Die Kosten für die sogenannte vertrauliche Spurensicherung in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern tragen zukünftig die gesetzlichen Krankenkassen. Der entsprechende Beschluss soll im Februar dieses Jahres in Kraft treten und dann schrittweise umgesetzt werden, teilte die NRW-Landesregierung mit. Zur vertraulichen Spurensicherung gehören die Dokumentation von Verletzungen sowie die Sicherung von Tatspuren am Körper von Betroffenen. Die gerichtsfest dokumentierten Befunde und Tatspuren stehen so auch bei späterer Anzeige und damit in einem späteren Strafverfahren als Beweismittel zur Verfügung.
jf