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Merkblatt für den Erwerb des Fortbildungszertifikates


Gültig ab dem 1. März 2005

Antragsadresse:
Ärztekammer Nordrhein
Weiterbildungsabteilung
Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
 


 

Für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein


Erforderlich ist der Nachweis von 250 zertifizierten Fortbildungseinheiten (Punkte, Credits, CME Kredits u.a.) innerhalb von fünf Jahren.

Der persönlich anrechnungsfähige Zeitraum ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen:

  • bei Vertragsärzten sowie ermächtigten Ärzten im Krankenhaus ist dies § 95d SGB V
  • für im Krankenhaus tätige Fachärzte ist dies § 137 SGB V

Bei der Auswahl der Fortbildungsveranstaltungen sind sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Themen zu berücksichtigen.
 

Bewertungskriterien

Kategorie A:Vortrag und Diskussion

1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit

1 Zusatz ● bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Fortbildungsmaßnahme

Kategorie B:Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von anderen Kategorien erfasst werden.3 ● pro ½ Tag
6 ● pro Tag
Kategorie C:

Fortbildungen mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung eines jeden einzelnen Teilnehmers.
zum Beispiel

  • Workshop,
  • Qualitätszirkel,
  • Kleingruppenarbeit,
  • Arbeitsgruppen,
  • Peer Review,
  • Fallkonferenzen,
  • Literaturkonferenzen,
  • Balintgruppen,
  • Supervision,
  • praktische Übungen

1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
1 Zusatz ● pro Veranstaltung bis
4 Stunden
maximal 2 ● zusätzlich pro Tag
1 ● zusätzlich bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pr Fortbildungsmaßnahme

Kategorie D:Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestandener Lernerfolgskontrolle
Kategorie E:Selbststudium durch Fachliteratur und Fachbücher sowie Lehrmittelmaximal 50 ● in 5 Jahren
Kategorie F:

Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
- Autoren

- Referenten / Qualitätszirkelmoderatoren pro Beitrag, Poster, Vortrag


5 ● pro Wissenschaftlicher Veröffentlichung

1 ● pro Beitrag / Poster / Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer

Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 50 ● in 5 Jahren.

Kategorie G:Hospitationen1 ● pro Stunde
maximal 8 ● pro Tag
Kategorie H:

Curriculär vermittelte Inhalte, zum Beispiel in Form

  • curriculärer Fortbildungsmaßnahmen,
  • Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind,
  • Zusatzstudiengänge

1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit

Kategorie I:Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahmen mit nachgewiesener Qualifikation durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit
Kategorie K:Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen in Form einer inhaltich und didaktisch miteinander verzahnten Kombinateion aus tutoriell unterstützten  Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit


Grundsätzlich können keine Auflistungen der von Ihnen besuchten Veranstaltungen durch akkreditierte Veranstalter (DDA, DRG, Akademie der Deutschen Kardiologen, usw.) anerkannt werden. Für die Gutschrift der Fortbildungspunkte müssen von Ihnen die einzelnen Teilnahmebescheinigungen vorgelegt werden.

Grundsätzlich können nur solche Fortbildungsmaßnahmen bei der Erteilung des Fortbildungszertifikates zugrunde gelegt werden, welche vor ihrer Durchführung von einer Ärztekammer anerkannt worden sind. Bei Kongressen im Ausland muss die zuständige ärztliche Organisation im Gastland eine CME-Zertifizierung aussprechen. Hospitationen müssen im Vorfeld bei der Ärztekammer Nordrhein angemeldet und genehmigt werden.

Hinweis

Alle Teilnahmebescheinigungen, die noch nicht in Ihrem persönlichen Punktekonto aufgeführt sind, müssen in Kopie vorgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, im Internet unter www.aekno.de/Portal - nach erfolgreicher Registrierung - Einsicht in Ihr persönliches, detailliertes Punktekonto zu nehmen.

Eine grobe Übersicht kann unter unter  www.aekno.de/Punktekonto eingesehen werden.

Bei der Übersendung der Teilnahmebescheinigungen im Original kann die Ärztekammer Nordrhein keine Haftung übernehmen.

Gebühr

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung des Fortbildungszertifikates beträgt 20,- EUR.
Bitte warten Sie für die Begleichung der Bearbeitungsgebühr die Eingangbestätigung und den beiliegenden Zahlungsträger ab.