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Telemedizin

Vereinbarung über Videosprechstunden

14.03.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 4/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2025

Seite 8

Mit einer Vereinbarung über Videosprechstunden wollen Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKVSpitzenverband die Qualität der telemedizinischen Versorgung stärken. So sollen Videosprechstunden vorrangig zwischen Vertragsärzten und Patienten in räumlicher Nähe stattfinden, um eine engere Anbindung an die ambulante Versorgung zu ermöglichen. Wenn ein Versorgungsbedarf nicht über die Videosprechstunde abgedeckt werden kann, soll durch die Vermittlung eines zeitnahen Präsenztermins in einer Praxis eine Anschlussversorgung gewährleistet werden. Zudem sollen Vermittlungsportale die Terminvergabe von Videosprechstunden ausschließlich nach medizinischen Kriterien und nicht nach Kostenträgerschaft oder individuellen Leistungswünschen priorisieren.     

tg