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Service für Patienten

Beschwerdewesen bei der Ärztekammer Nordrhein

15.01.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 2/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 2/2025

Seite 8

© Ärztekammer Nordrhein

Patientinnen und Patienten finden auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) www.aekno.de ausführliche Informationen dazu, wie sie eine Beschwerde einreichen können. Denn bei Streitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten, die aus dem Behandlungsverhältnis resultieren, haben letztere die Möglichkeit, sich mit ihrem Anliegen an die Ärztekammer Nordrhein zu wenden. Die Seite findet sich in der Rubrik „Patienten“ unter dem Stichwort „Beschwerde einlegen“. Je nach Anliegen sind verschiedene Stellen bei der ÄkNo zuständig, wie beispielsweise die GOÄ-Abteilung bei Fragen zu privatärztlichen Honorarforderungen oder die Gutachterkommission, wenn es sich um einen vermuteten Behandlungsfehler handelt. Die Rechtsabteilung der ÄkNo ist der richtige Adressat bei Fragen rund um Patientenrechte oder dem Verdacht auf einen Verstoß gegen Berufsordnung. Auf der Seite „Beschwerde einlegen“ wird genau erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Anliegen von der ÄkNo bearbeitet wird. Auch steht auf der Seite ein beschreibbares PDF-Formular zur Einreichung der Beschwerde sowie eine Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verfügung, die der Beschwerde führende Patient unterzeichnet mit dem Beschwerdeformular bei der Rechtsabteilung der ÄkNo einreichen muss, damit diese bearbeitet werden kann.
 
Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion(at)aekno.de

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