Allgemeines
Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) verpflichten jeden Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um im Rahmen Ihrer Unternehmerfunktion die Arbeitssicherheit und die betriebsärztliche Betreuung ihrer Mitarbeiter zu organisieren und sicher zu stellen.
Die DGUV Vorschrift 2 legt dabei die Rahmenbedingungen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in Arztpraxen fest. Der Unternehmer kann in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und der betrieblichen Situation zwischen unterschiedliche Betreuungsformen wählen.
Seit Oktober 2006 besteht bei der Ärztekammer Nordrhein die Möglichkeit, an der alternativen, bedarfsorientierten Betreuung teilzunehmen. Die Organisation und Durchführung dieses Betreuungsmodells mit dem Namen „Unternehmermodell-Arztpraxen“ (Unternehmermodell-AP) erfolgt durch die Fachkundige Stelle in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Die Anmeldung zum Unternehmermodell-AP erfolgt schriftlich in Form einer Teilnahmeerklärung (siehe Kasten).
Voraussetzung für die Teilnahme am Unternehmermodell-AP ist der Besuch einer fünf-stündigen Unternehmerschulung, der sogenannten Motivations- und Informationsmaßnahme (MIM) nach DGUV Vorschrift 2. Diese Schulung wird von der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein angeboten. Eine Übersicht der zahlreich angebotenen MIM-Termine wird nach Eingang der Teilnahmeerklärung zugesendet.
Nach Besuch der MIM wird die Fachkundige Stelle Unternehmermodell-AP den von Ihnen genannten Standort der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) melden. Die BGW führt diesen dann für die nächsten 5 Jahre unter dem Status „betreut“.
Durch die Schulungen werden die Teilnehmer befähigt, Gefährdungsbeurteilungen in ihrer Praxis durchzuführen und Maßnahmen festzulegen. Daher entfallen bei der alternativen, bedarfsorientierten Betreuungsform feste Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte. Bei Bedarf ist eine Beratung und Betreuung durch die kooperierenden Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zu veranlassen. Eine Liste der mit der Fachkundigen Stelle Unternehmermodell-AP kooperierenden Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte finden Sie unterhalb dieses Textes.
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist jedoch zusätzlich durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner zu veranlassen, wenn Beschäftigte beispielsweise Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (wie zum Beispiel Blutentnahmen) durchführen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge darf nicht vom Arbeitgeber durchgeführt werden.
Bis zum Absolvieren der Unternehmerschulung unterliegt die Arztpraxis der Regelbetreuung.
Derzeit nehmen rund 2.800 Arztpraxen am Unternehmermodell-AP teil (Stand 09/2020).
Die Termine zu den Fortbildungsmaßnahmen des Unternehmermodells-Arztpraxen gemäß Anlage 3 zu § 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2 finden Sie auf der Homepage der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung Nordrhein.
Fortbildungen zum Unternehmermodell
Bitte beachten Sie: Eine Anrechnung dieser Fortbildungsmaßnahmen ist erst nach Absolvieren einer Motivations- und Informationsmaßnahme nach DGUV Vorschrift 2 möglich. Die Termine zu den Motivations- und Informationsmaßnahmen nach DGUV Vorschrift 2 erhalten Sie auf Anfrage.