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Krankenkassen

Hohes Defizit im Jahr 2024

14.03.2025 Seite 8
RAE Ausgabe 4/2025

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 4/2025

Seite 8

Die Krankenkassen verzeichneten 2024 ein Defizit von rund 6,2 Milliarden Euro. Die Finanzreserven entsprachen nicht einmal mehr der Hälfte der gesetzlich vorgegebenen Mindestreserve. © Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichneten im Jahr 2024 ein Defizit von rund 6,2 Milliarden Euro. Den Einnahmen in Höhe von 320,6 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 326,8 Milliarden Euro gegenüber. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Leistungsausgaben um 8,1 Prozent bei einer Zunahme der Ver­sichertenzahlen von 0,3 Prozent, die Verwaltungskosten reduzierten sich um 0,6 Prozent; in absoluten Zahlen legten die Leistungsausgaben um 23,3 Milliarden Euro zu. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Jahresende 2024 nur noch 2,1 Milliarden Euro und entsprachen damit nicht einmal mehr der Hälfte der gesetzlich vorgegebenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.
Bei den Aufwendungen für ambulante ärztliche Behandlungen gab es einen Anstieg von 6,3 Prozent. Stark überdurchschnittlich wuchsen dabei die Ausgaben für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung durch Vertragsärzte und im Krankenhaus (+24,7 Prozent), die hausarztzentrierte Versorgung (+11,2 Prozent), die ärztliche Behandlung in Hochschulambulanzen (+10,7 Prozent), die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (+16,7 Prozent) sowie die Ausgaben für ärztliche Leistungen im Rahmen der integrierten Versorgung (+10,1 Prozent). Ein höherer Ausgabenanstieg war bei Krankenhausbehandlungen (+8,7 Prozent) und bei Arzneimitteln (9,9 Prozent) zu verzeichnen. Für Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach sind diese Zahlen auch ein Beleg dafür, „dass in den vergangenen Legislaturperioden versäumt wurde, das Gesundheitssystem zu modernisieren und die Strukturen für die Zukunft fit zu machen“. Mit dem Digitalgesetz und der Krankenhausreform seien von ihm „fundamentale Veränderungen angestoßen“ worden. Wichtig sei es zudem, zur Abgeltung versicherungsfremder Leistungen den Steueranteil deutlich zu erhöhen.   

tg