin einschließlich Intubation, Beatmungsbehandlung sowie Entwöhnung von der Beatmung einschließlich nichtinvasiver Beatmungstechniken, hämodynamisches Monitoring, Schockbehandlung, Schaffung zentraler Zugänge, Defibrillation, Schrittmacherbehandlung
  • Selbstständige Durchführung von Punktionen, z. B. an  Blase, Pleura, Bauchhöhle, Liquorraum, Leber, Knochenmark einschließlich Knochenstanzen

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 13.2 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie

(Angiologe / Angiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Angiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 36 Monate Weiterbildung in Angiologie, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    • können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Erkennung, konservativen Behandlung der Gefäßkrankheiten einschließlich Arterien, Kapillaren, Venen und Lymphgefäße und interventionellen Eingriffen und der Rehabilitation
  • der physikalischen und medikamentösen Therapie einschließlich hämodiluierender und thrombolytischer Verfahren
  • der lokalen Behandlung ischämisch und venös bedingter Gewebedefekte
  • der Behandlung peripherer Lymphgefäßkrankheiten
  • Mitwirkung und Beurteilung therapeutischer Katheterinterventionen, z. B. Intraarterielle Lyse, PTA, Stentimplantationen, Atherektomie, interventionelle Trombembolektomie, Brachytherapie
  • der Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiographien (Arteriographie, Phlebographie)
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu operativen Eingriffen an den Gefäßen, der präoperativen Abklärung und der postoperativen Nachbetreuung
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • den invasiven und nichtinvasiven Funktionsuntersuchungen einschließlich
    • Messungen des systolischen Blutdruckes peripherer Arterien
    • Oszillographien/Rheographien
    • Kapillaroskopien
    • transcutanen Sauerstoffdruckmessungen
    • Venenverschlussplethysmographien
    • Phlebodynamometrien
    • rheologische Untersuchungsmethoden
    • ergometrische Verfahren zur Gehstreckenbestimmung
  • Doppler-/Duplex-Untersuchungen der
    • Extremitäten versorgenden Arterien,
    • Extremitäten versorgenden Venen,
    • abdominellen und retroperitonealen Gefäße,
    • extrakraniellen hinzuführenden Gefäße,
    • intrakraniellen Gefäße
  • Sklerosierung oberflächlicher Varizen

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13.3 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie

(Endokrinologe und Diabetologe / Endokrinologin und Diabetologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 36 Monate Weiterbildung in Endokrinologie und Diabetologie, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    • können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung endokriner Erkrankungen der hormonbildenden Drüsen
    • des endokrinen Pankreas, insbesondere des Diabetes mellitus gemäß Zusatz-Weiterbildung,
    • sämtlicher hormonbildender, orthotop oder heterotop gelegener Drüsen, Tumoren oder paraneoplastischer Hormonproduktionsstellen
  • der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Stoffwechselleiden einschließlich des metabolischen Syndroms
  • Diabetes-assoziierten Erkrankungen wie arterielle Hypertonie, koronare Herzerkrankung, Fettstoffwechselstörung
  • der Behandlung der sekundären Diabetesformen und des Diabetes mellitus in der Gravidität
  • der Früherkennung, Behandlung und Vorbeugung von Diabeteskomplikationen einschließlich des diabetischen Fußsyndroms
  • der Insulinbehandlung einschließlich der Insulinpumpenbehandlung
  • der Ernährungsberatung und Diätetik bei Stoffwechsel- und endokrinen Erkrankungen
  • der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Einordnung der Laboruntersuchungen von Hormon-, Diabetes- und stoffwechselspezifischen Parametern einschließlich deren Vorstufen, Abbauprodukten sowie Antikörpern
  • der Erkennung und Behandlung andrologischer Krankheitsbilder
  • strukturierten Schulungskursen für Typ 1- und Typ 2-Diabetiker mit und ohne Komplikationen, für schwangere Diabetikerinnen sowie Schulungen zur Hypoglykämiewahrnehmung
  • der Berufswahl- und Familienberatung bei endokrinen Erkrankungen
  • der Indikationsstellung und Bewertung nuklearmedizinischer in-vivo-Untersuchungen endokriner Organe
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Ultraschalluntersuchungen einschließlich Duplex-Sonographien an endokrinen Organen sowie Feinnadelpunktionen
  • endokrinologische Labordiagnostik
  • Osteodensitometrie
  • Belastungsteste einschließlich Stimulations- und Suppressionsteste

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13.4 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie

(Gastroenterologe / Gastroenterologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Gastroenterologie nach Ab-leistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 36 Monate Weiterbildung in Gastroenterologie, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    • können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Erkennung und Behandlung der Krankheiten der Verdauungsorgane einschließlich Leber und Pankreas sowie der facharztbezogenen Infektionskrankheiten, z. B. Virushepatitis, bakterielle Infektionen des Intestinaltraktes
  • der Endoskopie einschließlich interventioneller Verfahren
  • der Ernährungsberatung und Diätetik bei Erkrankungen der Verdauungsorgane einschließlich enteraler und parenteraler Ernährung
  • der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil der Weiterbildung
  • der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
  • der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Verfahren, z. B. radiologische und kombiniert radiologisch-endoskopische Verfahren wie transjuguläre Leberpunktion, transjugulärer portosystemischer Shunt (TIPSS), perkutane transhepatische Cholangiographie (PTC) und Drainage (PTD), PTD im Rendez-vouz-Verfahren mit ERCP und bei endosonographischen Untersuchungen des Verdauungstraktes
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
  • der Erkennung und konservativen Behandlung proktologischer Erkrankungen und der Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • abdominelle Sonographien einschließlich der Duplex-Sonographien der abdominellen und retroperitonealen Gefäße sowie sonographischer Interventionen
  • Ösophago-Gastro-Duodenoskopie einschließlich interventioneller Maßnahmen, z. B. Blutstillung, Varizenbehandlung, perkutane-endoskopische Gastrostomie, Mukosaresektion, Dilatationen und Bougierungen, thermische und andere ablative Verfahren
  • endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie einschließlich Papillotomie, Steinextraktionen und Endoprothesenimplantation sowie radiologischer Interpretation
  • Intestinoskopie
  • Koloskopie einschließlich koloskopischer Polypektomie
  • Prokto-/Rekto-/Sigmoidoskopie einschließlich therapeutischer Eingriffe
  • interventionelle Maßnahmen im oberen und unteren Verdauungstrakt einschließlich endoskopische Blutstillung, Varizentherapie, Thermo- und Laserkoagulation, Stent- und Endoprothesenimplantation, Polypektomie
  • Mitwirkung bei Laparoskopien einschließlich Minilaparoskopien
  • abdominelle Punktionen einschließlich Leberpunktionen
  • manometrische Untersuchungen des oberen und unteren Verdauungstraktes
  • Funktionsprüfungen, z. B. Langzeit-pH-Metrie des Ösophagus, H2-Atemteste, C13-Atemteste
  • zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
  • Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung

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13.5 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie

(Hämatologe und Onkologe / Hämatologin und Onkologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 36 Monate Weiterbildung in Hämatologie und Onkologie, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    • 6 Monate in einem hämatologisch-onkologischen Labor
    • können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Epidemiologie, Prophylaxe und Prognosebeurteilung maligner Erkrankungen
  • der Erkennung, Behandlung und Stadieneinteilung der Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des lymphatischen Systems einschließlich der hämatologischen Neoplasien, der soliden Tumoren, humoraler und zellulärer Immundefekte, angeborener und erworbener hämorrhagischer Diathesen und Hyperkoagulopathien sowie der systemischen chemotherapeutischen Behandlung
  • der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Bewertung spezieller Laboruntersuchungen einschließlich Funktionsprüfungen des peripheren Blutes, des Knochenmarks, anderer Körperflüssigkeiten sowie zytologischer Feinnadelaspirate
  • hämostaseologischen Untersuchungen und Beratungen einschließlich der Beurteilung der Blutungs- und Thromboemboliegefährdung
  • der zytostatischen, immunmodulatorischen, supportiven und palliativen Behandlung bei soliden Tumorerkrankungen und hämatologischen Neoplasien einschließlich der Hochdosistherapie sowie der Durchführung und Überwachung von zellulären und immunologischen Therapieverfahren
  • der Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich enteraler und parenteraler Ernährung
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren sowie deren prognostischer Beurteilung
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • morphologische, zytochemische und immunologische Zelldifferenzierung und Zellzählung
  • hämatologisch-onkologische Labordiagnostik
  • mikroskopische Untersuchung eines Präparates nach differenzierender Färbung einschließlich des Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräparates des Knochenmarks
  • koagulometrische, amidolytische und immunologische Analyseverfahren
  • Globalteste der Blutgerinnung und zur Kontrolle des Fibrinolysesystems sowie Einzelfaktorbestimmungen
  • sonographische Untersuchungen bei hämatologisch-onkologischen Erkrankungen
  • Durchführung von Punktionen von Pleura, Liquor, Lymphknoten, Haut, Knochenmark und Knochenmarkstanzen

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13.6 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie

(Kardiologe / Kardiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Kardiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 36 Monate Weiterbildung in Kardiologie, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    • können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Erkennung sowie konservativen und interventionellen Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße, des Perikards
  • Beratung und Führung von Herz- Kreislaufpatienten in der Rehabilitation sowie ihre sozialmedizinische Beur-teilung hinsichtlich beruflicher Belastbarkeit
  • der Durchführung und Beurteilung diagnostischer Herzkatheteruntersuchungen
  • therapeutischen Koronarinterventionen (z. B. PTCA, Stentimplantationen, Rotablation)
  • der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronarangiographien
  • der Beurteilung von Valvuloplastien
  • interventionellen Therapien von erworbenen und kongenitalen Erkrankungen des Herzens und der herznahen Gefäße
  • der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen Diagnostik und Therapie einschließlich Defibrillation
  • der Schrittmachertherapie und -nachsorge
  • der Indikationsstellung und Nachsorge von Kardioverter-Defibrillatoren und Ablationen zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen
  • der interdisziplinären Indikationsstellung und Beurteilung nuklearmedizinischer Untersuchungen sowie chirurgischer Behandlungsverfahren
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie und Echokontrastuntersuchung sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens, der herznahen Venen
  • transoesophageale Echokardiographie
  • Rechtsherzkatheteruntersuchungen gegebenenfalls einschließlich Belastung
  • Spiro-Ergometrie
  • Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazugehörigen Linksherz- Angiokardiographien und Koronarangiographien
  • Langzeituntersuchungsverfahren, z. B. ST-Segmentanalysen, Herzfrequenzvariabilität, Spätpotentiale
  • Applikation von Schrittmachersonden
  • Schrittmacherkontrollen
  • Kontrollen von internen Cardiovertern bzw. Defibrillatoren (ICD)

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13.7 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie

(Nephrologe / Nephrologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Nephrologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 36 Monate Weiterbildung in Nephrologie, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    • 6 Monate in der Dialyse
    • können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Erkennung und konservativen Behandlung der akuten und chronischen Nieren- und renalen Hochdruckerkrankungen sowie deren Folgeerkrankungen
  • der Betreuung von Patienten mit Nierenersatztherapie
  • den Dialyseverfahren und analogen Verfahren bei akutem Nierenversagen und chronischer Niereninsuffizienz sowie bei gestörter Plasmaproteinzusammensetzung und Vergiftungen einschließlich extrakorporale E-liminationsverfahren und Peritonealdialyse
  • der Indikationsstellung und Mitwirkung bei Nierenbiopsien sowie Einordnung des Befundes in das Krankheitsbild
  • der Diagnostik und Therapie von Kollagenosen und Vaskulitiden mit Nierenbeteiligung in interdisziplinärer Zusammenarbeit
  • der Indikationsstellung zu interventionellen Eingriffen bei Nierenarterienstenose und Störungen des Harnabflusses einschließlich Nierensteinen
  • der interdisziplinären Indikationsstellung nuklearmedizinischer Untersuchungen sowie chirurgischer und strahlentherapeutischer Behandlungsverfahren einschließlich Nierentransplantation
  • der Betreuung von Patienten vor und nach Nierentransplantation
  • der Ernährungsberatung und Diätetik bei Nierenerkrankungen
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Hämodialysen oder analoge Verfahren
  • Doppler-/Duplex-Untersuchungen der Nierengefäße einschließlich bei Transplantatnieren
  • Mikroskopien des Urins einschließlich Quantifizierung und Differenzierung der Zellen

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13.8 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie

(Pneumologe / Pneumologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Pneumologie nach Ableis-tung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 36 Monate Weiterbildung in Pneumologie, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    • können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Erkennung und Behandlung der Erkrankungen der Lunge, der Atemwege, der Pulmonalgefäße, des Mediastinums, der Pleura, der Thoraxwand und Atemmuskulatur sowie der extrapulmonalen Manifestationen pulmonaler Erkrankungen
  • der Erkennung und Behandlung der akuten und chronischen respiratorischen Insuffizienz
  • den Krankheiten durch inhalative Traumen und Umwelt-Noxen sowie durch Arbeitsplatzeinflüsse
  • den Grundlagen schlafbezogener Atmungsstörungen
  • der Facharztkompetenz bezogenen Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie als integraler Bestandteil der Weiterbildung
  • der Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung der zytostatischen, immunmodulatorischen, antihormonellen sowie supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen des Schwerpunkts einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
  • den heriditären Erkrankungen der Atmungsorgane
  • den infektiologischen Erkrankungen der Atmungsorgane einschließlich Tuberkulose
  • der Erkennung und Behandlung gebietsbezogener allergischer Erkrankungen
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
  • Tabakentwöhnung und nichtmedikamentösen Therapiemaßnahmen wie Patientenschulung und medizini-scher Trainingstherapie
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • sonographische Diagnostik von Lunge, Pleura und Thoraxwandstrukturen, des rechten Herzens und des Lungenkreislaufes sowie transoesophageale Untersuchungen des Mediastinums und transbronchiale Untersuchungen der Lunge
  • flexible Bronchoskopie einschließlich broncho-alveolärer Lavage sowie sämtliche Biopsietechniken
  • Pleuradrainage und Pleurodese sowie Durchführung von perthorakalen Punktionen von Lunge oder pulmonalen Raumforderungen
  • Mitwirkung bei Thorakoskopien und bei Bronchoskopien mit starrem Instrumentarium bei interventionellen Verfahren
  • Funktionsuntersuchungen der Atmungsorgane, wie
    • GanzkörperplethysmographienBestimmungen des CO-Transfer-Faktors
    • Untersuchungen von Atempump-Funktion und Atemmechanik
    • Unspezifische Hyperreagibilitätstestung der unteren Atemwege
  • Blutgase und Säure-Basen-Haushalt im arteriellen Blut
  • Belastungsuntersuchungen einschließlich Spiro-Ergometrie
  • unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner, intrakutaner und inhalativer Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes
  • Hyposensibilisierung
  • Mitwirkung bei Untersuchungen des Lungenkreislaufs einschließlich Rechtsherzkatheter
  • Inhalationstherapie
  • Sauerstofflangzeittherapie und Beatmungstherapie einschließlich der Heimbeatmung
  • zytostatische, immunmodulatorische, antihormonelle sowie supportive Therapiezyklen bei soliden Tumorerkrankungen der Facharztkompetenz einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen
  • Chemotherapiezyklen einschließlich nachfolgender Überwachung

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13.9 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie

(Rheumatologe / Rheumatologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Rheumatologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin

und

  • 36 Monate Weiterbildung in Rheumatologie, davon
    • 6 Monate internistische Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    • können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • den Inhalten der Basisweiterbildung
  • der Erkennung und konservativen Behandlung der rheumatischen Erkrankungen und Osteopathien sowie insbesondere der immunsuppressiven und -modulatorischen medikamentösen Therapie entzündlich-rheumatischer Systemerkrankungen wie den Kollagenosen, den Vaskulitiden, den entzündlichen Muskelerkrankungen, den chronischen Arthritiden und Spondyloarthropathien und der speziellen Schmerztherapie rheumatischer Erkrankungen
  • der Verordnung und Funktionsüberprüfung von Orthesen und Hilfsmitteln bei rheumatischen Erkrankungen
  • der Indikationsstellung radiologischer Untersuchungen und Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
  • der Indikationsstellung, Methodik, Durchführung und Einordnung der Laboruntersuchungen von immunologischen Parametern in das Krankheitsbild
  • der interdisziplinären Indikationsstellung zu chirurgischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
  • der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Sonographien des Bewegungsapparates einschließlich Arthrosonographien
  • lokale und intraartikuläre Punktionen und Injektionsbehandlungen
  • mikroskopische Differenzierung eines Ausstrichs, Tupf- und Quetschpräpartes von Organpunktaten einschließlich Untersuchung nach differenzierender Färbung und Zellzählung
  • rheumatologisch-immunologische Labordiagnostik einschließlich Synovialanalyse
  • Kapillarmikroskopie
  • Osteodensitometrie

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Übergangsbestimmungen für das Gebiet Innere Medizin anstelle von § 20 Abs. 8, der keine Anwendung findet

  1. Kammerangehörige, die bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung eine Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin sowie deren Schwerpunkten begonnen haben, können diese nach den Bestimmungen der bisherigen Weiterbildungsordnung innerhalb einer Frist von 7 Jahren abschließen.
  2. Kammerangehörige, die eine Schwerpunktbezeichnung im Gebiet Innere Medizin besitzen, sind berechtigt, stattdessen die entsprechende Facharztbezeichnung nach dieser Weiterbildungsordnung zu führen.
  3. Soweit keine anderweitigen Fristen genannt sind, findet § 20 Abs. 4 bis 7 Anwendung.
  4. Kammerangehörige, die auf der Basis der bisherigen Weiterbildungsordnung die Facharztkompetenz Innere und Allgemeinmedizin erworben haben, dürfen aufgrund der EU-Vorgaben nur die Facharztbezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ führen.