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Gutachten und Dokumentationen bei der Prüfung


WBO 2020: 2 Gutachten sind am Prüfungstag mitzubringen


Nach der neuen Weiterbildungsordnung 2020 sind Kenntnisse in den „Grundlagen ärztlicher Begutachtung“ zu erwerben. In einigen Gebieten stehen darüber hinaus spezielle Gutachten zum Teil inklusive Richtzahlen, die zu erstellen und vom Weiterbilder im Logbuch zu bestätigen sind.

Die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein hat entschieden, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller am Prüfungstag zwei Gutachten (echte oder Lehrgutachten) mitzubringen hat. Damit soll der Prüfling darlegen, dass die Kenntnisse über die Grundlagen medizinischer Begutachtung erworben wurden. Dies gilt für den Erwerb des ersten Facharztes.

  • Allgemeines

    Kenntnisse und Erfahrungen in der Begutachtung müssen nachvollziehbar erworben werden. Dies soll überwiegend während der Weiterbildung zum Facharzt oder in den Schwerpunkten erfolgen. Je nach Fachgebiet sind deshalb bei dem Prüfungstermin die unten genannte Anzahl von Gutachten oder Dokumentationen vorzulegen. Dies wird der Kandidatin / dem Kandidaten auch im Ladungsschreiben mitgeteilt. Ein Gutachten kann auch aus einem anderen Gebiet stammen, sofern die Weiterbildung in dieser Facharztkompetenz anrechenbar ist und die Richtlinie des Gebietes keine speziellen Gutachten vorschreibt.

    Die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein hat 2011 beschlossen, dass für die Zusatz-Weiterbildungen keine Gutachten / Dokumentationen mehr vorgelegt werden müssen, sofern dies nicht in den Richtlinien explizit festgelegt ist. Für die Weiterbildungskommission stehen die Weiterbilder in der Pflicht, die Weiterzubildenden intensiv in dem Thema "Gutachten" des jeweiligen Bereichs zu unterstützen und weiterzubilden.

    Ärztliche Stellungnahmen zu bariatischen Operationen und sogenannten Vergewaltigungsgutachten werden von den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse nicht anerkannt.

    Sie weist in diesem Zusammenhang auch auf das Kammerzertifikat "Ärztliche Begutachtung" hin. Diese Kursweiterbildung kann dazu genutzt werden, sich intensiver mit der Thematik der Gutachtenerstellung auseinanderzusetzen. Das Curriculum spiegelt auch die zu erwerbenden Kenntnisse und Erfahrungen wieder. Während dieser Fortbildung erstellte Gutachten werden grundsätzlich anerkannt.

    Die Gutachten sind grundsätzlich vom Ersteller und dem Weiterbilder zu unterzeichnen.

    Curriculäre Fortbildung: "Grundlagen der medizinischen Begutachtung"

    Abschnitt A - Paragraphenteil der Weiterbildungsordnung 2020

  • Gutachtentypen
    Gutachtentypen
    In der gesetzlichen RentenversicherungFunktionsgutachten
    In der gesetzlichen UnfallversicherungKausalitätsgutachten
    Im sozialen EntschädigungsrechtZusammenhangsgutachten
    Im SchwerbehindertenrechtFinalitätsgutachten
  • Gliederung und Aufbau eines Gutachtens
    • Nennung des Auftraggebers
    • Wiedergabe des Beweisbeschlusses
    • Aufzählung der herangezogenen Akten und sonstigen Unterlagen
    • Aktenvorgeschichte: chronologisch, keine langatmigen Wiederholungen
    • Eigene Vorgeschichte: Chronologie seit der letzten Begutachtung, falls Voruntersuchungen vorliegen; gegenwärtige Beschwerden und Klagen; Sozialvorgeschichte
    • Körperlicher Befund, auch unter Berücksichtigung der Psyche
    • Technische Befunde: Nur soweit in Beziehung zu Gutachtenauftrag und vorgebrachten Klagen
    • Diskussion der Diagnosen
    • Diskussion des zeitlichen Zusammenhangs
    • Diskussion des Kausalzusammenhangs
    • Diskussion der Minderung der Erwerbsunfähigkeit
    • Diskussion der objektiven Leistungseinschränkungen
    • Zusammenfassende Beantwortung des Beweisbeschlusses
    • Literaturangaben
  • WBO 2012: Anzahl der Gutachten, die bei der Prüfung vorgelegt werden müssen
    Anzahl der Gutachten, die bei der Prüfung vorgelegt werden müssen
    Facharzt- SchwerpunktbezeichnungWBO2012
    Allgemeinmedizin2
    Anästhesiologie2
    Anatomie-
    Arbeitsmedizin2
    Augenheilkunde1
    Biochemie-
    Chirurgie1
    Herzchirurgie1
    Kinderchirurgie2
    Plastische und Ästhetische Chirurgie10
    Gefäßchirurgie1
    Orthopädie und Unfallchirurgie10
    Thoraxchirurgie2
    Viszeralchirurgie1
    Frauenheilkunde und Geburtshilfe1
    Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin1
    Gynäkologische Onkologie5
    Spezielle Geburts- und Perinatalmedizin1
    Hals-Nasen-Ohrenheilkunde1
    Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen1
    Haut- und Geschlechtskrankheiten1
    Humangenetik20
    Hygiene und Umweltmedizin10
    Innere Medizin2
    Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)-
    Innere Medizin und Angiologie2
    Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie2
    Innere Medizin und Gastroenterologie2
    Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie2
    Innere Medizin und Kardiologie2
    Innere Medizin und Nephrologie2
    Innere Medizin und Pneumologie2
    Innere Medizin und Rheumatologie2
    Kinder- und Jugendmedizin2
    Kinderkardiologie1
    Neonatologie1
    Kinder-Hämatologie und -Onkologie1
    Neuropädiatrie1
    Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie5
    Laboratoriumsmedizin5
    Mikrobiologie, Virologie- und Infektionsepidemiologie2
    MKG2
    Neurochirurgie2
    Neurologie5
    Nuklearmedizin2
    Öffentliches Gesundheitswesen5
    Neuropathologie2
    Pathologie2
    Klinische Pharmakologie5
    Pharmakologie und Toxikologie5
    Physikalische und Rehabilitative Medizin10
    Physiologie-
    Psychiatrie und Psychotherapie7
    Forensische Psychiatrie10
    Psychosomatische Medizin und Psychotherapie2
    Radiologie2
    Kinderradiologie2
    Neuroradiologie2
    Rechtsmedizin20
    Strahlentherapie2
    Transfusionsmedizin1
    Urologie2