Der Bewerbungszeitraum für einen Studienplatz der Humanmedizin nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen für das Wintersemester 2025 / 2026 läuft vom 1. bis 31. März 2025. In diesem Zeitraum ist das Bewerberportal für die Antragstellung geöffnet. In den darauffolgenden rund vier Monaten finden die weiteren Bewerbungsschritte statt. Dazu gehören Auswahlgespräche, das Nachrückverfahren und die Erteilung der Zulassungsbescheide der Stiftung für Hochschulzulassung.
Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die Allgemeine oder eine Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Der Nachweis über Qualifikationen oder einschlägige Berufserfahrung in pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberufen ist keine Zulassungsvoraussetzung, kann allerdings die Chancen erhöhen, zum Studium nach der Landarztquote zugelassen zu werden, erklärt das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen.
In einem ersten Schritt ist der Antrag über das Bewerberportal online zu stellen und anschließend muss dieser mit weiteren Nachweisen an das Landeszentrum geschickt werden. Berufsurkunden oder das Abiturzeugnis müssen in beglaubigter Form vorliegen. Das Landeszentrum gibt über die Homepage Auskunft darüber, welche weiteren Formalitäten beim Bewerbungsverfahren zu beachten sind und stellt ebenfalls eine Checkliste für die Bewerbung nach Landarztgesetz sowie eine Seite mit häufigen Fragen bereit unter www.lzg.nrw.de/lag.
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