Merkblatt für den Erwerb des Fortbildungszertifikates
Gültig ab dem 1. März 2005
Antragsadresse:
Ärztekammer Nordrhein
Weiterbildungsabteilung
Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
- Häufig gestellte Fragen zur Fortbildungsverpflichtung
- Merkblatt für den Erwerb des Fortbildungszertifikates (34,82 KB)
- Antrag auf Ausstellung des Fortbildungszertifikates (37,88 KB)
- Fortbildungsnachweise einreichen:punktekonto(at)aekno.de
- Bestellung von Bar-Codes (zum Fortbildungsnachweis)
Für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
- Einverständniserklärung zur Einsicht in das Fortbildungspunktekonto durch die KV Nordrhein
(Zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer)
Erforderlich ist der Nachweis von 250 zertifizierten Fortbildungseinheiten (Punkte, Credits, CME Kredits u.a.) innerhalb von fünf Jahren.
Der persönlich anrechnungsfähige Zeitraum ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen:
- bei Vertragsärzten sowie ermächtigten Ärzten im Krankenhaus ist dies § 95d SGB V
- für im Krankenhaus tätige Fachärzte ist dies § 137 SGB V
Bei der Auswahl der Fortbildungsveranstaltungen sind sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Themen zu berücksichtigen.
Bewertungskriterien | ||
Kategorie A: | Vortrag und Diskussion | 1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit 1 Zusatz ● bei dokumentierter Lernerfolgskontrolle pro Fortbildungsmaßnahme |
Kategorie B: | Mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, welche nicht von anderen Kategorien erfasst werden. | 3 ● pro ½ Tag 6 ● pro Tag |
Kategorie C: | Fortbildungen mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung eines jeden einzelnen Teilnehmers.
| 1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit |
Kategorie D: | Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesener Qualifizierung durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form | 1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit bei bestandener Lernerfolgskontrolle |
Kategorie E: | Selbststudium durch Fachliteratur und Fachbücher sowie Lehrmittel | maximal 50 ● in 5 Jahren |
Kategorie F: | Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge - Referenten / Qualitätszirkelmoderatoren pro Beitrag, Poster, Vortrag |
1 ● pro Beitrag / Poster / Vortrag zusätzlich zu den Punkten der Teilnehmer Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 50 ● in 5 Jahren. |
Kategorie G: | Hospitationen | 1 ● pro Stunde maximal 8 ● pro Tag |
Kategorie H: | Curriculär vermittelte Inhalte, zum Beispiel in Form
| 1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit |
Kategorie I: | Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahmen mit nachgewiesener Qualifikation durch eine Lernerfolgskontrolle in digitaler bzw. schriftlicher Form | 1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit |
Kategorie K: | Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen in Form einer inhaltich und didaktisch miteinander verzahnten Kombinateion aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen | 1 ● pro 45-minütiger Fortbildungseinheit |
Grundsätzlich können keine Auflistungen der von Ihnen besuchten Veranstaltungen durch akkreditierte Veranstalter (DDA, DRG, Akademie der Deutschen Kardiologen, usw.) anerkannt werden. Für die Gutschrift der Fortbildungspunkte müssen von Ihnen die einzelnen Teilnahmebescheinigungen vorgelegt werden.
Grundsätzlich können nur solche Fortbildungsmaßnahmen bei der Erteilung des Fortbildungszertifikates zugrunde gelegt werden, welche vor ihrer Durchführung von einer Ärztekammer anerkannt worden sind. Bei Kongressen im Ausland muss die zuständige ärztliche Organisation im Gastland eine CME-Zertifizierung aussprechen. Hospitationen müssen im Vorfeld bei der Ärztekammer Nordrhein angemeldet und genehmigt werden.
Hinweis
Alle Teilnahmebescheinigungen, die noch nicht in Ihrem persönlichen Punktekonto aufgeführt sind, müssen in Kopie vorgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit, im Internet unter www.aekno.de/Portal - nach erfolgreicher Registrierung - Einsicht in Ihr persönliches, detailliertes Punktekonto zu nehmen.
Eine grobe Übersicht kann unter unter www.aekno.de/Punktekonto eingesehen werden.
Bei der Übersendung der Teilnahmebescheinigungen im Original kann die Ärztekammer Nordrhein keine Haftung übernehmen.
Gebühr
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung des Fortbildungszertifikates beträgt 20,- EUR.
Bitte warten Sie für die Begleichung der Bearbeitungsgebühr die Eingangbestätigung und den beiliegenden Zahlungsträger ab.