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Studium



Landarztquote

  • Die Landarztquote trägt dazu bei, die hausärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen auch dort zu sichern, wo dies gegenwärtig oder absehbar gefährdet ist.
  • Wer über das Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen für das Medizinstudium zugelassen werden möchte, muss einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen.
  • Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Vorabquote für die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten und für die Vergabe der Studienplätze bildet das "Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen" (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen - LAG NRW) vom 29. Dezember 2018.

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Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit

Prüfungssituationen sind Stresssituationen. Wochenlang bereiten sich Studierende auf Kurs- oder Abschnittsprüfungen vor. Ärgerlich, wenn eine Erkrankung der Teilnahme an einer Prüfung einen Strich durch die Rechnung macht. Jeder Studierende sollte wissen, was zu tun ist, damit die Prüfung nicht als "nicht bestanden" gezählt wird.

Rechtliche Regelungen

  • Approbationsordnung für Ärzte § 18
  • Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen § 63 Abs. 7

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